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Immer wieder einseitige Betrachtung und Unkorrektheiten


24.08.2014 09:57 - Gestartet von yes_mc
einmal geändert am 24.08.2014 10:01
Es ist traurig, daß nie umfassend und korrekt über Möglichkeiten berichtet wird und auch in einem KUNDENforum keine Tips für Kunden gegeben werden, sondern sogar noch (mehr oder weniger fast verbrecherische) Anmaßungen und Verhaltensweisen von Anbietern verteidigt werden.
Es ist unerträglich, daß mit dem Argument des "Massengeschäftes" und der Zwangsknebelungen ("Sie haben ja die AGB freiwillig anerkannt"), die grundsätzlich ausschließlich zu Lasten des Kunden - und das extrem - ausgelegt sind, die eigentlich anerkannten Regeln der Marktwirtschaft ständig ausgehebelt werden. Auch wenn ich gegen ständige Reguliererei bin, aber da der Markt hier nicht annähernd funktioniert, müßte leider pausenlos reguliert werden! Auch und erst recht die Kabelanbieter!
Ein Vertrag wird immer zwischen mindesten 2 Parteien geschlossen. Soweit korrekt. Und einmal Vereinbartes darf nicht einseitig geändert werden (auch wenn generell so ziemlich jede "Klausel" im Vertrag erst mal prinzipiell zulässig ist). Egal, ob es dabei um Inhalte oder Preise geht.
Natürlich kann eine Seite Vertragsänderungen "anstreben". Nur muß die andere Seite damit ja nicht einverstanden sein. Und insofern akzeptiert sie dies dann einfach nicht.
Wo stand in den ganzen Beiträgen von teltarif wenigstens ein einziges Mal nichts von Sonderkündigung (die es übrigens überhaupt nicht gibt !!!), sondern davon, daß der Kunde das Ansinnen von KD einfach nicht akzeptieren soll?! Nirgendwo! Also einfach ein Widerspruchsschreiben an KD senden (eigentlich gar nicht nötig, denn nach deutschem Recht bedeutet Schweigen NICHTeinverständnis)!
Dann muß nämlich wieder der Anbieter "kommen" und genau das soll ja durch die Trickserei vermieden werden! Da wurden wieder Heerscharen von Rechtsverdrehern damit beschäftigt, die generelle Vorgehensweise des Anbieters grundsätzlich zu Lasten des Kunden (wie auch sonst immer bei der AGB-"Ausgestaltung") wasserdicht hinzukriegen, anstatt dieses Gehirnschmalz mal dafür einzusetzen, ein allseits kundenfreundliches Produkt (heißt NICHT billig !) auf die Beine zu stellen und exzellenten Service dazu zu bieten. Aber das hat ja in Deutschland kein Mitarbeiter je beim Studium oder in Schulungen gelernt ...
Dann wird immer von "Sonderkündigungen" geredet, die es gar nicht gibt! Wenn überhaupt - dann "außerordentliche Kündigung".
Und es wird immer wieder geschrieben/behauptet, daß hierfür ein Recht eingeräumt werden muß und Bestätigungen zu erfolgen haben ... Was für ein Quatsch!
Eine Kündigung ist grundsätzlich (egal welche) eine einseitige Willenserklärung eines der beiden Vertragspartner, die mit dem Aussprechen (Aufschreiben) SOFORT ! gültig wird! Es bedarf also auch keiner Bestätigung/Anerkenntnis! Wenn der andere Geschäftspartner damit nicht einverstanden ist (egal welcher, kann ja theoretisch auch der Kunde sein), steht diesem genau 1 Weg offen - der zu einem Gericht. Und sonst nichts!
Wenn also nur ein geringer Teil der Kunden sich "widerspenstig" zeigen würde (und dazu könnten ja hier Anregungen gegeben werden, was übrigens rechtlich völlig sauber wäre), hätte KD das Ansinnen längst ersatzlos zurückgenommen. Da das aber bisher nur ganz Vereinzelte tun, besteht gar keine Chance, KD in ihrem "eigenen Gesöff zu ertränken".
Aber der Deutsche ist ja allgemein obrigkeitshörig und a....kriecherisch und da es auch der deutsche Gesetzgeber nicht packt, für vernünftige Rahmenbedingungen zu sorgen, können (und werden es auch tun !) die Anbieter die Kunden in Zukunft weiter gängeln! So angemessen und gerechtfertigt eine Preiserhöhung auch sein mag! Aber darum selbst geht es ja hier (und auch KD selbst bei dieser "Preisrunde") im Moment gar nicht!
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[1] ronfein antwortet auf yes_mc
24.08.2014 14:08
Das ist alles nicht ganz falsch, jedoch liegt hier ein Dauerschuldverhältnis vor, bei welchem Preisanpassung durchaus "einseitig" legal möglich sind. "einseitig" deshalb, weil diese Preisanpassungsmöglichkeit im Vertrag vorgesehen werden muss. An diese Preisanpassungsmöglichkeit sind jedoch besondere rechtliche Voraussetzungen zu beachten. Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, lässt sich nicht so ohne weiteres beantworten. Dem ersten Anschein nach sind m.E. die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt. Hier ist jedoch KDG in der Pflicht, die Rechtmäßigkeit darzulegen - dies kann KDG m.E. eigentlich nur, indem sie die Preiskalkulation und Änderung ihrer Kosten ganz konkret dem Kunden offenlegen. Tut dies KDG nicht, so ist die Preisanpassung m.E. nicht legal. Der Kunde hätte dann das Recht (und KDG die Pflicht) den Vertrag zu den bisher vereinbarten Konditionen fortzuführen. Weigert sich KDG, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen, so hat m.E. der Kunde das Recht auf außerordentliche Beendigung des Vertrages und auf Schadensersatz.
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[1.1] lif1980 antwortet auf ronfein
25.06.2015 10:48
Wir vergessen dann aber bitte mal den Absatz über das Schweigen! Schweigen ist Schweigen und ist daher weder ein ja, noch ein nein!

Wer also sicher gehen will, gibt seine Willenserklärung ab bzw. widerspricht der Preiserhöhung.