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VPN VoIP und Instant Message ausgeschlossen


09.09.2014 08:33 - Gestartet von monchy
Hallo Zusammen, wie ist den das zu verstehen?
Geht kein Whatsapp, kein Skype etc.?
Gruß monchy
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[1] Kuch antwortet auf monchy
09.09.2014 14:33
Hallo,

Benutzer monchy schrieb:
Hallo Zusammen, wie ist den das zu verstehen?
Geht kein Whatsapp, kein Skype etc.?
Gruß monchy

Die genaue Formulierung zu den Verboten in den AGB ist:

"VPN, VoIP, Instant Messaging, Business-Software-Zugriff usw. sind ausgeschlossen. Die Handy-Internet-Flat unterstützt nur das Surfen mit einem geeigneten Smartphone ohne angeschlossenem Computer. Eine Nutzung mit Data Cards, Data-USB-Sticks, Surf-Boxen oder Embedded Notebooks ist nicht Gegenstand des Vertrages. Tethering ist verboten."

Generell muss das nicht heißen, dass diese Nutzungsmöglichkeiten von mobilcom-debitel technisch unterbunden werden. Das heißt nur, dass sie es jederzeit technisch unterbinden können, was eben bereits jetzt durch die AGB abgedeckt ist. Man kann dann also später nicht sagen: "Am Anfang meiner Vertragslaufzeit ging alles, jetzt geht's nicht mehr, ich will mein Geld zurück und raus aus dem Vertrag."

Letztendlich kann man es nur ausprobieren, eine echte Prognose, ob es tatsächlich geht oder nicht, kann man da schwer abgeben.

Alexander Kuch
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[1.1] vincentgdg antwortet auf Kuch
04.02.2015 13:44
Benutzer Kuch schrieb:
Das heißt nur, dass sie es jederzeit technisch unterbinden können, was eben bereits jetzt durch die AGB abgedeckt ist. Man kann dann also später nicht sagen: "Am Anfang meiner Vertragslaufzeit ging alles, jetzt geht's nicht mehr, ich will mein Geld zurück und raus aus dem Vertrag."

Das ist schon ein Grund, niemals mehr zu Vodafone zu gehen. Wobei die das eh nicht kontrollieren (können). Der technische Aufwand wäre viel zu hoch, das bestätigt ein Freund, der in dem Bereich arbeitet. Es geht ja auch Vf nichts an, womit ich meine x GB verbrauche.
Ich war jetzt 2 Jahre mit meinem Tablet bei Vf, und dabei habe ich ständig IM betrieben, das ist ja auch ein wichtiger Teil der Benutzung. Das auszuschließen, ist bescheuert und weltfremd. Es war sicher die Idee eine Rechtsanwalts.

Viele Grüße
Thomas