Benutzer R o E s I schrieb:
Währe der Akku fest eingebaut bzw verbunden mit dem Gerät, kannst du die 24 Monate Gewährleistung durchsetzen, da er nicht vom Käufer getauscht werden kann.
Äh, nein. Zum einen hast du bei der Gewährleistung real nur 6 Monate Zeit deine Ansprüche anzumelden, weil sich dann du beweisen musst, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft war. Es macht zwar nicht jeder Händler davon Gebrauch, aber darauf verlassen sollte man sich nicht.
Zum anderen kann die Gewährleistung jedoch nicht für Verschleissteile ausgeschlossen werden. Das gilt nur bei der Garantie.