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18 MBit/s hören sich nach M-Net an


09.04.2015 11:05 - Gestartet von niknuk
M-Net hat leider den Fehler gemacht, in ihren Verträgen keine Mindestbandbreiten anzugeben (jedenfalls habe ich nichts derartiges in der DSL-Leistungsbeschreibung gefunden). Es wird nur eine "bis zu"-Maximalbandbreite angegeben. Der Vertrag wird also allein an dieser Maximalbandbreite gemessen. Und wenn die tatsächlich verfügbare Bandbreite nur ein Drittel dieser Maximalbandbreite beträgt, ist es nachvollziehbar, dass ein Gericht hier eine unzulässige Benachteiligung des Kunden sieht.

Andere Anbieter geben nicht nur die Maximalbandbreite, sondern auch garantierte Mindestbandbreiten oder Bandbreiten-Korridore an. Damit wird der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt, dass sein Anschluss unter ungünstigen Umständen auch deutlich langsamer sein kann als die beworbene Maximalbandbreite. Einen solchen Vertrag wegen zu niedriger Bandbreite außerordentlich zu kündigen ist schon deutlich schwerer, zumindest solange die tatsächlich bereitgestellte Bandbreite noch über der zugesagten Mindestbandbreite liegt. Im vorliegenden Fall hätte der Anbieter also einfach "der Anschluss liefert eine Bandbreite von mindestens 5 und maximal 18 MBit/s" in die Leistungsbeschreibung schreiben müssen und schon hätte der Kunde keine Chance mehr gehabt, vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen. Die Ausrede "wer liest denn schon das Kleingedruckte?" zählt nicht ;-)

Gruß

niknuk