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Richtig so - o.T.


09.08.2001 12:48 - Gestartet von peggy
Kein Beitrag
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[1] RE: Richtig so - o.T. oder auch nicht?
hdontour antwortet auf peggy
09.08.2001 16:53
Benutzer peggy schrieb:
Kein Beitrag

also wenn ein mündiger und voll geschäftsfähiger Bürger, der hoffentlich auch geistig noch fit ist, im Internet etwas bestellt, dann sollte er eigentlich wissen was er tut!

Leider gibts zu viele Typen die immer nur bestellen und stornieren wollen.

Wie gesagt ich rede von einer Bestellung im Internet und nicht davon, daß mir ein lästiger Vertreter etwas an der Türe andreht.

Mich würde es nicht wundern bzw. es akzeptieren, wenn alle online-shops jegliche Bestellung bis zum Ablauf der Widerrrufsfrist erst einmal "on hold" legen, bevor sie irgendwas tun
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[1.1] RE: Richtig so
federico antwortet auf hdontour
09.08.2001 17:13
Benutzer hdontour schrieb:

Mich würde es nicht wundern bzw. es akzeptieren, wenn alle online-shops jegliche Bestellung bis zum Ablauf der Widerrrufsfrist erst einmal 'on hold' legen, bevor sie irgendwas tun

Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt nicht mit Vertragsabschluß, sondern frühestens(!) ab _Eingang_ der gelieferten Waren. Und wenn die Informationspflichten nicht vollständig erfüllt werden, beginnt die Widerrufsfrist _trotz_ Lieferung gar nicht erst zu laufen und das Widerrufsrecht besteht 4 Monate lang.

'Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.' § 3 Abs. 1 Satz 2 FernAbsG.

Gruß,
f.