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20% des Rechnungs- nicht Zeitvolumens!!!!


06.04.2001 14:06 - Gestartet von federico
Die 20% beziehen sich nicht auf die _Dauer_ der Gespräche:

'Sollte der Kunde innerhalb eines Abrechnungszeitraums einen Mobilfunk- und/oder Fern- bzw. Auslandsanteil haben, der 20 (zwanzig) % des gesamten Gesprächsvolumens innerhalb des vorgenannten Zeitraums übersteigt',

SMS etc. bleiben unberücksichtigt; nur die Umsatzanteile der Gespräche zählen.

Beispiel:
800 min à 0,10 = 80,-
20 min. à 0,99 = 20,-
oder
10 min à 1,99 = 20,-

d.h. es darf für jede vertelefonierte 'günstige' Minute nur 1/40 Minute (1,5 Sek.) oder event. sogar nur 1/80 Minute (0,75 Sek.) 'teuer' telefoniert worden sein!
Oder umgekehrt:
Für jede (60/60-Takt?) berechnete 'teure' Minute müssen mindestens 40 (evtl. sogar 80!) 'billige' Minuten vertelefoniert worden sein, um der Sonderkündigung zu entgehen.

Konkret:
3 'teure' 90-Sekunden-Gespräche im Monat erfordern mindestens 2 Stunden (evtl. mind. 4 Stunden) Gespräche im Billigtarif - sonst droht die Sonderkündigung.

f.
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[1] zickel antwortet auf federico
06.04.2001 14:25
Benutzer federico schrieb:
SMS etc. bleiben unberücksichtigt; nur die Umsatzanteile der Gespräche zählen.

... ähm ... kann es sein, daß hier mal wieder jemand Festnetz und Handy durcheinanderwürfelt?
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[1.1] federico antwortet auf zickel
06.04.2001 15:22
Benutzer zickel schrieb:
Benutzer federico schrieb:
SMS etc. bleiben unberücksichtigt; nur die Umsatzanteile der Gespräche zählen.

... ähm ... kann es sein, daß hier mal wieder jemand Festnetz und Handy durcheinanderwürfelt?

Ooh, das habe ich tatsächlich verwechselt - ohne daß dadurch an meinem gesamten Beitrag etwas falsch wäre (SMS bleiben z.B. im Festnetz ja unberücksichtigt :) - dieselbe Augenzahl auf jeder Würfelseite, sozusagen. [Das Antragsformular ist übrigens auch verwechslungsträchtig gestaltet].

Gruß,
f.