Benutzer ippel schrieb:
Benutzer garfield schrieb:
Wieso gleicher? JEDER kann klagen, sogar im Verbandsklagerecht, AUCH die Verbraucher.
Nein. Ein normaler Bürger muß in seinen Rechten aus einem Vertrag verletzt sein oder dies glaubhaft machen, um zulässig klagen zu dürfen.
Das hatten wir schon. Bei derartigen Formulierungen hier SIND aber die Verbraucher betroffen und deswegen geht deren Interessenverband dagegen vor.
Auch ein Anwalt kann nicht ohne Mandat vor Gericht tätig werden.
Hatten wir auch schon. Stichwort mutmaßliches Interesse. Ich warte übrigens noch auf den Nachweis, dass die Verbraucherverbände gegen die Interessen der Verbraucher tätig werden. Nicht wahr, Du vergisst das nicht und arbeitest fleißig an dem Nachweis. Wann ist damit zu rechnen?
Mein Nachbar kann nicht Schadenersatz für mich vor Gericht einklagen, schon gar nicht, wenn ich ihn nicht dazu beauftragt habe.
Ist der denn Dein Interessenvertreter in solchen Dingen? Ich denke, Du bist so "mündig"?
Für Nicht-Busfahrer auch nicht. Ich fordere: Busfahren für jeden! Schließlich sind vor dem Gesetz alle gleich.
Jeder kann Busfahrer werden und eine entsprechende Erlaubnis zur Personenbeförderung erwerben.
Jeder kann die Interessen eines anderen wahrnehmen (ggf. als Organisation) und ein entsprechendes Mandat erwerben. Mir geht es ums Ziel, die Interessen durchzusetzen, ob ich das selber machen muss, ist mir wurscht.
Das ist der große Unterschied. Um klagen zu dürfen, ohne selbst betroffen zu sein, muß ich einer besonderen Klasse, einem besonderen Stand angehören.
Hatten wir auch schon. Die Verbraucher sind ja betroffen und damit deren Interessenverbände.
Wo war jetzt gleich nochmal die Rechtebeschneidung? Jeder kann klagen, ob nun persönlich oder durch einen Vertreter, ist doch wurscht.
Nein. Als "normaler" Mensch muß ich einen Vertrag mit einem Anbieter haben, um dann ggf. wegen Verletzung dieses Vertrages bzw. anderer mittelbarer Rechte aufgrund des Vertrages zu klagen.
Dann hast Du das Verbandsklagerecht offensichtlich nicht verstanden. Dazu ist kein konkreter Vertrag zwischen Anbieter und Kunde nötig. Der "Wettbewerber" hat übrigens auch keinen Vertrag mit dem Abgemahnten und kann auch gegen unlautere Formulierungen vorgehen.
Daran ändert sich auch nichts, wenn ich mir einen Anwalt nehme.
Wieso einen Anwalt? Nach Deiner eigenen Logik ist der doch gar nicht betroffen? Wieso kann der also klagen?
Beim Verbandsklagerecht, kann ein Verband vollkommen unabhängig davon klagen, ob ihn jemand dazu beauftragt oder ein Mitglied eventuell betroffen ist und den Verband zur Vertretung beauftragt.
Jepp! Wo ist das Problem? Wobei Verbraucher ja durch irreführende Werbung auf jeden Fall betroffen sind.
OHNE Verbraucherverbände wäre es eine Ungleichbehandlung: denn da ein Verbraucher selber kein Verband ist, kann er als Person nicht Verstöße gegen das UWG verfolgen.
Muß er auch nicht, weil er nicht betroffen ist.
Natürlich. Irreführende Werbeaussagen betreffen sowohl Konkurrenten als auch Kunden.
Das UWG regelt den Wettbewerb zwischen Wettbewerbern.
Dann kennst Du das UWG aber schlecht. Bereits in § 1 heißt es:
"Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb."
Betrifft also ganz klar auch den Schutz der Verbraucher!!!
Und weiter heißt es in § 3, Absatz 1:
"Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen."
Da steht nichts davon, dass bereits ein Vertrag zwischen Anbieter und Verbraucher zustande gekommen sein muss. Bereits die Beeinträchtigung des Interesses der Verbraucher reicht.
Und wie Du ja bestens beweist, kann EIN konkreter Verbraucher nicht allein entscheiden, ob eine Handlung als gegen die Interessen "DER" Verbraucher angesehen werden kann oder nicht. Deshalb die Organisation als deren Interessenvertretung.
Ich drängle ja ungern, aber an dem Nachweis, dass die gegen die Interessen der Mehrheit derjenigen handeln, die sie vertreten, bist Du noch dran, ja?
Und Dir ins Stammbuch: Absatz 2:
"Geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern sind jedenfalls dann unzulässig, wenn sie ... dazu geeignet sind, die Fähigkeit des
Verbrauchers, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden, spürbar zu beeinträchtigen und ihn damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte." !!!
"Dabei ist auf den durchschnittlichen Verbraucher ... abzustellen."
Und da bekannt ist, dass Du als Hotshot, der sich alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen durchliest, bevor er einen Supermarkt betritt, nicht als durchschnittlicher Verbraucher giltst, wirst Du es in Deiner neoliberalen "mitfühlenden" Art vermutlich auch nicht verstehen, dass der durchschnittliche Verbraucher durch die hier bemängelten Formulierungen in seiner Entscheidungsfindung bereits beeinträchtigt sein kann.
Und nun noch §8, der regelt, WER anspruchsberechtigt im Sinne der Forderung nach Unterlassung unzulässiger geschäftlicher Handlungen ist:
"qualifizierte(n) Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des
Unterlassungsklagengesetzes ... eingetragen sind."
Und dann schauen wir mal in diese Stelle (Absatz 2):
"Es wird unwiderleglich vermutet, dass Verbraucherzentralen und andere Verbraucherverbände, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, diese Voraussetzungen erfüllen".
So, wo war jetzt noch mal Dein Problem???
Das bin ich als Verbraucher nicht. Denn als Verbraucher suche ich mir selbst aus, mit wem ich einen Vertrag eingehe oder eben nicht. Das ist meine freie Entscheidung. Wenn ich Unternehmer bin, kann ich mir jedoch nicht aussuchen, wer mein Mitbewerber ist. Um hier faire Spielregeln zu gewährleisten, gibt es das UWG.
Was Du einfach nicht verstehst: die Forderung nach fairen Spielregeln gelten eben nicht nur zwischen Konkurrenten, sondern auch zwischen Anbietern und Kunden.
Bravo. Genau deswegen gibt es ja die Verbraucherverbände, die darauf achten, dass die Anbieter nicht die Rechte der Verbraucher verletzen.
Ich bin erwachsen und benötige keinen Vormund, der ohne mein Einverständnis angeblich in meinem Namen handelt.
Es steht Dir ja auch völlig frei, Dich nicht von den Verbraucherschützern vertreten zu fühlen. Nicht wahr, Du arbeitest noch an dem Nachweis, an den ich Dich oben erinnerte?
Wenn ich glaube, mein Vertragspartner würde seine Verpflichtungen aus einem Vertrag, den er mit mir und ich mit ihm eingegangen bin, nicht erfüllen, kann ich mich dagegen problemlos vor Gericht, ggf. unter Hinzuziehung eines frei gewählten Vertreters, wehren.
Gehe zurück auf Los:
https://www.teltarif.de/forum/s50393/5-4.html Und wenn ich gar keinen Vetrag mit jemandem habe, kann dieser auch keine vertraglichen Pflichten mir gegenüber verletzen.
Nein, aber wettbewerbsrechtliche Vorschriften, die es nicht nur zwischen Konkurrenten, sondern auch zwischen Anbieter und Kunden gibt.