Benutzer comfreak schrieb:
Wirklich? Liebe Frau Deutschbein, das ist erst mal vom Gericht zu entscheiden. Aber Sie fällen hier direkt das Urteil. Das ist von unvoreingenommener Berichterstattung eigentlich nicht zu erwarten!
Da eine Kopie schlichtweg als Nachbildung eines Originals gilt, kann sehr wohl von "kopieren" gesprochen werden. Ich habe zudem explizit noch einmal darauf hingewiesen, dass dieses kopieren nichts mit dem im Prozess verhandelten Patent-Streitigkeiten zu tun hat und nur einen internen Einblick in die Verbesserung der Galaxy-Geräte gibt. Welche Schlussfolgerungen daraus getroffen werden, müssen die Verhandelnden selbst entscheiden.
Ein Urteil wurde hier daher keineswegs vorab getroffen.
MfG,
Rita Deutschbein