[1] Lehrherrn beleidigen i. O.?
Telly
antwortet auf JST123
19.08.2012 03:01
2x geändert, zuletzt am 19.08.2012 03:08
Benutzer JST123 schrieb:
Dafür darf er den Lehrherrn beleidigen.
Das hat das Gericht nicht gesagt! Es entschied nur über die Gültigkeit der fristlosen Kündigung!
Das Gericht hielt das Verhalten des Auszubildenden offenbar für falsch und abmahnwürdig. Einzig die fristlose Kündigung war überzogen.
Telly