Benutzer hdontour schrieb:
Mich würde es nicht wundern bzw. es akzeptieren, wenn alle online-shops jegliche Bestellung bis zum Ablauf der Widerrrufsfrist erst einmal 'on hold' legen, bevor sie irgendwas tun
Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt nicht mit Vertragsabschluß, sondern frühestens(!) ab _Eingang_ der gelieferten Waren. Und wenn die Informationspflichten nicht vollständig erfüllt werden, beginnt die Widerrufsfrist _trotz_ Lieferung gar nicht erst zu laufen und das Widerrufsrecht besteht 4 Monate lang.
'Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.' § 3 Abs. 1 Satz 2 FernAbsG.
Gruß,
f.