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Urteil aus 2008 und Bestellung/Kauf/Einsatz ab 2009


19.10.2011 16:02 - Gestartet von onkel_hotte
Bedenkliche Spionage-Software, die nach der BVerfG-Entscheidung mit der Beschränkung auf einen eng umrissenen Straftatenbereich, beschafft wurde und für die der Steuerzahler löhnen darf. Wer kontrolliert die Eigenmacht der informationsgeilen Behördenin solchen Dingen?
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[1] mikiscom antwortet auf onkel_hotte
20.10.2011 10:08
Benutzer onkel_hotte schrieb:
Bedenkliche Spionage-Software, die nach der BVerfG-Entscheidung mit der Beschränkung auf einen eng umrissenen Straftatenbereich, beschafft wurde und für die der Steuerzahler löhnen darf. Wer kontrolliert die Eigenmacht der informationsgeilen Behördenin solchen Dingen?

NIEMAND!

Ich hab das Gefühl in ein paar Jahren haben wir hier so ne Art Stasi. Selbst wenn man bei regierungsfeindlichen Äußerungen nicht in den Knast kommt, aufgezeichnet wird's trotzdem. Und das natürlich auf Kosten der Steuerzahler.