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Sonderkündigung


18.12.2015 13:48 - Gestartet von unfused
Da man die Rechnung nunmehr selbst ausdrucken muss, ist man schlechter gestellt und hat damit m.E. ein Sonderkündigungsrecht. Gut für alle, die am Anfang eines 2-Jahres-Vertrages mit Gerätesubventionierung stehen.
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[1] R o E s I antwortet auf unfused
18.12.2015 15:09
IRRTUM

Benutzer unfused schrieb:
Da man die Rechnung nunmehr selbst ausdrucken muss, ist man schlechter gestellt und hat damit m.E. ein Sonderkündigungsrecht. Gut für alle, die am Anfang eines
2-Jahres-Vertrages mit Gerätesubventionierung stehen.