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Bestandsdatenauskunft?


15.08.2013 14:14 - Gestartet von onkel_hotte
"Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Nutzung dieser Daten ausschließlich zum Schutz von Leib und Leben, Gesundheit, Freiheit oder dem Bestand der Bundesrepublik erlaubt ist."

Nebelkerze Voratsdatenspeicherung

... und wann darf der deutsche Polizist bei Ordnungswidrigkeiten auf die Bestandsdaten seit dem 01.07.2013 zurückgreifen?

Richtervorbehalt? Gibt's nicht (immer).

St-aat-si inside

Hat Herr Prof Rossnagel dazu auch geforscht?

OH