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Für mich unpraktikabel


14.06.2012 12:49 - Gestartet von Telly
einmal geändert am 14.06.2012 12:54
Ich nutze einen Funkanbieter vor Ort. Wer dort Neuverträge abschließt, bekommt, vergleichbar mit VF LTE, ein bestimmtes Volumen ohne Drosselung (8-12 Mb/s). Beispielsweise die beiden größten Tarife: 16 GB für 35 Euro und 50 GB für 70 Euro. Danach wird auf 384 kbit/s gedrosselt.

Ich habe zum Glück noch einen Altvertrag. Dort kann ich einen Download anstoßen und werde pro Download ab ca. 50-80 MB (variert je nach Auslastung) vom o. g. Maximalspeed auf 1000 kb/s gedrosselt. Kostet 35 Euro und ich habe auch noch Vollspeed beim surfen - selbst bei 60 verbrauchten GB. Die Drosselung wird nach dem genannten Download nach ca. 10 Minuten wieder aufgehoben.

Nun zum Artikel:

Wie soll ich hier testen?

Welche Angaben soll ich machen?

Ich könnte quasi DSL 12000 angeben. Was ohne Drossel auch, gem. meinem Trafficmonitor, auch real ist. Allerdings habe ich ja die Fair-Use-Regel nach 50-80 MB.

Ich könnte auch einen Download ziehen und mich damit in die temporäre Drosselung bringen und dann den Test machen. Dann aber DSL 1000 angeben?

Beides würde meinem Anbieter nicht gerecht werden.

Ich finde die Aktion grundsätzlich gut und bei mir handelt es sich um einen Sonderfall, wo ich jetzt nicht wirklich Kritik übe.

Ich wollte es nur mitteilen.

Ich bin mit der Geschwindigkeit grundsätzlich zufrieden. DSL 1000 in der Drosselung ist immer noch gut. VF LTE bietet leider nur ein Drittel davon.

Telly
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[1] mirdochegal antwortet auf Telly
14.06.2012 21:08
Benutzer Telly schrieb:
Ich wollte es nur mitteilen.

Man kann "anders" angeben und dann selber etwas eingeben. Jedenfalls bei der Geschwindigkeit habe ich das auch gemacht, weil ich noch 20 MBit habe was als Standardoption bei Kabel nicht zur Verfügung steht.

Solche Mitteilungen musst du an die Bundesnetzagentur richten, hier bringt das nichts.
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[1.1] Telly antwortet auf mirdochegal
14.06.2012 21:15
Benutzer mirdochegal schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Ich wollte es nur mitteilen.

Solche Mitteilungen musst du an die Bundesnetzagentur richten, hier bringt das nichts.

Ich denke, dass es nicht viele gibt, die eine Drosselung haben, die nachdem von mir beschriebenen Schema funktioniert.

Von daher war das einfach nur eine Info für die Mitlesenden.
Man kann in so einem Test nicht auf jeden Einzelfall eingehen.

Dank Dir trotzdem.

Telly
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[1.1.1] helmut-wk antwortet auf Telly
24.06.2012 17:48
Du kannst ja den Test machen, dabei "sonstiges" angeben, wie mirdochegal vorgeschlagen hat, und wenn du das Testergebnis hast, ne Mäil an die Netzagentur schicken, in dem du das Problem beschreibst und das Testergebnis nennst.

Scheint mir eine sinnvolle Vorgehensweise sein, ob das der Netzagentur hilft, muss die selber entscheiden.