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Verlängert sich die Vertragslaufzeit "um" oder "auf weitere" 24 Monate?


05.04.2014 21:07 - Gestartet von fabian4711
Sie schreiben: "Zudem verlängert sich zum Zeitpunkt des Tausches die Vertragslaufzeit um weitere 24 Monate."

Beutet das tatsächlich, dass ich bereits nach dem ersten Tausch einen Vertrag mit 36 Monaten Restlaufzeit habe? (12 Monate Restlaufzeit von vor dem Tausch + weitere Verlängerung um 24 Monate durch den Tausch)
Nach dem zweiten jährlichen Tausch habe ich bereits einen Vertrag mit einer Restlaufzeit von 48 Monaten, nach dem dritten Jahr 60 Monate usw.

Oder ist es vielmehr so, dass die Restlaufzeit beim Handywechsel auf neue 24 Monate festgesetzt wird - unabhängig von der derzeitigen Restlaufzeit?
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[1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf fabian4711
06.04.2014 00:40
Benutzer fabian4711 schrieb:
Beutet das tatsächlich, dass ich bereits nach dem ersten Tausch einen Vertrag mit 36 Monaten Restlaufzeit habe? (12 Monate Restlaufzeit von vor dem Tausch + weitere Verlängerung um 24 Monate durch den Tausch) Nach dem zweiten jährlichen Tausch habe ich bereits einen Vertrag mit einer Restlaufzeit von 48 Monaten, nach dem dritten Jahr 60 Monate usw.

2 Stichworte um die Frage zu beantworten: Dauerschuldverhältnis, BGB

Oder ist es vielmehr so, dass die Restlaufzeit beim Handywechsel auf neue 24 Monate festgesetzt wird - unabhängig von der derzeitigen Restlaufzeit?

Siehe Antwort erste Frage zur Bestätigung.

Ich bin schon lange ein ganz großer Verfechter der Idee, an unseren Schulen ab Klasse 5 "Rechtskunde" zu unterrichten. Es wird so viel redundanter Mist gelehrt, da wären ein 2 Wochenstunden drin. Wir ziehen uns Generation für Generation "Humankapital" heran - für die willige Lohnsklaverei und als unmündige Konsumenten. Von dringend notwendiger staatsbürgerlicher Ertüchtigung ist man so weit entfernt, wie von der guten, alten humanistischen Tradition. Die Ahnen rotieren im Grab. Das Ergebnis dieser Entwicklung kommt uns alle noch teuer zu stehen. Ohje... ich glaube ich habe FERNWEH...