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Sonderkündigung


28.01.2016 10:01 - Gestartet von Hofi2000
"Das Recht zur Sonderkündigung bleibt hiervon unberührt."

Ich darf auf Grund der Absurden Vorgehensweise des Unternehmens Primacom nicht von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, sondern nur Widersprechen? Sehe ich das so richtig?
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[1] zange1978 antwortet auf Hofi2000
28.01.2016 23:30
Benutzer Hofi2000 schrieb:
"Das Recht zur Sonderkündigung bleibt hiervon unberührt."

Ich darf auf Grund der Absurden Vorgehensweise des Unternehmens Primacom nicht von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, sondern nur Widersprechen? Sehe ich das so richtig?

ja, so scheint es wohl.....
mein RA hat mir das auch so bestätigt.

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[1.1] arndt1972 antwortet auf zange1978
02.02.2016 14:14
Benutzer zange1978 schrieb:
Benutzer Hofi2000 schrieb:
"Das Recht zur Sonderkündigung bleibt hiervon unberührt."

Ich darf auf Grund der Absurden Vorgehensweise des Unternehmens Primacom nicht von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, sondern nur Widersprechen? Sehe ich das so richtig?

ja, so scheint es wohl.....
mein RA hat mir das auch so bestätigt.

Macht ja auch einen Sinn, wenn man widerspricht und alles bleibt beim alten, gibt es auch keinen Grund für eine Kündigung.
Daß die Vorgehesnweise eine Sauerei ist, darüber braucht man antürlich nicht zu redden. Vor allem die art und Weise. Meine Mutte rbekommt einen Brief von TeleColumbus, in dem neue Produkte vorgestellt warden und im dritten absatz beiläufig wird geschrieben, daß der Vertrag ansonsten weiterläuft zu 19,99 € (alt 14,99 €), aber ohne Hinweis, daß das mehr ist und somit eine Erhöhung darstellt...
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[1.1.1] wmweiland antwortet auf arndt1972
02.02.2016 17:34
Benutzer arndt1972 schrieb:
Benutzer zange1978 schrieb:
Benutzer Hofi2000 schrieb:
"Das Recht zur Sonderkündigung bleibt hiervon unberührt."

Ich darf auf Grund der Absurden Vorgehensweise des Unternehmens Primacom nicht von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, sondern nur Widersprechen? Sehe ich das so richtig?

ja, so scheint es wohl.....
mein RA hat mir das auch so bestätigt.

Macht ja auch einen Sinn, wenn man widerspricht und alles bleibt beim alten, gibt es auch keinen Grund für eine Kündigung.
Daß die Vorgehesnweise eine Sauerei ist, darüber braucht man antürlich nicht zu redden. Vor allem die art und Weise. Meine Mutte rbekommt einen Brief von TeleColumbus, in dem neue Produkte vorgestellt warden und im dritten absatz beiläufig wird geschrieben, daß der Vertrag ansonsten weiterläuft zu 19,99 € (alt 14,99 €), aber ohne Hinweis, daß das mehr ist und somit eine Erhöhung darstellt...


bitte widerspruch;

Tele Columbus AG
Postfach 110608

10836 Berlin





Berlin , den 28.01.2016



Sehr geehrte Damen und Herren,



in aller Form widerspreche ich wohnhaft

mit der Kundennummer

gegen die einseitige Vertragsänderung zum 01.03.2016

Ich bestehe darauf, das mein Vertrag weiterhin besteht wie abgeschlossen, mit beworbenen
50er Anschluss(was schließlich auch nicht stimmt, wegen div. Schwankungen in Netz).

Den von Ihnen mit Preiserhöhung angebotenen 60er Anschluss existiert weder auf dem Internetauftritt noch nach Prüfung auf vorhandenen angebotenen Angeboten für bestimmte
Gebiete (Postleitzahlenprüfung). Daher handelt es sich um eine versteckte Preiserhöhung, die Sie mit dreister Verbrauchertäuschung versuchen durchzusetzen. Die Widerspruchsmöglichkeit versteckt auf der Rückseite nachdem sie im vorausgehenden Text und auch in der Betreffzeile von
einem neuen Produktportfolio schreiben dient dazu die Verbraucher zu täuschen, da sie natürlich
denken, das es sich um ein reines Werbeschreiben handelt.

Die Telefonangabe Ihres Kundenservices (Callcenter) die Sie entsprechend geschult haben, habe
natürlich angerufen. Leider sind die Informationen von Ihren Mitarbeitern rechtlich nicht korrekt. Ihre Angabe (Callcentermitarbeiter) auf den Verweis mit AGB Punkt 6 sind sachlich und rechtlich falsch (Wohl wissend haben Sie auch nur den Auszug bis Punkt 5 in Ihrem Werbebrief abgedruckt!)

Für wie dumm halten Sie eigentlich ihre Kunden?



Eine eventuelle höhere Abbuchung werde ich bei Nichteinhaltung des Vertrages auf einfache Überweisung ändern.

Diesen Brief werde ich zur Verbrauchberatung senden und auch an die Presse zusammen
mit meinem von Ihnen erhaltenen „Werbebrief“ mit einseitiger Vertragsänderung.

Diese Mischform Werbebrief + versteckter Preiserhöhung halte ich sogar für arglistige








Täuschung und sollte in einer erneuten Rechtsprechung verboten werden.

Ich weise Sie hier nochmals auf die entsprechende Rechtsprechung hin:



LG Itzehoe, Urteil vom 19.09.2008, Az. 10 O 91/08
§ 307 BGB; § 8 UWG, § 4 UWG, § 3 UWG; § 45k TKG
Das LG Itzehoe hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass eine AGB-Klausel in Telekommunikationsverträgen, die den Anbieter faktisch zur einseitigen Vertragsänderung ermächtigt, unzulässig ist, weil Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligt würden. Vorgesehen war, dass der Anbieter dem Kunden Änderungen schriftlich mitteilt und diese bei ausbleibendem schriftlichen Widerspruch des Kunden als genehmigt gelten.
und gleichermaßen relevant ist hier folgende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln :

OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2014, Az. 6 W 11/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

Hochachtungsvoll