Benutzer andyH schrieb:
genau richtig erkannt. Schließlich kann man nur bedingt der Bank die Schuld geben am Kursverfall (wenn überhaupt)und wenn dann nur zu einem geringen Prozentsatz.
Was hätte die DB denn machen sollen ?
Auftrag ist Auftrag. Bei nicht ausführen macht Sie sich schadensersatzpflichtig.
Schade eigentlich, das es nur 44 Millionen waren 100 wären besser gewesen.
Vorsicht. Hier geht es um zwei verschiedene Themen. Die Klage hier
betrifft die Immobilienabwertung der Deutschen Telekom, nicht die
Kursverluste durch den Aktienverkauf der Deutschen Bank.
Karin Müller