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Gemeinsam einen Anwalt beauftragen?


25.11.2009 10:44 - Gestartet von bartd
Benutzer rmax schrieb:
Wie wäre es, wenn wir gemeinsam einen Anwalt beauftragen, der unsere Interessen gegenüber envacom vertritt und auf die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen oder ersatzweise eine Entschädigung pocht?

Das dürfte günstiger kommen, als wenn jeder selber zum Anwalt geht.

ich wäre dabei!
allerdings - wie soll das gehen / wer soll das koordinieren?

bye bart
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[] cello antwortet auf
25.11.2009 11:21
Benutzer rmax schrieb:
Wie wäre es, wenn wir gemeinsam einen Anwalt beauftragen, der unsere Interessen gegenüber envacom vertritt und auf die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen oder ersatzweise eine Entschädigung pocht?

Hab grade mal die AGB rausgeholt.
Meines Wissens hat callando bei allen Tarifen den ANSCHLUSS kostenlos angeboten, "geschenkt", aber die Geschwindigkeit, das Volumen etc. unterschiedlich tarifiert.

<<
AGB
4.1 callando bietet dem Nutzer neben den kostenpflichtigen Leistungen auch ggf. kostenlose Leistungen

4.3 Soweit callando Dienste und Leistungen unentgeldlich erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich daraus nicht.

Abgesehen davon gilt für Anschluß (AGB 9.2) wie Verbindungsdiesntleistung (AGB 10.1) ein dreimonatiges Kündigungsrecht.
>>

Jurischtisch also haarig.

Bedeutet die Möglichkeit zur Einstellung eines kostenfreien Dienstes, daß er dennoch (ggf kostenpflichtig) weiter angeboten werden muß, um die Erfüllung anderer Vertragspflichten Verbindungsdienstleistung, kostenpflichtig, nicht fristlos einstellbar) zu ermöglichen?

Wird nicht leicht, fürchte ich.
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[1] rmax antwortet auf cello
25.11.2009 11:30

einmal geändert am 25.11.2009 11:33
Benutzer cello schrieb:

Meines Wissens hat callando bei allen Tarifen den ANSCHLUSS kostenlos angeboten, "geschenkt", aber die Geschwindigkeit, das Volumen etc. unterschiedlich tarifiert.

Nein, ich zahle für die 6000er Leitung 12,99 und für die Flatrate 4,99. Die einzige "kostenlose" Leistung ist der im Leitungspreis enthaltene Volumentarif mit 1GB Freivolumen, der durch die Flatrate aber natürlich nicht zum tragen kommt. Für genau diese Kombination war auch schon die Umstellung auf Bitstream vertragswidrig, denn im Gegensatz zu den "kostenlosen" Anschlüssen war hier die Nutzung von Fremdtarifen nicht untersagt.

Aber bei den komplett kostenlosen 1MBit/1GB-Anschlüssen könntest Du recht haben. Wobei noch zu schauen wäre, in welchen der drei AGBs die Passage drin steht und für welche Teile des Vertrags sie damit gültig ist.
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[2] kai.sch antwortet auf cello
25.11.2009 14:09
Envacom "kündigt" zum 30.11.2009 bei mir vertragswidrig den kostenpflichtigen Tarif EnvacomDSL Flatrate PremiumOne. Die Kündigung des Internetzugangs führt zur Sperrung des Envacom DSL-Anschlusses laut 4.1 der ergänzendenden AGB für den Envacom DSL-Anschluss. Ansonsten sind in den ergänzenden AGB Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen wie bekannt beschrieben. Wahrscheinlich wird sich Envacom auf 7.4 zurückziehen: "... wenn eine anderweitige Beschaffung der von diesen Dritten erbrachten Leistung für envacom nicht möglich oder zumutbar ist." Aber gerade hier ist festzustellen, dass Envacom weiterhin diese Leistungen DSL 16.000 mit Flat und einem Dritten anbietet, nur zu einem wesentlich teureren Tarif. Die Frage wird wahrscheinlich lauten, ob es für Envacom zumutbar ist, unterhalb einer gewissen Profitzone zu liegen? ;-)

Benutzer cello schrieb:

Hab grade mal die AGB rausgeholt.
Meines Wissens hat callando bei allen Tarifen den ANSCHLUSS kostenlos angeboten, "geschenkt", aber die Geschwindigkeit, das Volumen etc. unterschiedlich tarifiert.

<<
AGB 4.1 callando bietet dem Nutzer neben den kostenpflichtigen Leistungen auch ggf. kostenlose Leistungen

4.3 Soweit callando Dienste und Leistungen unentgeldlich erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich daraus nicht.

Abgesehen davon gilt für Anschluß (AGB 9.2) wie Verbindungsdiesntleistung (AGB 10.1) ein dreimonatiges Kündigungsrecht.
>>

Jurischtisch also haarig.

Bedeutet die Möglichkeit zur Einstellung eines kostenfreien Dienstes, daß er dennoch (ggf kostenpflichtig) weiter angeboten werden muß, um die Erfüllung anderer Vertragspflichten Verbindungsdienstleistung, kostenpflichtig, nicht fristlos einstellbar) zu ermöglichen?

Wird nicht leicht, fürchte ich.
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[2.1] PixelHannes antwortet auf kai.sch
26.11.2009 16:28
Das hat man nun von "billich!"... ;-)

Ein Schelm der Böses dabei denkt, dass Envacom noch bis kurz vor dem Ende fleißig Verträge zu bestehenden Konditionen und Schaltungsweise geschlossen hat.

@hafenbkl: Email an dich ist raus.

Grüße
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[2.2] dirk.ruettgers antwortet auf kai.sch
26.11.2009 17:01
Ich bin dabei.

Ich habe heute envacom eine email geschrieben, mit der Aufforderung den Vertrag weiterhin zu erfüllen.
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[2.3] Gauner antwortet auf kai.sch
28.11.2009 12:36
Hallo!

Könnte mir jemand einmal die Envacom-AGB von 2008 zukommen lassen? Online sind sie unter dem in der Bestellbestätigung genannten Link nicht mehr zu finden:
http://dokumente.envacom.de/envacom_dsl__premium__agb.pdf

Ich habe
envacom DSL Anschluss Premium One
envacom DSL Flatrate Premium One
envacom DSL VoIP Premium One - On Demand

Wann beginnt der Vertrag? Mit dem Erhalt der Zugangsdaten oder dem Erhalt der Bestellbestätigung.

Ich bin jedenfalls auch nicht bereit, mich "kündigen" zu lassen.
Deren neues Angebot würde ich annehmen, aber bis Ende meiner Vertragslaufzeit nur zu meinem normalen Tarif: 4,99/Monat.

Danke schonmal!
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[2.3.1] Re: Callando / Envacom AGB
gichtl antwortet auf Gauner
30.11.2009 11:41

einmal geändert am 30.11.2009 13:25
Benutzer Gauner schrieb:
Hallo!

Könnte mir jemand einmal die Envacom-AGB von 2008 zukommen lassen? Online sind sie unter dem in der Bestellbestätigung genannten Link nicht mehr zu finden:
http://dokumente.envacom.de/envacom_dsl__premium__agb.pdf

Ich habe
envacom DSL Anschluss Premium One
envacom DSL Flatrate Premium One
envacom DSL VoIP Premium One - On Demand

Die AGBs aus den Zeiten als der Laden noch Callando(net) hieß finden sich hier:
https://www.teltarif.de/forum/s17144/13-...

Die (neueren) AGBs von Envacom hier:
http://dokumente.envacom.de/allgemeine_geschaeftsbedingungen_envacom_dsl.pdf

Martin
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[2.4] Noch nicht zu spät!
kai.sch antwortet auf kai.sch
28.11.2009 20:08
Zu spät ist es nicht, da durch die überhastete Abschaltung von Envacom Schadenersatzforderungen entstehen können.

Bei mir sind das mindestens 184 Mehrkosten für einen neuen DSL-Anschluss und Internet mit gleicher Leistung und Vertragsrestlaufzeit von 8 Monaten bei der jetzigen Marktsituation bzw. dem Alternativangebot von Envacom, das ich nicht annehmen kann und will, weil ich den Telekom-Anschluss brauche und kein Vertrauen mehr in Envacom habe.

Weiterhin entstehen bei mir Schadenersatzforderungen aus weiteren privaten Vorgängen, bei denen ich und meine Familie auf den Internet-Anschluss unbedingt angewiesen sind, z.B. verschiedene Abrechnungsverfahren von Versicherungen über Email, Bestellvorgänge etc.. Internet ist mittlerweile wichtiger als die tägliche Post. Im günstigsten Fall für Envacom fallen die Fahrtkosten zum Internetcafé und was dort bezahlt wird oder die Kosten für die klassische Interneteinwahl zu Hause an. Gut, noch das alte Modem zu haben! Ich hoffe - auch für Envacom -, dass ich Schlimmeres vermeiden kann.

Findet die Abschaltung am 30.11. statt, bin ich Dienstag beim Anwalt meines Vertrauens. Mein Schreiben mit dem Widerspruch gegen die beabsichtigte Abschaltung und die nicht rechtskonform Kündigung hat Envacom erhalten. Der Rückschein ist hier. Die mir für das Anschreiben entstandenen Kosten, kann Envacom mit der nächsten Rechnung abgleichen.

Wahrscheinlich ist jeder Fall schon aufgrund der vielen Envacom- und Irgendwas-Tarife, AGBs und möglichen Schadenersatzansprüche individuell unterschiedlich. Ob die gemeinsame Beauftragung eines Anwalts Sinn macht, ist sicherlich fraglich. Juristisch wehren muss man sich schon, wenn man nicht drauf zahlen will.

Teurer für mich ist sicherlich der Internet-Mobilfunk: ca. 20 Euro/Monat für eine nur ähnliche Leistung, 60-80 USB Stick. Zusätzlich brauche ich neue Hardware mit UMTS-Router (100 Euro u.m.). Das sind für 8 Monate 340 Euro.

Den jetzigen Router hatte ich mir extra für Envacoms DSL 16.000 zulegen müssen. Der alte hat das nicht gepackt. Auch die einmalige Anschlusszahlung zu Vertragsbeginn war für 24 Mindestlaufzeit und nicht 16 Monate bezahlt worden!

Ich bin am Dienstag gespannt, was der Jurist sagt, wie wir handeln können und sollen und was einem zusteht, wenn DSL und Internet weg sind.

Es bleibt zu hoffen, dass Envacom noch am Montag eine Lösung findet, den großen Managementfehler in den Griff zu kriegen.



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[2.4.1] vince-k antwortet auf kai.sch
29.11.2009 17:35
Richtig, die sind genauso an Kündigungsfristen gebunden wie der Endnutzer... das riecht nach Regress...

der Gedanke der Sammelklage scheint da so schlecht nicht
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[2.4.2] Gauner antwortet auf kai.sch
30.11.2009 13:48
Ich denke auch, es ist nicht zu spät.

Ich habe Sonnabend per Fax und heute per Einschreiben erklärt, dass ich die "Kündigung" nicht akzeptiere, eine weitere Lieferung gefordert und angeboten, in den neuen angebotenen Vertrag einzutreten, wenn dessen Monatspreis bis Vertragsende (bei mir 14.9.2010) auf 4,99 EUR (wie bisher) festgelegt bleibt.

Darüber hinaus habe ich heute beim Gericht eine einstweilige Verfügung auf Weiterlieferung beantragt.

Ansonsten bin ich gern bezüglich Sammel-Aktionen (-klagen, -anwalt etc.) dabei und ziehe mit.

Danke für die Links zu den alten AGB. Ich war allerdings nicht callando- sondern envacom-Kunde. Macht nichts, ein Mitbetroffener hat mir die alte Angebotsseite und die alten AGB zukommen lassen. Vielen Dank auch dafür!
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[2.5] Q34 antwortet auf kai.sch
05.12.2009 20:16
Was ist bei dem Antrag auf Einstweilige Verfügung herausgekommen?
Hat ein Gericht die gewünschte Einstweilige Verfügung ausgesprochen und hat sich Envacom daran gehalten?

Gruß Uli
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[3] hafenbkl antwortet auf cello
25.11.2009 14:46
Benutzer cello schrieb:
Meines Wissens hat callando bei allen Tarifen den ANSCHLUSS kostenlos angeboten, "geschenkt", aber die Geschwindigkeit, das Volumen etc. unterschiedlich tarifiert.

Bei meinem Vertrag ist es gerade umgekehrt:
Ich bezahle für den DSL16000-Anschluss (CalleroDSL SuperDSL 2008) und der Zugang/die Flatrate (DSL-Internetzugang Callero SuperDSL 2008 Flatrate) ist für umme.

Gekündigt wurde beides.
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[3.1] Georg Gut antwortet auf hafenbkl
30.11.2009 15:52
Benutzer hafenbkl schrieb:
Benutzer cello schrieb:
Meines Wissens hat callando bei allen Tarifen den ANSCHLUSS kostenlos angeboten, "geschenkt", aber die Geschwindigkeit, das Volumen etc. unterschiedlich tarifiert.

Bei meinem Vertrag ist es gerade umgekehrt:
Ich bezahle für den DSL16000-Anschluss (CalleroDSL SuperDSL 2008) und der Zugang/die Flatrate (DSL-Internetzugang Callero SuperDSL 2008 Flatrate) ist für umme.

Gekündigt wurde beides.

Habe genau den gleichen Tarif,

habe der Kündigung zuerst per e-Mail widersprochen, heute ist postwendend die Antwort gekommen:

###Zitat

....wir bedauern, dass wir Ihnen mit unserer kurzfristigen Kündigung
Unannehmlichkeiten bereitet haben.

Allerdings müssen wir auf der Kündigung bestehen, welche wir hiermit
nochmals ausdrücklich aussprechen.

Die Leistung kann von uns aufgrund der Einstellung der Lieferung durch
unseren Vorlieferanten nicht über den 30. November 2009 hinaus erbracht
werden. Dies ist uns unmöglich. Wir haben alles in unseren Kräften
Stehende unternommen, für Sie ein möglichst gleichwertiges und
attraktives Ersatzangebot zu schaffen. Die Reaktionen unserer Kunden
zeigen, dass wir richtig daran taten und dieses Ersatzangebot von der
großen Mehrheit positiv angenommen wird.

Sollten Sie sich aufgrund der Vertragskündigung jedoch für einen neuen
Anbieter entscheiden, bedauern wir, mit Ihnen einen guten Kunden
verloren zu haben.

Wir würden uns daher freuen, wenn Sie unseren neuen Tarif „DSL komplett“
buchen. Weil wir bei der Umstellung auf die Leistungen der Deutschen
Telekom AG angewiesen sind, können wir in diesem Zusammenhang leider
keine Garantie dafür übernehmen, dass die Umstellung ohne vorübergehende
Unterbrechung Ihrer DSL-Versorgung stattfindet. Wir werden aber im
gemeinsamen Interesse alles daran setzen, für Sie die Umstellung so
reibungslos wie möglich zu gestalten.


Weitere Informationen zu unseren Produkten finden Sie online unter
http://www.envacom.de.

Mit freundlichen Grüßen
envacom Kundenservice

Zitat Ende###


Wie ist jetzt die Richtige Vorgehensweise.
Verlängern werde ich bei denen sicher nicht mehr, die haben jetzt eine Kündigungsfrist von nur 3 Monaten und können dann rumflippen wie Sie wollen.
Ich habe eine PDF mit den AGBs (21 Seiten von Datum der AGBs 2007)beim Abschluss von denen erhalten, darin steht nichts von einem Sonderkündigungsrecht.

Mittlerweile läuft bei mir schon Kabel DSL, musste ja handeln.
Ich möchte von denen meinen Schaden von rund 230 Euro gedekt bekommen.
Was soll ich nun tun?

Freue mich auf eine Antwort.

Gruß Georg
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[3.1.1] kai.sch antwortet auf Georg Gut
30.11.2009 20:59
Das geht nur noch über einen Anwalt und mit einer Klageschwemme. Die Anwälte bzw. Gerichte werden das dann schon prozessökonomisch gestalten. Bei dem geringen Streitwert vor den einzelnen Kunden sind die Kosten und Risiken überschaubar. Also: Anwaltskanzlei anrufen, Unterlagen hinbringen, eigene Mehrkosten und eventuelle Schadenersatzforderungen belegen, eventuell geringen Prozesskostenvorschuss zahlen und warten, warten, warten.

Ich habe heute alles für die Kanzlei zusammengestellt. Der Kündigung habe ich auch widersprochen und aber noch keine Antwort erhalten. Noch läuft alles.

Eine knallharte Unverschämtheit, vier Werktage nach Eingang der sogenannten "Kündigung" alles abklemmen zu wollen! Die Firma erklärt nicht einmal, auf welchen Punkt Ihrer AGB oder § des BGB sie sich bezieht.

Wer schließt denn noch einen Vertrag bei einem Unternehmen ab, das nicht in der Lage ist laufzeitkonform seine geschuldeten Leistung zu erbringen?

Durch die brutale Tariferhöhung und Abbruch vermutlich tausender von Verträgen vor der Mindestvertragslaufzeit kann Envacom Hundertausende an Euros plus machen. Da lohnt es sich schon für ein Unternehmen, etwas Risiko einzugehen und auf die Trägheit der Masse zu spekulieren.

Wer nicht klagt, kriegt nichts.
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[3.1.2] envacomposti antwortet auf Georg Gut
30.11.2009 21:07
Ich denke Mal, dass es zunächst richtig ist einen Anwalt zu Rate zu ziehen und mit dem die Sache zu beleuchten und das weitere Vorgehen abzustimmen. Aus meiner Sicht hat Envacomp(l)ott ziemlich schlechte Karten.

Werde später noch selber ausführlich Stellung nehmen zu unseem eigenen envacommist. Zu finden dann hier irgendwo.

Gruß

envacomposti