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Im Zweifel für den Angeklagten?


25.10.2011 15:41 - Gestartet von Telly
Beharrt der Blogger jedoch auf seinen Aussagen, geht das Verfahren in die nächste Runde. Dann muss der Betroffene die Möglichkeit erhalten, darauf zu reagieren und die Rechtsverletzung zu beweisen. Gelingt ihm das, wird der Eintrag gelöscht, fehlen die Nachweise, bleibt der Eintrag bestehen.

Also hier hätte das Gericht doch festlegen sollen, dass der Blogger seine Behauptung zu beweisen hat und nicht der vermeindlich Denunzierte, dass eine Behauptung falsch ist...

Also hier gilt dann nicht, "Im Zweifel für den Gemobbten", sondern "Im Zweifel gilt Meinungsfreiheit und eine Behauptung bleibt unbewiesen im Netz"... ^^

Telly
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[1] spaghettimonster antwortet auf Telly
25.10.2011 20:40
Benutzer Telly schrieb:
Im Zweifel für den Angeklagten

Es ist schön, mal irgendwo zusammenhangslos einen Fetzen aufgeschnappt zu haben und ihn dann ebenso zusammenhangslos wiederzukäuen. Noch schöner ist es zu wissen, was der Unterschied zwischen Zivil- und Strafverfahren ist, dass es in einem Zivilverfahren keinen Angeklagten gibt und deshalb auch nicht die Regeln für Angeklagte gelten können und dürfen.
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[1.1] Telly antwortet auf spaghettimonster
25.10.2011 21:12
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Im Zweifel für den Angeklagten

Es ist schön, mal irgendwo zusammenhangslos einen Fetzen aufgeschnappt zu haben und ihn dann ebenso zusammenhangslos wiederzukäuen. Noch schöner ist es zu wissen, was der Unterschied zwischen Zivil- und Strafverfahren ist, dass es in einem Zivilverfahren keinen Angeklagten gibt und deshalb auch nicht die Regeln für Angeklagte gelten können und dürfen.

Deine Wortklauberei interessiert mich nicht.

Findest Du es richtig, dass jemand etwas für Dich wirklich Rüfschädigendes ins Internet stellt und Du dann beweisen musst, dass das gelogen ist? Kannst Du es nicht, bleibt die Lüge eben im Netz - so what...

Ich jedenfalls finde das nicht richtig.

Telly
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[1.1.1] spaghettimonster antwortet auf Telly
26.10.2011 02:26

einmal geändert am 26.10.2011 02:27
Benutzer Telly schrieb:
Deine Wortklauberei interessiert mich nicht.

Ok, wenn dich die Hintergründe, warum die Beweislast aus guten Gründen so verteilt ist, wie sie ist, nicht mal in Ansatz interessieren, erübrigt sich der Rest. Wozu auch ein Jura-Studium, wo man doch auch das Teltarif-Forum fragen kann.
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[1.1.1.1] Telly antwortet auf spaghettimonster
26.10.2011 08:59
Ok, wenn dich die Hintergründe, warum die Beweislast aus guten Gründen so verteilt ist, wie sie ist, nicht mal in Ansatz interessieren, erübrigt sich der Rest.

Das habe ich nicht gesagt! Mein Interesse und besondere Nachfrage sollte doch rübergekommen sein. *augenroll*

Wozu auch ein Jura-Studium, wo man doch auch das Teltarif-Forum fragen kann.

Was soll das? Du wirfst einfach Zivil- und Strafrecht in die Diskussion ohne weitere Erläuterung, warum das jetzt so entscheidend ist.

Ich wiederhole:

Findest Du es richtig, dass jemand etwas für Dich wirklich Rüfschädigendes ins Internet stellt und Du dann beweisen musst, dass das gelogen ist? Kannst Du es nicht, bleibt die Lüge eben im Netz - so what...

Ich jedenfalls finde das nicht richtig.

--

Und wenn Du es wirklich weißt, so lasse uns doch dran teilhaben. Deine Art, zu suggerieren, Du hättest Ahnung, kannst oder willst es aber nicht erklären, ist nicht zielführend.

Wissen zu haben ist eine Sache - es zu teilen etwas anderes. Wäre doch schade, wenn Du es maximal anwenden aber nicht vermitteln kannst.

Telly