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Sonderkündigungsrecht?


10.04.2001 10:31 - Gestartet von timo
Besteht durch die Übernahme ein Sonderkündigungsrecht für die Kunden von Hutchinson? Immerhin ist es eine einseitige Verschlechterung für die Kunden, weil sie nun wissen, dass in Zukunft falsche Abrechnungen erstellt werden und der Service schlechter wird. ;-)
Timo
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[1] dancer antwortet auf timo
10.04.2001 10:36
*giggle*
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[1.1] The Cell antwortet auf dancer
10.04.2001 11:14
Tag Leute!
Das wäre ja mal was Neues für mich, da bin ich erst vor Kurzem Cellway entronnen, dann packt mich MobilCom doch noch auf diesem Weg ;-).
So ist das Leben, MobilCom kriegt Euch alle!
Die Rechnungen sollte man wahrlich ganz genau überprüfen, vielleicht kommt sowas wie eine SoKü bei raus.
Nochwas zur Zufriedenheit mit Hutchison; die hotline ist wirklich heiß: drei verschiedene Ansprechpartner bedeuten vier unterschiedliche Antworten. Und dann noch eine Rückrufzusage, wobei mich natürlich niemand angerufen hat, zumindest keiner von Hutchison.
Das wäre mit ganz viel juristischer Liebe ein Recht auf die allseits beliebte Form des Ausstieges!
Sie haben mich getäuscht, haben keine Ahnung und das Ganze auch noch vorsätzlich, mindestens! ;-)
So, ist alles nicht so ganz ernst gemeint, aber mir war danach!

Bis später.
The Cell(-way?)

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[1.1.1] The Cell antwortet auf The Cell
10.04.2001 13:54
Ich habe mal eine Frage: Wo finde ich die AGB, ich habe sie leider nicht in meinen Unterlagen finden können (ich weiß, daß Ordnung das halbe Leben ist).
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Auf der Hutchison-Seite habe ich auch noch nichts gefunden.
Danke im Voraus.
The Cell
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[1.1.2] Re.: Sonderkündigungsrecht !
ms antwortet auf The Cell
10.04.2001 14:30
Benutzer Werner-1 schrieb:

Hallo ! Es besteht hier gleich mehrfach ein Sonderkündigungsrecht !! (Eigentümerwechsel laut bürgerlichen Gesetzbuch und neue Tarifmodelle !!) Kann nur jedem empfehlen der einen Vertrag bei Hutchison hat, diesen sofort (innerhalb eines Monats) zu kündigen !

Eine Kündigung wegschicken kann man jederzeit und sooft man will, und schaden kann das in der Regel auch nicht. Damit wird man jedoch in diesem konkreten Fall kaum zum Ziel kommen.

Denn weder die Übernahme einer Firma, mit der ich einen Vertrag habe, noch die Umstellung auf einen günstigeren Tarif stellen einen außerordentlichen Kündigungsgrund da.

Man muß die Sache schon etwas zielstrebiger und vor allem präziser angehen: Entweder man findet im neuen Tarif tatsächlich an irgendeiner Stelle eine Verteuerung, und sei es nur um 3 Pfennige für eine SMS, oder aber - und das ist weitaus aufwändiger - man kann dem Vertragspartner ein gravierendes Fehlverhalten, z.B. bei der Abrechnung nachweisen.

Um gravierende Fehler begehen zu können, muß man dem Vertragspartner jedoch etwas Zeit einräumen. Kommt es dann zu regelmäßigen Falschabrechnungen oder zu dauerhaft verspäteten Rechnungen wie bei VIAG, könnte dies dann eine außerordentliche Kündigung begründen.

Doch auch dazu muß noch entweder die Einwilligung der Firma kommen, oder ein Richter, der einem Recht gibt ...
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[1.1.2.1] TechGuru antwortet auf ms
10.04.2001 14:51
Hm, das mit der Übernahme ist so glaube ich nicht ganz richtig. Man müßte mal in die AGB schauen - und selbst wenn's da anders vorgesehen ist, sagt das noch nichts über die Gültigkeit aus. Normal ist eine Firmenübernahme/Verschmelzung etc. sinnvoller Weise auch mit einer einhergehenden Übertragung der Kundendaten verbunden. Normal müßte man angeschrieben werden unter dem Motto: "Wenn Sie nicht widersprechen..." Wenn man aber genau dieses tut, nämlich einer Übertragung der Daten an den neuen Eigentümer - ohne Angabe von Gründen - widerspricht, müßte das lt. Datenschutzgesetz/BGB berücksichtigt werden. Ergo wenn die neue Firma keine Daten bekommen/nutzen darf, kommt auch kein Vertragsübergang zu Stande. Ausstehende Forderungen, die Vermögenswerte darstellen, bleiben davon aber unberührt.
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[1.1.2.1.1] RE: Sonderkündigungsrecht !
wolfbln antwortet auf TechGuru
10.04.2001 20:07
Hallo,
nun bin ich wohl auch über HT in die Klauen von Mobilcom gekommen. Aber nach der Kündigung-Neuanmeldung (HT/Eplus) ganz fit in Sonderkündigung.
Die Datenweitergabe bei HT ist den AGB sehr lax geregelt, man muss vorher widersprechen usw.
Jedoch sollte man seine alten AGBs aufheben - von Mobilcom (als neuer Eigentümer/Vertragspartner) wird es neue geben, wohl kaum 1:1 die Gleichen.
Und wenn nur ein Detail anders ist, muss gar nicht ein Tarif, sondern kann auch Leistung, Recht usw. sein, das den Kunden schlechter stellt, besteht ein Sonderkündigungsrecht nach TKV.
Wer was findet, kriegt von mir nen Preis!

Gruß Wolf
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[1.1.2.1.2] timo antwortet auf TechGuru
10.04.2001 20:07
Benutzer TechGuru schrieb:
Hm, das mit der Übernahme ist so glaube ich nicht ganz richtig. Man müßte mal in die AGB schauen - und selbst wenn's da anders vorgesehen ist, sagt das noch nichts über die Gültigkeit aus. Normal ist eine Firmenübernahme/Verschmelzung etc. sinnvoller Weise auch mit einer einhergehenden Übertragung der Kundendaten verbunden.

Hier werden aber keine Daten übertragen, das Unternehmen bleibt doch bestehen. Der neue Eigentümer kann mit deinen Daten nichts anfangen. Die Daten bleiben bei dem alten Unternehmen, das auch weiter die Rechnungen erstellt und den Service leistet. Neu ist nur das Unternehmen, das die Gewinne einsackt.
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[1.1.2.1.2.1] handytick antwortet auf timo
20.04.2001 16:22
Hat man bei D2 vodafone eine SKR gehabt? Nein! Oder?
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[2] joerg hoffmann antwortet auf timo
20.04.2001 12:19
Benutzer timo schrieb:
Besteht durch die Übernahme ein Sonderkündigungsrecht für die Kunden von Hutchinson? Immerhin ist es eine einseitige Verschlechterung für die Kunden, weil sie nun wissen, dass in Zukunft falsche Abrechnungen erstellt werden und der Service schlechter wird. ;-)
Timo

Im letzten Telefonmagazin stand was darüber.
Dort wurde Hutchison als Provider vorgestellt und auch die Gerüchte um die Übernahme durch MobilCom wurden erwähnt.
In diesem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen, dass die AGB von HT ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Übernahme vorhält.

Gruß,
Jörg