Thread
Menü

Rechtswidrig


18.09.2001 10:59 - Gestartet von Handyman
Also wenn nirgends davon die Rede ist, kann M**elcom nicht einfach hingehen und die einfach mal so berechnen.

Naja,was erwartet man schon bei dieser Firma?

Vor allem die Fachhändler von Dplus werden sich über die heutige Nachricht ziemlich freuen.
Menü
[1] Funker antwortet auf Handyman
18.09.2001 11:47
Benutzer Handyman schrieb:
Also wenn nirgends davon die Rede ist, kann M**elcom nicht einfach hingehen und die einfach mal so berechnen.


Ist der Ruf erst ruiniert, bedient man sich ganz ungeniert!

Warnt Eure Freunde!

Der Funker
Menü
[2] j.fahrner antwortet auf Handyman
18.09.2001 13:14
Benutzer Handyman schrieb:
Also wenn nirgends davon die Rede ist, kann M**elcom nicht einfach hingehen und die einfach mal so berechnen.


Nicht nur, weil sie nicht darauf hingewiesen haben!
So etwas ist GRUNDSÄTZLICH rechtswidrig!

Es gibt seit langem höchstrichterliche Urteile gegen Banken, die für Kontoauflösung Geld wollten. Begründung: für die Beendigung eines Dienstleistungsverhältnis darf keine "Strafgebühr" erhoben werden. Auch die Mobilfunkfirmen mussten aus diesem Grunde ihre Praxis aufgeben.

Ich finde es schlichtweg eine Sauerei, daß in unserem Lande seitens der Firmen immer wieder versucht wird den Leuten das Geld RECHTSWIDRIG aus der Tasche zu ziehen.
Mittlerweile ist es schon der ganz normale Wahnsinn, daß man wegen jedem Mist vor Gericht ziehen muss, wenn man sich nicht übers Ohr hauen lassen will.

Mit so einer Firma möchte ich nie etwas zu tun haben!

Jochen
Menü
[2.1] timo antwortet auf j.fahrner
18.09.2001 23:33
Benutzer j.fahrner schrieb:
Benutzer Handyman schrieb:
Also wenn nirgends davon die Rede ist, kann M**elcom nicht einfach hingehen und die einfach mal so berechnen.


Nicht nur, weil sie nicht darauf hingewiesen haben!
So etwas ist GRUNDSÄTZLICH rechtswidrig!

Es gibt seit langem höchstrichterliche Urteile gegen Banken, die für Kontoauflösung Geld wollten. Begründung: für die Beendigung eines Dienstleistungsverhältnis darf keine "Strafgebühr" erhoben werden. Auch die Mobilfunkfirmen mussten aus diesem Grunde ihre Praxis aufgeben.

Ich finde es schlichtweg eine Sauerei, daß in unserem Lande seitens der Firmen immer wieder versucht wird den Leuten das Geld RECHTSWIDRIG aus der Tasche zu ziehen.
Mittlerweile ist es schon der ganz normale Wahnsinn, daß man wegen jedem Mist vor Gericht ziehen muss, wenn man sich nicht übers Ohr hauen lassen will.

Mit so einer Firma möchte ich nie etwas zu tun haben!

Jochen

Leider ist in diesem Fall nicht nur Mobilcom der Böse. Mobilcom reicht hier doch nur die Kosten weiter, die ihnen durch die Kündigung entstehen. Wenn es, wie du behauptest, grundsätzlich verboten ist, für die Beendigung eines Dienstleistungsverhältnis eine Gebühr zu erheben, wieso erhebt dann die Telekom eben eine solche Gebühr und bekommt das auch noch offiziell von der RegTP genehmigt?
http://www.regtp.de/reg_tele/01375/01/index.html (unter Punkt c finden sich Kündigungsentgelte)
Falsch ist natürlich, solche Kosten nicht vorher dem Kunden mitzuteilen. Das ist ein typisches Problem von Mobilcom, aber der Schuldige für die Existenz solcher Kosten ist die Telekom und/oder die RegTP.

Timo
Menü
[2.1.1] rtpj antwortet auf timo
18.09.2001 23:59
Benutzer timo schrieb:

Leider ist in diesem Fall nicht nur Mobilcom der Böse. Mobilcom reicht hier doch nur die Kosten weiter, die ihnen durch die Kündigung entstehen. Wenn es, wie du behauptest, grundsätzlich verboten ist, für die Beendigung eines Dienstleistungsverhältnis eine Gebühr zu erheben, wieso erhebt dann die Telekom eben eine solche Gebühr und bekommt das auch noch offiziell von der RegTP genehmigt?
http://www.regtp.de/reg_tele/01375/01/index.html (unter Punkt
c finden sich Kündigungsentgelte)

Das Problem bei den (o.g.) genehmigten Kündigungsentgelten ist: Die Telekom macht tatsächlich einige Handschläge und läßt sich die eben vergüten - und wie man sieht: Umso mehr geschraubt, verkabelt und geschaltet wird, desto mehr kostet's.

Falsch ist natürlich, solche Kosten nicht vorher dem Kunden mitzuteilen. Das ist ein typisches Problem von Mobilcom, aber der Schuldige für die Existenz solcher Kosten ist die Telekom und/oder die RegTP.

S.O. ... Der Einfachkeit halber könnte Mobilcom natürlich _gar keine_ Deaktivierungsgebühr berechnen und -wie alle anderen Anbieter- die Deaktivierung in die laufenden Preise einkalkulieren (bzw. _so_ gut sein, daß der Kunde erst gar nicht kündigt).

Oder sie machen Werbung wie: Anschlußgebühr: kostenlos ... Bei Kündigung fallen folgende Kosten an: (http://www.regtp.de/reg_tele/01375/01/index.html) ;->
Menü
[2.1.2] j.fahrner antwortet auf timo
19.09.2001 08:11
Benutzer timo schrieb:
http://www.regtp.de/reg_tele/01375/01/index.html (unter Punkt c finden sich Kündigungsentgelte)

Das sind Kosten, die die Telefon-Firmen untereinander verrechnen dürfen. Deswegen darf das noch lange nicht dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Jochen
Menü
[2.2] birgit antwortet auf j.fahrner
04.11.2001 13:18
Nochmals: Recht hast Du!