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Datenschutz?


14.07.2011 17:11 - Gestartet von niveaulos
Wie wird der sichergestellt??

Wenn ich schon lese "Dann werden die gefahrenen Strecken per Satellitennavigation (GPS) ermittelt." wird mir offengestanden kotzübel.

Noch mehr schönes Spielzeug für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden die nach der Methode Dresden verfahren. Dass die vorhandene Daten bei Mobilfunkunternehmen einfach abrufen ob Sie dürfen oder nicht ist ja inzwischen hinlänglich bekannt.
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[1] Marja antwortet auf niveaulos
15.07.2011 07:58
man muß ja nicht mitmachen. Du kannst selber entscheiden ob Du weiterhin den normalen Fahrschein benutzt oder Touch&Travel. Ich denke jeder ab 18 Jahre sollte mündig genug sein, selbst zu entscheiden.

LG Marja
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[1.1] niveaulos antwortet auf Marja
15.07.2011 17:24
Benutzer Marja schrieb:
man muß ja nicht mitmachen. Du kannst selber entscheiden ob Du weiterhin den normalen Fahrschein benutzt oder Touch&Travel. Ich denke jeder ab 18 Jahre sollte mündig genug sein, selbst zu entscheiden.

Ab gesehen davon dass ich bei so manch einem diese Mündigkeit bezweifle: Nur weil mir selbst klar ist dass ich so ein System nicht nutzen möchte heißt dass doch nicht, dass ich nicht auf die Gefahren die es birgt hinweisen darf?? Und auch sollte, weil sich inbesondere die Verantwortlichen eben über solche Dinge Gedanken machen sollten.
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[2] omo antwortet auf niveaulos
15.07.2011 10:15
Benutzer niveaulos schrieb:
Wie wird der sichergestellt??

Was willst du denn konkret für einen "Datenschutz sicherstellen"?

Wenn ich schon lese "Dann werden die gefahrenen Strecken per Satellitennavigation (GPS) ermittelt." wird mir offengestanden kotzübel.

Verstehe ich nicht. Du weißt doch, dass das passiert und dass diese Daten entsprechend aufgezeichnet werden. Aufgezeichnete Daten stehen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung.

Noch mehr schönes Spielzeug für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden die nach der Methode Dresden verfahren. Dass die vorhandene Daten bei Mobilfunkunternehmen einfach abrufen ob Sie dürfen oder nicht ist ja inzwischen hinlänglich bekannt.

Du redest wirr. Deine Bewegungsdaten liegen beim Mobilfunkanbieter vor, wenn du dein Mobiltelefon eingeschaltet hast. Und die Staatsanwaltschaft hat darauf Zugriff. Dazu braucht es auch keine Touch and Travel-App, denn die Daten sind ja anderweitig bereits vorhanden.

Also nochmal die Frage: Welchen "Datenschutz" willst du da genau sicherstellen? Wenn du nicht verfolgt werden möchtest, dann benutze niemals ein Handy und kauf dir mit Bargeld ein Ticket am Automaten, Fall ist gegessen. Wenn du mit eingeschaltetem Handy rumläufst, ist deine Argumentation relativ lächerlich.
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[2.1] niveaulos antwortet auf omo
15.07.2011 17:22

einmal geändert am 15.07.2011 17:28
Wenn ich schon lese "Dann werden die gefahrenen Strecken per Satellitennavigation (GPS) ermittelt." wird mir offengestanden kotzübel.

Verstehe ich nicht. Du weißt doch, dass das passiert und dass diese Daten entsprechend aufgezeichnet werden. Aufgezeichnete Daten stehen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung.

Das weis ich, das weist du - bist du dir sicher, dass 100% der Kunden über diese Problematik ausreichend informiert sind? Ganz sicher nicht - wenn ich mir angucke wie Facebook genutzt wird, wie an anderen Stellen mit Datenschutz umgegangen dann muss einem klar sein wie wenig sorgsam und schlicht naiv die Menschen mit dem Thema umgehen. Und der Gesetzgeber ist zum Glück auch dazu da, I.di.o.ten vor selbstgemachtem Unheil zumindest ein klein wenig zu schützen. Genau diesem Zweck dienen eben auch datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Die Kritik kommt ja nicht nur von mir, sondern z.B. von der Berliner Datenschutzbehörde die der Ansicht ist, dass die BVG aktuell die Nutzer auf diese Problematiken viel zu wenig hinweist. Und z.B. anmerkt dass die BVG nichtmal bekannt gibt, wie lange diese Bewegungsprofile denn nun eigentlich gespeichert werden. Insofern finde ich kritische Anmerkungen durchaus richtig. Die sollen ja nicht zwangsläufig dazu dienen so ein Ticket zu verhindern - sondern dazu anregen wie man das System so gestalten kann dass es möglichst unproblematisch ist im Hinblick auf Datenschutzrechtliche Belange. Und da sehe ich im konkreten Fall durchaus Möglichkeiten (siehe unten)

Du redest wirr. Deine Bewegungsdaten liegen beim Mobilfunkanbieter vor, wenn du dein Mobiltelefon eingeschaltet hast. Und die Staatsanwaltschaft hat darauf Zugriff. Dazu braucht es auch keine Touch and Travel-App, denn die Daten sind ja anderweitig bereits vorhanden.

Also nochmal die Frage: Welchen "Datenschutz" willst du da genau sicherstellen? Wenn du nicht verfolgt werden möchtest, dann benutze niemals ein Handy und kauf dir mit Bargeld ein Ticket am Automaten, Fall ist gegessen. Wenn du mit eingeschaltetem Handy rumläufst, ist deine Argumentation relativ lächerlich.

Die Mißbrauchsgefahr wird umso größer, bei je mehr Anbietern und Stellen entsprechende Daten vorliegen, das müsste dir klar sein wenn du mal versuchst logisch nachzudenken. Bislang verfügt nur der Netzbetreiber über diese Informationen. Demnächst dann zusätzlich noch die BVG oder das von ihr mit der Abwicklung des Systems beauftragten Unternehmens, im Zweifel sogar beide.

Hinzu kommt noch, dass die Daten bei GPS unter Umständen genauer werden. Und (bei anschließender Übertragung) auch für die Zeiträume vorliegen, in denen das Telefon z.B. keinen Funkempfang hatte. Die Datenmenge wird also größer und genauer, zudem verfügen noch mehr Stellen über diese Daten - damit erhöht sich die Mißbrauchsgefahr ganz einfach.

Und was Staatsanwaltschaft & Co anbelangt: Wir wissen aus Fällen in der Vergangenheit dass diese auch schon auf solche Daten zugegriffen haben ohne dass dafür richterliche Beschlüsse vorliegen. Weil z.B. Netzbetreiber allzu leichtfertig mit diesen Stellen kooperieren. Wenn mehr Unternehmen über solche Daten verfügen dann besteht auch hier die Gefahr dass selbst wenn einer die Herausgabe zunächst verweigert es dann vielleicht der andere macht. Auch das verstärkt das Problem. Wir reden wie schon erwähnt hier natürlich von Mißbräuchlicher Nutzung - aber genau die ist eben auch das Problem.

Ich weiß durch einen Bekannten der bei der Drogenfahnung arbeitet nur leider zu genau, wie wenig sich die Polizei im Rahmen von Ermittlungen an gesetzliche Vorgaben hält. Da wird einfach mal munter alles ausgeschöpft, was das Arsenal bietet. Das ist hinterher zwar nicht gerichtsverwertbar, aber das macht auch nichts - es reicht der Polizei aus um an Informationen zu kommen, die sie dann zu weiteren Ermittlungen veranlasst bei denen dann die Vorschriften eingehalten werden. Die aber nie stattgefunden hätten, wenn man sich zuvor an alles gehalten hätte. Weil man dann eben von vielen Dingen nie Kentniss erhalten hätte.

Ich finds ja persönlich immer ganz lustig, wenn ich beim gemeinsamen Abendessen erzählt bekomme, was für alberne Familienstreitigkeiten und oder private Schweinskramdinge zwischen dem einen oder anderen ungenannten Abgehörten so laufen. Nur rechtmäßig ist das nicht - denn die Polizei wäre verpflichtet bei einer (genehmigten) Abhörung auf Stumm zu schalten und die Aufzeichnung zu unterbrechen wenn das Gespräch ausschließlich und eindeutig um private Dinge geht. Nur sie tut es eben in der Praxis oft ganz einfach nicht - und das ist nur ein Beispiel.

Und eben weil das so ist - und auch nicht zu verhindern - muss man sich eben auch Gedanken drüber machen ob es überhaupt so gut ist ob bestimmte Daten überhaupt gesammelt werden.

Und im konkreten vorliegenden Fall wäre es eben vielleicht auch ohne möglich. Warum muss denn der Weg den ich fahre aufgezeichnet werden? Reicht es nicht, wenn ich mich am Einstiegs- und Ausstiegspunkt ein- und auschecke, das Abrechnungssystem dann die kurzeste dazwischenliegende Fahrstrecke berechnet? Mißbrauch dahingend dass man in der zwischenzeit eigentlich eine ganze andere Strecke gefahren ist oder Zwischenstationen gemacht hat lässt sich sehr simpel ausschließen: In dem man dem Ticket nach Einchecken nur eine gewisse zeitliche Gültigkeit zugesteht. Genauso wie das bei Papiertickets ja auch der Fall ist. Und auch bei denen besteht ja die Mißbrauchsgefahr, dass in in den zwei Stunden der Gültigkeit in Wirklichkeit doch eben mal zwischendurch ausgestiegen bin und schnell für ne halbe Stunde einkaufen war und dann wieder weitergefahren bin. Das diese Möglichkeit beim Papierticket besteht toleriert man ja auch zwangweise - warum also muss bei einem elektronischen Ticket genauer kontrolliert werden?