Benutzer fanlog schrieb:
Es stellt sich für mich die Frage, ob ein derartiges Geschäftsmodell nicht strafrechtlich von Bedeutung ist: Eine Firma wird vom Hersteller beauftragt eine positive Produktdarstellung zu erstellen. Das ist üblich. Man nennt das Werbung. Hier jedoch ist das Ergebnis nicht als Werbung zu erkennen, sondern es wird eine persönliche Erfahrung, die es gar nicht gibt, vorgetäuscht. Das ist eine Irreführung der Verbraucher. Verstößt das nicht gegen Wettbewerbsrecht? Was sagen die Juristen dazu?
Juristisch wird es wohl am definitiven Nachweis der absichtlichen Manipulation fehlen und außerdem wird wohl auf so gut wie allen Bewertungsplattformen sinngemäß angegeben sein, daß sie keine Gewähr für die abgegebenen Bewertungen übernehmen und abgegebene Bewertungen nicht prüfen.
Weiters sind derartigen Dinge aber nicht wirklich neu, sondern auch in anderen Bereichen gang und gäbe.
In so gut wie allen Zeitschriften werden häufig bezahlte Werbeeinschaltungen in Form von scheinbar redaktionellen Beiträgen gebracht, weil damit 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden können:
Einerseits ein Mehr an Einnahmen für die durchschnittlich 1-2 seitige Werbung und noch dazu weniger Arbeit für den Redakteur, da er die Gestaltung weitestgehend fertig formuliert vorgelegt bekommt.
Einzig ein irgendwo am Rand in kleiner Schrift verstecktes "Promotion", "entgeltliche Einschaltung" und dergleichen verraten dem aufmerksamen und kritischen Leser, woher der Wind weht und was bzw. wer wirklich hinter dem Bericht steht.