Benutzer lexus1234 schrieb:
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Ebenso könnte man Autobahngaststätten verbieten, weil sie davon leben, daß steuerfinanzierte Autobahnen dafür ebenso "schmarotzend" ausgenutzt werden, zwangsläufig vorbeifahrenden Autofahrern Lebensmittel oder Toilettengänge zu überhöhten Preisen anzubieten.
Ich glaube kaum, dass die Autobahnraststätten so völlig unabhängig sind. Die haben dafür bestimmt eine Lizenz vom Bund oder der Autobahnmeisterei, für die sie jährlich was abdrücken müssen.
Somit ist die Raststätte wie ein Provider und Fon wäre dann der Hähnchenbräter, der seinen Wagen einfach bei der Raststätte vor dem Gebäude auf den Parkplatz stellt und ohne eigene Lizenzkosten Gewinne machen will.
Weiterhin wird ein über das Durchschnittsverhalten eines Internetnutzers hinausgehendes Nutzungsverhalten einfach unterstellt.
Das ist eigentlich doch logisch.
Wenn ich meinen Anschluss nur selber und innerhalb der Familie nutze, dann haben wir eine bestimmte eigene Durchschnittsnutzung. Die mag natürlich höher oder niedriger liegen, als die von anderen Kunden.
Wenn ich nun zusätzlich noch beliebig vielen weiteren Fremden die Nutzung an meinem Anschluss gestatte, dann liegt damit automatisch die Durchschnittsnutzung höher, als wenn ich das nicht gestatten würde.
Somit ist auf jeden Fall durch das sharen eine Steigerung der Nutzung da, egal wieviel ich selber nutze.
Wenn dem aber doch so sein sollte, kann 1und1 immer noch seine Tarife entsprechend anpassen und eine Mißbrauchsklausel mit klarer Grenze in die Verträge einbauen.
Gibt es doch in dan AGB. Die Nutzung durch "Dritte" (alles ausserhalb des persönlichen Umfeldes) ist untersagt.
Dann bleibt es dem Vertragspartner überlassen, diese Grenzen einzuhalten.
Die Kunden kennen die Klausel halt nicht, oder verstehen sie nicht, oder es ist ihnen egal.
Aber Du hast doch Recht mit der "bedenklichen Argumentation".
Denn im Prinzip müsste 1&1 nicht Fon verklagen, sondern die eigenen Kunden.