Benutzer Werner-1 schrieb:
Hallo ! Es besteht hier gleich mehrfach ein Sonderkündigungsrecht !! (Eigentümerwechsel laut bürgerlichen Gesetzbuch und neue Tarifmodelle !!) Kann nur jedem empfehlen der einen Vertrag bei Hutchison hat, diesen sofort (innerhalb eines Monats) zu kündigen !
Eine Kündigung wegschicken kann man jederzeit und sooft man will, und schaden kann das in der Regel auch nicht. Damit wird man jedoch in diesem konkreten Fall kaum zum Ziel kommen.
Denn weder die Übernahme einer Firma, mit der ich einen Vertrag habe, noch die Umstellung auf einen günstigeren Tarif stellen einen außerordentlichen Kündigungsgrund da.
Man muß die Sache schon etwas zielstrebiger und vor allem präziser angehen: Entweder man findet im neuen Tarif tatsächlich an irgendeiner Stelle eine Verteuerung, und sei es nur um 3 Pfennige für eine SMS, oder aber - und das ist weitaus aufwändiger - man kann dem Vertragspartner ein gravierendes Fehlverhalten, z.B. bei der Abrechnung nachweisen.
Um gravierende Fehler begehen zu können, muß man dem Vertragspartner jedoch etwas Zeit einräumen. Kommt es dann zu regelmäßigen Falschabrechnungen oder zu dauerhaft verspäteten Rechnungen wie bei VIAG, könnte dies dann eine außerordentliche Kündigung begründen.
Doch auch dazu muß noch entweder die Einwilligung der Firma kommen, oder ein Richter, der einem Recht gibt ...