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ganz normales verhalten


17.11.2011 17:58 - Gestartet von nucleardirk
einmal geändert am 17.11.2011 18:00
wie sonst soll die gema denn ihre ansprüche geltend machen bzw. ihren nichtanspruch ausschliessen können.

das problem ist dass viele leute einfach nicht nachvollziehen können das das system schwieriger ist als es sich anhört.
denn wenn ein künstler nicht urheber ist - oder eine andere verwertungsgesellschaft iwe zb die jasrac involviert ist, dann ist es schwer den anspruch festzustellen.

tip an alle veranstalter - wenn Ihr sichergehen wollt dass eine gemafrei veranstaltung auch gema-frei abgerechnet wird, besorgt Euch in den gastspielverträgen eindeutige identifikationsmerkmale.

wenn dort nur markus müller / münchen steht ist die wahrscheinlichkeit dass irgendein markus müller aus münchen auch gema mitglied ist sehr hoch. und findet der gema computer so ein match - dann wird auch angenommen dass die entsprechende komposition der gema zur verwertung übergeben worden ist.

ergo - nicht nur auf der gema rumhacken, sondern das system verstehen, entsprechend handeln und dan keinen stress mit der gema haben.

ich hatte bisher immer wieder mit solchen verwechslungen zu tun und man konnte immer alles problemlos klären, aber ein bisschen mitarbeit ist nunmal gefordert. ich habe nie für eine gema-frei veranstaltung im endeffekt gema zahlen müssen, die strittigen summen wurden immer "on hold" gesetzt und später gutgeschrieben.

warum in diesem falle allerdings aus so einer mücke ein riesen elefant gemacht wird...? einspruch, gegenbeweis abliefern und alles ist auch für die gema damit erledigt.

ganz davon ab - lt. urhebergesetz steht dem urheber eine vergütung zu, ohne gema / suisa / akm und wie sie alle heissen wäre es fast unmöglich dem gesetz nachzukommen, denn wie will der veranstalter alle urheber um eine lizenz bitten?