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"virtueller Terrorismus"


06.07.2013 14:57 - Gestartet von paeffgen
Der Aufruf zu einer Straftat ist auch in Deutschland strafbar. So hat z.B. der selbsternannte "Kalif von Köln" 4 Jahre dafür bekommen, daß er zum Mord an einem Konkurrenten aufrief. Dabei ist es herzlich egal, ob dieser Aufruf mündlich, schriftlich oder digital erfolgt. Insofern nichts Neues, also ist auch kein neuer Begriff vonnöten. Die entscheidende Frage ist hier, was alles (in der Türkei und in Deutschland) eine Straftat ist, aber über das Thema Rechtsstaatlichkeit wird die EU ja mit unseren assoziierten Partnern noch reden. Den Überwachungsaufwand könnten sich die Türken allerdings sparen, wenn sie - wie andere - einfach ein Abo bei der amerikanischen Staatssicherheitsagentur (NSA) erwärben...
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[1] lexus1 antwortet auf paeffgen
06.07.2013 18:38
Benutzer paeffgen schrieb:
Der Aufruf zu einer Straftat ist auch in Deutschland strafbar. So hat z.B. der selbsternannte "Kalif von Köln" 4 Jahre dafür bekommen, daß er zum Mord an einem Konkurrenten aufrief. Dabei ist es herzlich egal, ob dieser Aufruf mündlich, schriftlich oder digital erfolgt. Insofern nichts Neues, also ist auch kein neuer Begriff vonnöten. Die entscheidende Frage ist hier, was alles (in der Türkei und in Deutschland) eine Straftat ist, aber über das Thema Rechtsstaatlichkeit wird die EU ja mit unseren assoziierten Partnern noch reden. Den Überwachungsaufwand könnten sich die Türken allerdings sparen, wenn sie - wie andere - einfach ein Abo bei der amerikanischen Staatssicherheitsagentur (NSA) erwärben...

Im einem totalitären Regime wird mit Sicherheit alles, was einer Regierung nicht passt, eine Straftat sein. Insofern geht der erste Abschnitt ins leere. Prominentestes Beispiel ist Snowden selbst, der zwar nach dem Gesetzbuch zum einen eine Straftat begangen hat (Geheimnisverrat), diese aber durch die US-Verfassung selbst gedeckt ist: Feinde der Verfassung (welche dort das Recht auf Privatsphäre ebenso schützt wie unsere) dürfen bekämpft werden, egal ob Feinde innerhalb der USA oder außerhalb. Der Präsident schwört das sogar bei seiner Vereidigung. Diesen Schwur hat er offensichtlich gebrochen. Begründet dies nicht ein Recht auf Widerstand?

Originaltext dieses Grundrechts: "The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no Warrants shall issue, but upon probable cause, supported by Oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized."

Dieses wird eindeutig verletzt. Der "Verrat" Snowdens ist also gerechtfertigt.

Unser eigenes Regime hätte nun die Pflicht, uns vor dieser Grundrechtsverletzung zu schützen.
Tun sie aber nicht. Die Lemminge des Opportunismus fürchten um ihre Bequemlichkeit. Und den Machtverlust. Da die meisten sich nicht vorstellen können, was nun kommen wird und die Presse bereits kontrolliert wird, passiert nichts. Oder zumindest viel zu wenig.