Benutzer koffer-murphy schrieb:
Benutzer Hilola schrieb:
Dadurch, dass Vodafone nun 50 für die Umstellung auf einen "billigeren" Tarif nimmt und dann auch nochmals die Vertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt, müsste doch eingentlich ein Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden bestehen. Oder?
Die Tarifwechselkonditionen sind KEIN Bestandteil des Vertrags. Von daher besteht selbstverständlich kein Recht auf eine vorzeitige Vertragsauflösung.
Und wer sagt das? Vieleicht hat der Kunde ja gerade aus diesem Grund den Vertrag mit Vodafone geschlossen, weil der Tarifwechsel möglich ist. Das BGB kennt ohnehin nur die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Ich weis nicht, wie ein Gericht entscheiden würde, aber ich schätze mal, dass es Vodafone nicht auf so ein Verfahren ankommen lassen wird. Der Hotliner wird es ablehnen, der Kunde schreibt seine Kündigung und Vodafone behebt den Mangel durch Tarifwechsel ohne Gebühr und Laufzeitverlängerung. Von 10 Kunden werden es 9 schlucken und schon stimmt die Rechnung.