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18.08.2012 23:15 - Gestartet von JST123
Der arme Azubi hatte natürlich schlechte Eltern und schrieb in der Schule nur Fünfen. Dafür darf er den Lehrherrn beleidigen.

Mich kotzen diese Richter an.

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[1] Lehrherrn beleidigen i. O.?
Telly antwortet auf JST123
19.08.2012 03:01

2x geändert, zuletzt am 19.08.2012 03:08
Benutzer JST123 schrieb:
Dafür darf er den Lehrherrn beleidigen.

Das hat das Gericht nicht gesagt! Es entschied nur über die Gültigkeit der fristlosen Kündigung!

Das Gericht hielt das Verhalten des Auszubildenden offenbar für falsch und abmahnwürdig. Einzig die fristlose Kündigung war überzogen.

Telly
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[2] Zündi antwortet auf JST123
19.08.2012 14:01
Benutzer JST123 schrieb:
Der arme Azubi hatte natürlich schlechte Eltern und schrieb in der Schule nur Fünfen. Dafür darf er den Lehrherrn beleidigen.

Mich kotzen diese Richter an.

Vielleicht ist der Lehrherr ja tatsächlich ein Ausbeuter wie er im Buche steht. Dann wäre selbst eine Abmahnung überzogen. Die Wahrheit wird man ja wohl noch schreiben dürfen.