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Moeglichst viele sollten kuendigen...


11.01.2001 11:55 - Gestartet von matzmoelhus
...das ist dann naemlich ein prima Testballon, der da platzt. Wenn viele von ihrem Sonderkuendigungsrecht Gebrauch machen, werden sich die Mobilfunkunternehmen kuenftig sehr genau ueberlegen, die Preise zu erhoehen.

Alle 4 Netzberteiber stehen (und die kleineren relativ noch mehr) schon wegen der UMTS-Zinslast unter riesigem Druck + preiserhoehungen liegen da sehr nahe zum Druckausgleich.

Gruss
Matz
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[1] sillium antwortet auf matzmoelhus
11.01.2001 16:55
Benutzer matzmoelhus schrieb:

...das ist dann naemlich ein prima Testballon, der da platzt. Wenn viele von ihrem Sonderkuendigungsrecht Gebrauch machen, werden sich die Mobilfunkunternehmen kuenftig sehr genau ueberlegen, die Preise zu erhoehen.

Ich glaube eher, dass E+ abwartet wie viele Kunden von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen werden und ab einer bestimmten Zahl einfach alle Bestandskunden aus der Preiserhöhung ausschließt um nicht zig-tausende neue Handy-Subventionen zahlen zu müssen.
Zukünftige Preiserhöhungen werden meiner Meinung nach sowieso nur noch Neukunden betreffen, denn solch einen Kundenverlust kann sich keines der 4 Mobilfunkunternehmen leisten.
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[1.1] dancer antwortet auf sillium
11.01.2001 18:07
Moin!

Ich glaube eher, dass E+ abwartet wie viele Kunden von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen werden und ab einer bestimmten Zahl einfach alle Bestandskunden aus der Preiserhöhung ausschließt
Falsch, geht wohl kaum. Ich würde mich dann darauf berufen, mich zwischenzeitlich bei einem anderen (seriöserem) Anbieter angemeldet zu haben. Man kann mir das SoKü-Recht nicht einfach so unterm Arsch wegziehen.

Guido
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[1.1.1] tops antwortet auf dancer
11.01.2001 18:11
Falsch, geht wohl kaum. Ich würde mich dann darauf berufen, mich zwischenzeitlich bei einem anderen (seriöserem) Anbieter angemeldet zu haben. Man kann mir das SoKü-Recht nicht einfach einfach so unterm Arsch wegziehen.

warum geht das nicht? Die können dir einfach die alten Tarife wieder geben. Dann ist alles wieder beim alten und dein Sonderkündigungsrecht nicht mehr vorhanden.
Wenn du dann einen Vertrag bei einem anderen Provider abgeschlossen hast, ist das dein Problem

Tobias
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[1.1.1.1] fracka antwortet auf tops
11.01.2001 18:29
genau, solange der provider die preiserhöhung nicht weitergibt, bleibt alles beim alten. stellt sich die frage, womit die provider geld verdienen: kündigungen bei preiserhöhungen oder übernahme der ,10 dm pro sms. massengeschäfte rechnen sich oft ganz simpel - für den anbieter
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[1.1.2] sillium antwortet auf dancer
12.01.2001 15:10
Benutzer dancer schrieb:

Moin!

Ich glaube eher, dass E+ abwartet wie viele Kunden von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen werden und ab einer bestimmten Zahl einfach alle Bestandskunden aus der Preiserhöhung ausschließt
Falsch, geht wohl kaum. Ich würde mich dann darauf berufen, mich zwischenzeitlich bei einem anderen (seriöserem) Anbieter angemeldet zu haben. Man kann mir das SoKü-Recht nicht einfach einfach so unterm Arsch wegziehen.

Wenn Du nach Einsendung der Sonderkündigung nicht auf eine Bestätigung wartest und einen Vertrag bei einem anderen Anbieter machst ist das in meinen Augen Dein Pech, denn E-Plus hat auf jeden Fall die Möglichkeit Dein Sonderkündigungsrecht aufzuheben indem sie Dir die alten Konditionen weiterhin anbieten.

Sillium
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[1.1.2.1] dancer antwortet auf sillium
12.01.2001 15:15
Moin

Wenn Du nach Einsendung der Sonderkündigung nicht auf eine Bestätigung wartest und einen Vertrag bei einem anderen Anbieter machst ist das in meinen Augen Dein Pech, denn E-Plus E-Plus hat auf jeden Fall die Möglichkeit Dein Sonderkündigungsrecht aufzuheben indem sie Dir die alten Konditionen weiterhin anbieten.

Ich denke, das ist nicht der Fall. Dann hätte E+ von Anfang an Bestandskunden ausnehmen müssen. Durch das Ausdrückliche Einbeziehen von Bestandskunden, war diese Erhöhung unumstößlich gültig und ich konnte/durfte mich umsehen.

Abgesehen davon, beabsichtigt E+ ja gar nicht, Bestandskunden auszunehmen. Auch mir wurden 6Monate je DM 20 Gutschrift angeboten.

Guido - www.hotlinekiller.de
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[1.1.2.1.1] sillium antwortet auf dancer
12.01.2001 15:21
Benutzer dancer schrieb:

Wenn Du nach Einsendung der Sonderkündigung nicht auf eine Bestätigung wartest und einen Vertrag bei einem anderen Anbieter machst ist das in meinen Augen Dein Pech, denn E-Plus
E-Plus hat auf jeden Fall die Möglichkeit Dein Sonderkündigungsrecht aufzuheben indem sie Dir die alten Konditionen weiterhin anbieten.

Ich denke, das ist nicht der Fall. Dann hätte E+ von Anfang an an Bestandskunden ausnehmen müssen. Durch das Ausdrückliche Einbeziehen von Bestandskunden, war diese Erhöhung unumstößlich gültig und ich konnte/durfte mich umsehen.

In meinen Augen falsch, oder bist Du von E-Plus schon über die neuen Bedingungen in DEINEM Vertrag informiert worden? Wenn E-Plus sich entschließt Dir die alten Konditionen weiterhin zu gewähren hast Du einen Vertrag zu viel :).
Diese Regelung ist schon oft so in Fällen angewendet worden in denen auch eigentlich die Bestandskunden mit in die Preiserhöhung einbezogen waren.

Eine Bestätigung einer eingereichten Kündigung abzuwarten bevor man einen neuen Vertrag abschließt ist in jedem Fall von Vorteil.

Sillium

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[1.1.2.1.1.1] sillium antwortet auf sillium
12.01.2001 15:32
Nachtrag zu meinem letzten Posting:

Die Regelung, das Sonderkündigungsrecht von Bestandskunden durch Gewährung der alten Konditionen aufzuheben (obwohl diese in der ursprünglichen Preiserhöhung ausdrücklich mit einbezogen waren), wurde soweit ich weiß angewendet als die Telefonate zur Mailbox kostenpflichtig wurden. Wer (sonder-)kündigen wollte, hat daraufhin weiterhin umsonst zur Mailbox telefoniert und war erst bei der nächsten Vertragsverlängerung bzw. Tarifwechsel von der Preiserhöhung betroffen.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege...

Sillium
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[1.1.2.1.1.1.1] buschjan antwortet auf sillium
12.01.2001 15:49
Hallo!

Eine juristische Klarstellung:

Bis zum Versand der Preiserhöhung ist kein E-Plus-Kunde über diese informiert.
Die Information des Kunden per Pressemeldung und Internetforum erfüllt nicht die Anforderungen an die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertragsverhältnisses.
Insofern beginnt auch die Frist von 4 Wochen nach § 28 TKV erst mit Aufgabe des Schreibens von eps an den betreffenden Kunden zu laufen.
Daraus ergibt sich, dass ein aus einer Preiserhöhung resultierendes Sonderkündigungsrecht erst mit dem Eintreffen eines Briefes, hilfsweise so vereinbart Fax oder E-Mail, ausgelöst wird und in Anspruch genommen werden kann.

Folglich sieht es so aus, dass sämtlich jetzt schon getätigten Kündigungen von eps abgelehnt werden können, mit der Begründung, eine Preiserhöhung wäre nicht geplant.

Also, kündigt noch nicht, wartet ab! Nur dann seid ihr auf der sicheren Seite. Die vielen, von Halbwissen geprägten Hinweise in den Foren hier, sind mit äußerster Vorsicht zu geniessen.

Es bleibt also spannend.

Jan.
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[1.1.2.1.1.1.1.1] S10 antwortet auf buschjan
12.01.2001 18:59
Wie war, fragt sich nur wie viele der E-Plus Kunden, denn nun tatsächlich kündigen werden. Man sollte meinen dass eine gutbezahlte Vorstandsetage diese Anzahl genau abschätzen kann und somit die Wirtschaftlichkeit dieser Aktion bereits errechnet hat.

Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn ich morgen in einen E-Plus-shop laufe, und dort einen vertrag abschließe, oder besser noch bei einem Provider der eventuell mögliche neue AGB nicht vorliegen hat? Könnte sich Eps dabei auf Vorsatz beziehen, unabhängig einmal von der Beweisbarkeit?
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[1.1.2.1.1.1.1.1.1] koelli antwortet auf S10
12.01.2001 19:35
Benutzer S10 schrieb:

Man sollte meinen, dass eine gutbezahlte Vorstandsetage diese Anzahl genau abschätzen kann und somit die Wirtschaftlichkeit dieser Aktion bereits errechnet hat.

So gutgläubig?
Da kann ich nur folgendes Gegenbeispiel geben:
Premiere World hat sich seine Weihnachts-Werbeaktion 30 Millionen!!! kosten lassen. Das Ergebnis: Nur 100.000 Neukunden. Da hat wohl die Vorstandsetage ein paar Regeln der Betriebswirtschaft nicht verstanden, oder?