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Strafrechtlich relevant?


02.05.2012 10:24 - Gestartet von fanlog
Es stellt sich für mich die Frage, ob ein derartiges Geschäftsmodell nicht strafrechtlich von Bedeutung ist: Eine Firma wird vom Hersteller beauftragt eine positive Produktdarstellung zu erstellen. Das ist üblich. Man nennt das Werbung. Hier jedoch ist das Ergebnis nicht als Werbung zu erkennen, sondern es wird eine persönliche Erfahrung, die es gar nicht gibt, vorgetäuscht. Das ist eine Irreführung der Verbraucher. Verstößt das nicht gegen Wettbewerbsrecht? Was sagen die Juristen dazu?
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[1] Christian_Wien antwortet auf fanlog
02.05.2012 12:34
Benutzer fanlog schrieb:
Es stellt sich für mich die Frage, ob ein derartiges Geschäftsmodell nicht strafrechtlich von Bedeutung ist: Eine Firma wird vom Hersteller beauftragt eine positive Produktdarstellung zu erstellen. Das ist üblich. Man nennt das Werbung. Hier jedoch ist das Ergebnis nicht als Werbung zu erkennen, sondern es wird eine persönliche Erfahrung, die es gar nicht gibt, vorgetäuscht. Das ist eine Irreführung der Verbraucher. Verstößt das nicht gegen Wettbewerbsrecht? Was sagen die Juristen dazu?


Juristisch wird es wohl am definitiven Nachweis der absichtlichen Manipulation fehlen und außerdem wird wohl auf so gut wie allen Bewertungsplattformen sinngemäß angegeben sein, daß sie keine Gewähr für die abgegebenen Bewertungen übernehmen und abgegebene Bewertungen nicht prüfen.

Weiters sind derartigen Dinge aber nicht wirklich neu, sondern auch in anderen Bereichen gang und gäbe.
In so gut wie allen Zeitschriften werden häufig bezahlte Werbeeinschaltungen in Form von scheinbar redaktionellen Beiträgen gebracht, weil damit 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden können:
Einerseits ein Mehr an Einnahmen für die durchschnittlich 1-2 seitige Werbung und noch dazu weniger Arbeit für den Redakteur, da er die Gestaltung weitestgehend fertig formuliert vorgelegt bekommt.
Einzig ein irgendwo am Rand in kleiner Schrift verstecktes "Promotion", "entgeltliche Einschaltung" und dergleichen verraten dem aufmerksamen und kritischen Leser, woher der Wind weht und was bzw. wer wirklich hinter dem Bericht steht.
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[1.1] fanlog antwortet auf Christian_Wien
02.05.2012 12:46
Benutzer Christian_Wien schrieb:

Einzig ein irgendwo am Rand in kleiner Schrift verstecktes "Promotion", "entgeltliche Einschaltung" und dergleichen verraten dem aufmerksamen und kritischen Leser, woher der Wind weht und was bzw. wer wirklich hinter dem Bericht steht.


Immerhin, einem aufmerksamen Leser ist zumindest die Möglichkeit gegeben. Dies fehlt bei den Online-Bewertungen. Ich denke, die Verbraucherschutzverbände, aber letztendlich auch die Anbieter von entsprechenden Bewertungsportalen, sollten dagegen gerichtlich vorgehen. Schließlich wird dem Portal die Grundlage entzogen, wenn der Leser weiß, dass die Mehrheit der Bewertungen getürkt ist.
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[1.1.1] DoPPeliNFektion antwortet auf fanlog
02.05.2012 16:31
Benutzer fanlog schrieb:
Immerhin, einem aufmerksamen Leser ist zumindest die
Möglichkeit gegeben. Dies fehlt bei den Online-Bewertungen.

So sehe ich das auch. Wenn ich etwas kaufe, kopiere ich den Text von übertrieben guten Bewertungen (oft auch die weniger guten) und Google mal den Text. Oft sind die gleichen Texte in vielen Portalen zu finden.

Ich fange erst bei Amazon an, dort sind meiner Meinung nach sehr viele "Gewerbliche" rezesionen enthalten. Gleiche findet man dann z.B. auch auf der Seite vom Saturn.

Auf nachfragen kommt dann die Antwort das wohl Amazon kopiert...

Für mich als Kunden nicht ist es nicht erkennbar, wer nun von wenn kopiert, aber dafür gibt es ja bald ACTA & co. die das dann regeln werden. lol

Ob den großen Anbietern bei verstössen auch der Zugang zu Netz gespeert wird bleibt wohl abzuwarten.
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[2] peanutsger antwortet auf fanlog
03.05.2012 06:49
Benutzer fanlog schrieb:
Es stellt sich für mich die Frage, ob ein derartiges Geschäftsmodell nicht strafrechtlich von Bedeutung ist.......

Das ist eine Irreführung der Verbraucher. Verstößt das nicht gegen Wettbewerbsrecht?

Kleine (laienhafte) Anmerkung noch von mir:
STRAFRECHTLICH relevant sind Vorgänge, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB)zu ahnden sind.

Wettbewerbsrecht fällt nicht darunter. In Fällen wie "unlauterem Wettbewerb" und ähnlichem ist sogar nicht mal der Verbraucher derjenige, der nach Gesetzesintention geschädigt wird, sondern der Mitwettbewerber, was dann im Regelfall auf "simple finanzielle Sanktionen" und Wiederholungsverbot hinausläuft.

Interessant wird's, wenn man die Kurve zu Betrug hinbekommt...(§ 263 StGB)... dann sind wir wieder im Strafrecht... hat aber nichts mit Wettbewerbsrecht zu tun...