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Bedauerlicher Fehler...


09.08.2011 15:55 - Gestartet von mohlis
einmal geändert am 09.08.2011 15:56
"Ein bedauerlicher Fehler", der eine gesetzeswidrige und illegale Handlung darstellt und wiederholt, über Jahre hinweg mehrfach auftritt, muss strafrechtlich geahndet werden. Punkt. Mann stelle sich vor, der Bürger macht jedes Jahr einen "bedauerlichen Fehler" und gibt bei seiner Steuererklärung falsche Angaben an. Kann man sich dann auch mit einem Brief beim Finanzamt entschuldigen, um dann im kommenden Jahr wieder den gleichen "bedauerlichen Fehler" zu begehen ? *kopfschüttel* Die Lebenserfahrung zeigt immer wieder aufs Neue: Freenet, Mobilcom, Debitel, Talkline, Drrillisch = absolutes NO GO!