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Was gibt es da zu genehmigen?


17.09.2012 08:28 - Gestartet von IMHO
Interessehalber:
Was gibt es durch die BNetzA da zu genehmigen?
Die Mobilfunker haben doch die Funkfrequenz-Lizenzen bereits erworben. Wenn der Standort eines Senders schlecht gewählt wird, ist doch der Mobilfunknetzbetreiber der Erste, der sich daran stört. Und am Schreibtisch kann doch keiner erkennen, ob am jeweiligen Standort nur auf der genehmigten Frequenz gesendet wird. Ich versteh' es einfach nicht. Bitte erklärt es mir.
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[1] facteur antwortet auf IMHO
17.09.2012 10:50
Es geht um die Anbindung an das Festnetz der Netzbetreiber, die je nach Anbieter über Richtfunk erfolgt. Und der Betrieb einer Richtfunkverbindung ist bei BNetzA zu genehmigen, da für jeden Knotenpunkt eine Frequenz verwaltet werden muss.
Also es geht nicht um die lizensierten GSM-, UMTS-, LTE-Frequenzbänder.

Benutzer IMHO schrieb:
Interessehalber: Was gibt es durch die BNetzA da zu genehmigen? Die Mobilfunker haben doch die Funkfrequenz-Lizenzen bereits erworben. Wenn der Standort eines Senders schlecht gewählt wird, ist doch der Mobilfunknetzbetreiber der Erste, der sich daran stört. Und am Schreibtisch kann doch keiner erkennen, ob am jeweiligen Standort nur auf der genehmigten Frequenz gesendet wird. Ich versteh' es einfach nicht. Bitte erklärt es
mir.
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[1.1] getodavid antwortet auf facteur
17.09.2012 11:29
Benutzer facteur schrieb:
Es geht um die Anbindung an das Festnetz der Netzbetreiber, die je nach Anbieter über Richtfunk erfolgt. Und der Betrieb einer Richtfunkverbindung ist bei BNetzA zu genehmigen, da für jeden Knotenpunkt eine Frequenz verwaltet werden muss. Also es geht nicht um die lizensierten GSM-, UMTS-, LTE-Frequenzbänder.

Doch, auch um die geht es zusätzlich. Die Lizenz bezieht sich nur auf die generelle zulässige Nutzung der entsprechenden zugestandenen Frequenzbänder, nicht der einzelnen Anlage. Unabhängig davon ist in Deutschland jede einzelne Sendeanlage (Gleichgültig auf welcher Frequenz, ob Mobilfunk oder etwas anderes) die bestimmte Leistungswerte überschreitet GRUNDSÄTZLICH funkrechtlich genehmigungspflichtig. Es wird z.B. geprüft ob eine Sendeanlage in der Nähe befindliche andere technische Anlage z.B. der Stromversorung, der militärischen Nutzung, des Flugverkehrs etc. beeinträchtigen könnte. Das ist unabhängig davon theorisch möglich, auf welcher Frequenz gefunkt wird.
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[1.2] IMHO antwortet auf facteur
17.09.2012 11:30

2x geändert, zuletzt am 17.09.2012 11:31
Danke für die Erläuterung.

Komisch nur, dass VF+O2 sich so sicher sind, dass ihre Richtfunkstrecken genehmigungsfähig sind, dass sie schon mal auf Verdacht vor Erhalt der Inbetriebnahmegenehmigung ausbauen.
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[1.2.1] DenSch antwortet auf IMHO
29.10.2012 14:40
Benutzer IMHO schrieb:
Danke für die Erläuterung.

Komisch nur, dass VF+O2 sich so sicher sind, dass ihre Richtfunkstrecken genehmigungsfähig sind, dass sie schon mal auf Verdacht vor Erhalt der Inbetriebnahmegenehmigung ausbauen.


Ich denke, da gibt es mit den Jahren Erfahrungswerte :o)

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[2] Kuch antwortet auf IMHO
17.09.2012 11:16
Hallo,

Benutzer IMHO schrieb:
Interessehalber: Was gibt es durch die BNetzA da zu genehmigen?

https://www.teltarif.de/lte-ausbau-bunde...

"Die Provider benötigen für jede Veränderung an einer Mobilfunkantenne und insbesondere für Richtfunkstrecken eine separate Genehmigung. Die Richtfunkverbindung wird überwiegend von Vodafone und o2 eingesetzt, die Telekom verkabelt ihre Basisstationen überwiegend über Glasfaserleitungen."

Selbst wenn der Standort längst genehmigt und seit Jahren in Benutzung ist, muss das Einschalten der neu angebrachten LTE-Basisstation einzeln genehmigt werden - ebenso wie die Richtfunk-Anbindung.

Alexander Kuch