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Google, Facebook, Amazon & Ebay vs. Rest-Internet


17.07.2012 21:21 - Gestartet von H.ATE
Die Problematik war bereits in einen Spiegelbericht sehr gut aufgearbeitet.
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[1] Boarder111 antwortet auf H.ATE
18.07.2012 10:08
Es wird wirklich mal Zeit das der Gesetzgeber endlich mal ein vernünftiges urheberrecht gestzlich verabschiedet. dort soll zwar auf der einen Seite der Schutz der Urheber stehen, aber auch auf der anderen Seite dem Konsument auch gewisse Rechte gewähren. es kann nicht sein das der Verbraucher das Recht einen privaten Kopie zugestanden wird aber auf der anderen Seite jede technische Möglichkeit dazu immer mehr eingeschränkt wird.
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[2] Christian_Wien antwortet auf H.ATE
18.07.2012 13:03
Google ist in diesem Vorgehen äußerst schlecht beraten.
So kann und wird es auch hier zum bekannten "Streisand-Effekt" kommen, wonach das, was man unbedingt verhindern und verbieten will, stattdessen dadurch gerade verstärkt ins öffentliche Interesse kommt und somit der gegenteilige Effekt eintritt.
Fakt ist und bleibt nun mal, daß man prinzipiell alles mitschneiden bzw. aufzeichnen kann, was auf dem jeweiligen PC dargestellt/abgespielt wird.
Gerade für Youtube & Co gibt es genügend Downloadmanager, Browser-Plugins etc., welche derartige Streams komfortabel herunterladen und speichern können.
Und falls das - wie bei den meisten Musikstreamingdiensten - durch technische Tricks umgangen wird, dann schneidet man das Video/Musikstück mit einer beliebigen (es gibt auch gute kostenlose Angebote) Aufzeichnungssoftware, die sich in den Medienpfad einklinkt, halt "zu Fuß" mit.
Die Rechteverwertungsmafia und deren Handlanger vergessen, daß Schikanen gerade eben NICHT dazu führen, daß Kunden legale Angebote nutzen und bereit sind, dafür ihr sauer verdientes Geld auszugeben.
Da geht der Schuß meist nach hinten los.
Leider denken noch zu wenige so weit, denn offenbar kann man noch immer gut mit Phantasiezahlen an "Verlusten durch Raubkopien" täuschen, wo man einfach stillschweigend annimmt, daß jeder, der etwas irgendwo ohne ausreichenden Obolus an die Rechteverwertungsmafia herunterlädt, dies selbstverständlich zum gewünschten und angenommenen Preis auch gekauft hätte.

Vielmehr ist das Gegenteil wahr:
Musik ist heutzutage meist eine Hintergrundberieselung.
Indem man dabei mitunter etwas Neues oder Interessantes hört, das einem gefällt oder besonders anspricht, kauft man anschließend eine CD etc. von diesem Künstler oder geht auf sein Konzert, was für diesen Zusatzeinnahmen bedeutet, die er andernfalls eben nicht lukriert hätte.
Außerdem zeigen die "Geschäftsmodelle" mit (geheimen) Kooperationen mit Abmahn-Anwälten und Spitzelfirmen zur Ausforschung von "Uploadern", daß mit Abmahnungen und fiktiven Schadenersatzforderungen mehr als das Hundertfache an Gewinn erzielt werden kann als mit dem legalen Vertrieb der Werke.
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[2.1] mediahead antwortet auf Christian_Wien
19.07.2012 13:12
Zudem bleiben alternative Nutzungen der Kernangebote in der Diskussion völlig außen vor. Ich schaue die meisten Clips auf YouTube genau einmal an und meine "Später anschauen"-Liste ist lang. Habe ich aber keine "gute" Internetverbindung (= Kostenloses WLAN oder LAN) werde ich YouTube nicht nutzen. Lade ich die Clips jedoch zu passender Zeit herunter, kann ich sie - auch ohne Breitbandzugang - genau dann sehen, wenn ich Zeit dazu finde. Verloren geht YouTube/Google dadurch nichts.

Andererseits frage ich mich auch, was wir denn noch alles gesetzlich regeln wollen. Content-Anbieter und -Mittler wird durch gesetzliche Einschränkungen immer auch ein Teil des Anreizes genommen, bestehende Angebote weiter zu entwickeln, da man sich ich der Gestaltung der Geschäftsmodelle eingeschränkt fühlt. Stichwort: Freiheit der Vertragsgestaltung.

Wenn man als User mit den Bedingungen von YouTube nicht einverstanden ist, sollte man auch die Konsequenz daraus ziehen und "mit den Füßen" (i.e. mit der Maus) abzustimmen und andere Anbieter zu nutzen. Leider verpennen Konsumenten dies immer häufiger, bis man an den Punkt kommt an dem ein Anbieter eine tendenziell monopolistische Stellung einnimmt, um die man dann - außer durch komplettten Verzicht auf die jeweilige Leistung- kaum mehr herumkommt.

Und genau diese "doofen" Konsumenten meint der Staat dann mit weiteren Gesetzen "beschützen" zu müssen.

Das Ganze Vorgehen beider Seiten ist doch irgendwie krank.
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[2.2] tosho antwortet auf Christian_Wien
20.07.2012 19:20
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Fakt ist und bleibt nun mal, daß man prinzipiell alles mitschneiden bzw. aufzeichnen kann, was auf dem jeweiligen PC dargestellt/abgespielt wird.

Nicht wirklich. Dank Drm & Co lassen sich schon Inhalte wiedergeben, die nicht mitgeschnitten werden können. Frag mal deinen Fernseher.
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[2.2.1] Christian_Wien antwortet auf tosho
20.07.2012 21:45
Benutzer tosho schrieb:

Nicht wirklich. Dank Drm & Co lassen sich schon Inhalte wiedergeben, die nicht mitgeschnitten werden können. Frag mal deinen Fernseher.


Naja, du vergleichst aber zumindest teilweise Äpfel mit Birnen:
Einerseits geht es hier bei Youtube um nicht kopiergeschützte Inhalte und andererseits stößt auch DRM irgendwo an Grenzen.
Auch falls es tatsächlich so "gut" ist, daß man tatsächlich direkt nichts mehr abgreifen kann, dann geht es halt notfalls mit Videokamera etc. weiter.
Schließlich hat man früher, bevor es CD/DVD-Brenner und MP3 gab, genauso auf Kassette kopiert.
Klar ist es dann nicht mehr die Originalqualität, aber für "Otto Normaluser" immer noch besser als nichts und die Profis haben sowieso andere (technische und finanzielle) Mittel.