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Das kann doch nicht so schwer sein


01.04.2012 18:12 - Gestartet von alexander-kraus
2x geändert, zuletzt am 01.04.2012 18:13
Gut, dass die Anbieter gerne bei den "Nebengebühren" zulangen, mit denen sicherlich auch nicht geworben wird, war schon lange bekannt.
Aber warum schafft die RegTP es nicht, für klare Verhältnisse zu sorgen? - Was beispielsweise die Bank-Kosten für eine Rücklastschrift sind, ist bekannt. - Wenn man jetzt hinginge und einfach die eigentlichen Kosten mit 1,5 oder 2 multipliziert, sollte es doch für beide Seiten eine Situation geben, mit der beide Seiten leben können.
Genauso kann man eine Preisobergrenze festsetzen, was Mobiler Datenverkehr maximal kosten darf. - Und wenn man hier auch den Preis für eine Flat *2 nimmt. - Drosselung nach dem Schema, wie man es bei den Flat-Tarifen gemacht hätte.
Vor allem sind 20 oder 30 EUR für eine "ungewollte Datenübertragung" einfacher zu verschmerzen, als ein 4stelliger Betrag der ggf sogar in die Privatinsolvenz für den Kunden führt. - Da hat dann keiner mehr gewonnen. - Von den Verwaltungskosten ganz zu schweigen.

Nochmal: Ich sage nicht, dass Tarife und Datenpakete überflüssig werden sollen, aber Gebühren und falsche Beratung am Kunden, und ggf geänderte Lebensumstände müssen niemanden zum Insolvenzverwalter treiben, UND der Mobilfunkanbieter kann TROTZDEM noch GELD VERDIENEN.
Ist der Kunde Zahlungsunfähig kommen auch auf den Telekom-Anbieter Kosten zu. - Und je geringer der "Streitwert", desto einfacher ist es, das Geld einzutreiben. - Es kann nicht das Ziel sein, die Justiz mit Fällen zu betrauen, für "Aberwitzige Beträge", die man bei genauem Hinsehen, auch in einem Tarif für 10 oder 20 EUR bekommen hätte.
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[1] ippel antwortet auf alexander-kraus
10.04.2012 09:58
Benutzer alexander-kraus schrieb:
Aber warum schafft die RegTP es nicht, für klare Verhältnisse zu sorgen?

Weil wir in keiner Diktatur leben (dachte ich), in welcher der Staat irgend welche Preis festsetzt.

Wenn mir die Nebenkosten eines Vertrages nicht gefallen, schließe ich ihn nicht ab. Ganz einfach, ganz transparent.

Und da ich erwachsen bin und deshalb auch mündig, brauche ich keinen Vormund, der mir sagt, was ich tun und lassen soll.
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[1.1] myselfme antwortet auf ippel
10.04.2012 10:48
@ ippel:

D-A-N-K-E !!!

Auch ich denke, dass all diese angeblichen Verbraucherschutzgesetze und Regulierungen uns eher schaden als nutzen.
Ich möchte gern volljährig bleiben und selbst entscheiden. Wo ich vielleicht einmal Lehrgeld zahle, spare ich halt das nächste Mal.
Und denen die das nicht können, kann kein Gesetz der Welt die nötige Weisheit bringen da die Anbieter immer kreativer sein werden als unsere Gesetzgeber Fantasie haben.
Hier bin ich dann auch bereit solchen Menschen individuell zu helfen. Sei es mit erweiterter Prozeßkostenhilfe oder auch abgespaltener, schnellerer Insolvenzlösung für kurzlaufende Konsumentenverpflichtungen (Handy, DSL, Zeitschriften etc).

Also: Daumen hoch ippel