Wie schätzt ihr die Haftung von Drillisch auf einem Klageweg ein?
Drillisch gab mir keine Möglichkeit rechtzeitig zu reagieren. Ein Mobiltelefon hat man ja eben, um nicht an seiner Meldeadresse kontinuierlich erreichbar zu sein. Dafür brauche ich kein Handy, sondern einen Festnetzanschluss. Durch dieses Verhalten wird mir nun Schaden zugefügt. Welche Möglichkeit besteht für mich auf dem Klageweg die Haftung weiterzugeben?
Gute Frage. Letzlich hat ein Anbieter die Möglichkeit, AGBs zu ändern wenn er das ausreichend kommuniziert, übliche Fristen und Widerspruchsmöglichkeiten einhält etc. Dass du wegen eines Aufhaltes im Ausland dabei für eine Zeit nicht erreichbar ist fällt in der Regel in deine eigene Verantwortlichkeit und kann dem Vertragspartner nicht angelastet werden da er davon auch nicht ausgehen muss. (Gutes Beispiel hierfür ist, wenn einem ein gerichtlicher Mahnbescheid etc. zugeht - die Frist gilt dann immer ab Einwurf in den Briefkasten da eben der Empfänger selbst sicherzustellen hat, dass er dafür sorgt diese Post auch zu erhalten. Ein längere Abwesenheit von der gemeldeten Anschrift gilt in der Regel nicht als Grund für einen Fristverzug, ähnlich wird sicherlich hier auch zu argumentieren sein)
Eben vorausgesetzt, er hat ausreichend lange Fristen eingehalten. Da könnte aus meiner Sicht eher ein Angriffspunkt liegen, denn wenn man sich die zeitliche Abfolge so ansieht dann scheint der Anbieter eher kurzfristig gehandelt zu haben und ja auch auf explizite Nachfragen nicht reagiert zu haben, also keine Möglichkeit zur rechtzeitigen Reaktion eingeräumt zu haben obwohl du alles in deiner Möglichkeit getan hast an Informationen zu kommen.
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast solltest du das Risiko evtl. wagen - vorausgesetzt, du hast einen nachweisbaren finanziellen Schaden erlitten und keine Möglichkeit gehabt diesen zu vermeiden. Ausgang würde ich aber in der Tat eher als ungewiss einstufen.