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Mach ich mich strafbar wenn ich Giftiges anbiete?


20.04.2001 10:08 - Gestartet von angee
Mach ich mich strafbar wenn ich Giftiges anbiete? Wenn ich z.B. Kloreiniger anbiete und dabei schreibe "Wenn Sie einen Liter davon trinken sind Sie bestimmt tot!"?
Dann verkauf ich den Kloreiniger halt für 500DM und pack noch ein paar Bilder von Leichen dazu.
Klar gegen das Arzneimittelgesetz dürfen die Sachen natürlich nicht verstoßen.
Makaber, aber es gibt bestimmt D*ppen die bestellen, und wer sich umbringen will, der wills halt, ob er sich den Kloreiniger nun beim Aldi holt im Internet.
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[1] Freestyler antwortet auf angee
20.04.2001 10:33
Hallo angee,
was kostet das Tässchen Kloreiniger bei Dir? Lieferst Du auch ins Haus? Machst Du auch Vorführungen?Ich bin doch so unpraktisch veranlagt, weißt Du?
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Freestyler