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Fortsetzung zu bestehenden Konditionen verlangen ... und dann?


21.08.2014 10:34 - Gestartet von hyman
"Kunden ist zu raten, mit Verweis auf die Entscheidung des BGH und die mangelnde Transparenz der Anpassungsklausel von Unitymedia eine Fortsetzung zu bestehenden Konditionen zu verlangen."

Gute Idee. Allerdings nur, wenn dann nicht KabelBW von sich aus kündigt. Könnten sie das wirksam tun?

Wenn ja, können sie ja auf diesem Weg ihre Preiserhöhung doch noch durchsetzen, weil ich ja dann zu einem Neuabschluss faktisch gezwungen wäre, wenn ich nicht kurzfristig meine ganze Verkabelung umbauen und eine Schüssel montieren will.
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[1] Beschder antwortet auf hyman
21.08.2014 11:37
Benutzer hyman schrieb:


Gute Idee. Allerdings nur, wenn dann nicht KabelBW von sich aus kündigt. Könnten sie das wirksam tun?

Bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit müssen sie es unverändert fortsetzen und dann können sie dir kündigen.
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[1.1] hyman antwortet auf Beschder
21.08.2014 16:17

2x geändert, zuletzt am 21.08.2014 16:21
Mindestvertragslaufzeit ist natürlich längst durch.

Wenn KabelBW dann einfach so kündigen darf (und ich wüßte auch nicht, was sie dran hindern sollte), dann können sie ja am Ende doch die Preiserhöhung ohne jede Begründung durchsetzen, weil ich ja faktisch gezwungen wäre, zum aktuell gültigen Preis neu abzuschließen. Warum geht der Herr Rechtsanwalt auf diese Fragestellung gar nicht nicht ein?