Benutzer CIA_MAN schrieb:
Für mich handelt es sich dennoch um eine Flat ;-)
Deine Definition ist nicht relevant, sondern die der deutschen Gerichte und die sehen es anders.
Und Vodafone schützt so nur ihr Netz... weil Missbrauch gehört meiner Ansicht nach echt unterbunden.
Eine intensive Nutzung einer mit "unbegrenzter Nutzung o.ä." beworbenen "Flatrate" stellt keine "missbräuchliche Nutzung" dar, entsprechende Klauseln in den AGBs sind unwirksam, Klagen der Kunden haben eine Erfolgsgarantie.
LG München z.B.: "Im Bereich der Telekommunikation bedeute Flatrate jedoch, dass grundsätzlich die Gesprächsdauer und Nutzung der Datenübertragung gegen ein pauschales Entgelt unbegrenzt sei, so die Richter."
http://www.vz-nrw.de/
telekommunikationsanbieter-flatratevertrag-darf-nicht-wegen-exzessiver-nutzung-gekuendigt-werden