Benutzer Moneysac schrieb:
Außerdem ist nicht klar gesagt, ob es sich um Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberbrutto handelt..
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da es sich um die reine verbindlichkeit gegenüber den angestellten handelt beziehen sich die 100.000 euro auf den reinen nettolohn, da sozialversicherungsbeiträge und steuern keine verbindlichkeiten ggü. den arbeitnehmern, sondern ggü. der sozialversicherung und dem staat sind.
Hier sorgte der Teltarif-Artikel wohl für Unklarheit:
"Zum Zeitpunkt der Insolvenz beschäftigte Telogic etwa 20 Mitarbeiter und zahlte an diese monatlich insgesamt 100 000 Euro brutto."
Hier müßte es heißen:
Die Firma zahlte monatlich 100 000 Euro Brutto für Arbeitslöhne/Gehälter.
Der Gesamtbetrag der Bruttolöhne/Gehälter + die Arbeitgeberanteile zu Sozialversicherungsbeiträgen, Zahlungen an Berufsgenossenschaften etc. nennt sich Arbeitgebergesamtbelastung.