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Sehr gut! Bitte mehr solche Urteile!


09.10.2010 10:34 - Gestartet von ex_girlfriend
Eine "klare Kennzeichnungspflicht" brauchen auch alle Quasi-Produkte: Flatrates mit Drosselung zum unmöglichen GPRS-Tempo oder Sperrung von Callthrough-Ortsrufnummern durch E-Plus und o2.
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[1] rotella antwortet auf ex_girlfriend
09.10.2010 11:24
Dafür!

Es kann nicht sein, dass die Anbieter mit solchen Mogelversprechen in der Werbung den Kunden für dumm verkaufen.

Freies Internet heisst nun mal eben nicht nur www, sondern ALLE Dienste, die es im Internet gibt. Und eine Flat ist eine Flat ist eine Flat!
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[1.1] niveaulos antwortet auf rotella
09.10.2010 12:53
Freies Internet heisst nun mal eben nicht nur www, sondern ALLE Dienste, die es im Internet gibt. Und eine Flat ist eine Flat ist eine Flat!

Auch eine gedrosselte Flat ist eine Flat - schließlich ist das Netz auch weiterhin ohne Extrakosten nutzbar, surfen möglich - nur eben in einer deutlich reduzierten Geschwindigkeit. Etwas anderes wäre, wenn mit High-Speed-Flat geworben würde. Das ist sie dann nämlich nach der Drosselung NICHT mehr und somit irreführend. Aber so zu tun als wäre eine Flat keine Flat nur weil gedrosselt wird ist Quatsch, schließlich bezieht sich Flat auf das Abrechnungsmodell und nicht auf die Übertragungsrate...

Ansonsten geb ich dir ja generell recht.
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[1.1.1] caslo antwortet auf niveaulos
09.10.2010 13:59
Benutzer niveaulos schrieb:

Auch eine gedrosselte Flat ist eine Flat - schließlich ist das Netz auch weiterhin ohne Extrakosten nutzbar, surfen möglich - nur eben in einer deutlich reduzierten Geschwindigkeit.

Das stimmt so nicht, viele Websites lassen sich mit GPRS nicht vollständig laden, die Verbindung mit dem Server bricht dabei oft ab usw. Im Moment konzipiert man fast nur noch Websites, die mit Flash und unkomprimierter Grafik überladen sind. Für GPRS oder ein herkömmliches Modem sind sie nicht geeignet.