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Dauerschuldverhältnisse nur mit Unterschrift


02.08.2013 00:04 - Gestartet von michaelmess
Dieses Problem ließe sich vom Gesetzgeber relativ einfach lösen, wenn Dauerschuldverhältnisse nur per Unterschrift wirksam abgeschlossen werden könnten.

Damit wären Dienstleistungen, bei denen man selber anruft und dann die Lieferung direkt bezahlt, wie z. B. Pizzabestellung, weiterhin möglich.

Aber Abofallen, wo dann Tage später noch teure Rechnungen kommen, sind dann nicht mehr möglich.

Außerdem sollte bei fernmündlich geschlossenen Verträgen das Widerrufsrecht auch für Gewerbetreibende genauso wie für Verbraucher gelten.
Das Widerrufsrecht beginnt dann erst zu laufen, wenn die Widerrufsrechtsbelehrung mit den Angaben zum Vertragspartner und der Vertragsnummer in Textform vorliegen.

Außerdem sollte der Verbraucherschutz vor Telefonspam auch gleichermaßen für Gewerbetreibende gelten.
Es ist einfach ein Unding, wenn eine Hotline durch belästigende Spam-Anrufe belegt wird und dann die zahlenden Kunden nicht sofort durchkommen oder der Supporter von der Arbeit abgehalten wird.

Deutschland hat ein Interesse daran, dies zu ändern, damit der "Wirtschaftsstandort Deutschland" nicht von Telefonspammern geschädigt werden kann.
Gerade für kleinere Firmen ist die Belästigung durch Telefonspam ein echtes Ärgernis und kostet wertvolle Arbeitszeit.