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Naja


15.05.2009 00:02 - Gestartet von maci
Warum soll man immer ein Frist setzt. Bei jedem Problem hört man setzt sie eine Frist blablabla. Wenn ein Anbieter seine Leistung nicht erfüllt und töschhhs.Ich hapel doch nicht mehr lange rum.
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[1] fnki81 antwortet auf maci
15.05.2009 08:40
Benutzer maci schrieb:
Warum soll man immer ein Frist setzt. Bei jedem Problem hört man setzt sie eine Frist blablabla. Wenn ein Anbieter seine Leistung nicht erfüllt und töschhhs.Ich hapel doch nicht mehr lange rum.

Weil man ohne eine solche Fristsetzung, also ohne dem Provider die Möglichkeit einzuräumen nachzubessern, keinen Anspruch auf Schadenseratz oder im äußersten Falle auf eine vorzeitige Kündigung hat.

Viele Firmen haben in ihren AGB sogar eine entsprechende Klausel, mit welcher sich der Kunde beim unterzeichnen des Vertrages damit einverstanden erklärt, Mithilfe bei Störungen zu leisten sofern dies nötig ist, sowie eine Frist für die Behebung einer Störung zu setzen. Meist sogar mit der Nennung der minimalen Dauer dieser Frist.
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[2] flatty antwortet auf maci
15.05.2009 08:52
Benutzer maci schrieb:
Warum soll man immer ein Frist setzt. Bei jedem Problem hört man setzt sie eine Frist blablabla. Wenn ein Anbieter seine Leistung nicht erfüllt und töschhhs.Ich hapel doch nicht mehr lange rum.

Der Blick ins Gesetz erklärt das "Warum".

http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
und
http://dejure.org/gesetze/BGB/281.html
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[2.1] michael ciesla antwortet auf flatty
15.05.2009 12:16
Benutzer flatty schrieb:
Benutzer maci schrieb:
Warum soll man immer ein Frist setzt. Bei jedem Problem hört man setzt sie eine Frist blablabla. Wenn ein Anbieter seine Leistung nicht erfüllt und töschhhs.Ich hapel doch nicht mehr lange rum.

Der Blick ins Gesetz erklärt das "Warum".

http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
und
http://dejure.org/gesetze/BGB/281.html


Das war mal wieder ein geiler Beitrag!
Leider muß in diesem sch... Land hier bis zum Klo-Schiß alles gesetzlich geregelt werden und auch die Größe des "zu legenden" Haufens und die zulässige Form dieser Wurst per Verordnung noch abgeklärt werden ...
Vernunft gibt es ja bei uns grundsätzlich nicht mehr!

Aber ein Anbieter muß schon mal durch den Kunden auf einen Fehler hingewiesen werden, denn oftmals kann er den allein nicht erkennen.
Diese (natürlich preußisch bürokratisch im BGB definierte) Mitwirkungspflicht ist also schon mal existenzielle Voraussetzung.
Die Fristsetzung bzw. Inverzugsetzung ist dann mal wieder ein genialer geistiger Erguß deutscher Rechtsverdreher, weil man ja auf Vernunft (und somit freiwillige Schadensbeseitigung mit maximal möglicher Geschwindigkeit) nicht rechnen darf!
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[2.1.1] Christian_Wien antwortet auf michael ciesla
16.05.2009 19:25
Benutzer michael ciesla schrieb:
...


Das war mal wieder ein geiler Beitrag!
Leider muß in diesem sch... Land hier bis zum Klo-Schiß alles gesetzlich geregelt werden und auch die Größe des "zu legenden" Haufens und die zulässige Form dieser Wurst per Verordnung noch abgeklärt werden ...
Vernunft gibt es ja bei uns grundsätzlich nicht mehr!


Vernunft gibt es zwar immer noch, doch wenn es um das Geschäft und den "schnöden Mammon" geht, hat letzteres leider sehr oft Vorrang.


Aber ein Anbieter muß schon mal durch den Kunden auf einen Fehler hingewiesen werden, denn oftmals kann er den allein nicht erkennen.

Manche Fehler wird der Anbieter vielleicht erkennen können, doch muß dabei nicht immer klar sein, was die Ursache ist.
Wenn du z.B. dein DSL-Modem absteckst oder in deiner Wohnung den Strom abschaltest, weil du auf Urlaub fährst, dann bekommt der Anbieter bei der Überwachung deines Anschlusses entsprechende Alarme.
Ob dies jedoch eine technische Störung oder ein vom Kunden absichtlich gesetztes Verhalten ist, kann bestenfalls nur bedingt interpretiert werden.

Daher wird vor Entsendung eines Technikers zur Entstörung sinnvollerweise auf eine Störungsmeldung des Kunden gewartet.
Schließlich kosten unnötig anfahrende Techniker auch Geld und du würdest umgekehrt sicher auch kritisieren, für eine unnötige und von dir nicht bestellte Technikeranfahrt zahlen zu sollen.

Diese (natürlich preußisch bürokratisch im BGB definierte) Mitwirkungspflicht ist also schon mal existenzielle Voraussetzung.
Die Fristsetzung bzw. Inverzugsetzung ist dann mal wieder ein genialer geistiger Erguß deutscher Rechtsverdreher, weil man > ja auf Vernunft (und somit freiwillige Schadensbeseitigung mit maximal möglicher Geschwindigkeit) nicht rechnen darf!

Natürlich wird wohl kaum ein Anbieter absichtlich und vorsätzlich eine Störung anstehen lassen.
Doch zeigt sich leider, daß in der Praxis mitunter Umstände wie z.B. (notorische) Personalknappheit, interne Kommunikationsprobleme sowie Koordinationsprobleme mit externen Partnern wie z.B. der Telekom bei DSL-Anschlüssen auftreten können.
Der Anbieter hat dabei allerdings kaum ein Problem damit, schließlich zieht er die vollen Grundgebühren von dir jeden Monat automatisch von deinem Konto ein.
Dich hingegen wird wohl mehr stören, wenn dein Anschluß tage- oder wochenlang nicht funktioniert und die Schuld wie beim Pingpong-Spiel zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben wird.
Hotlinetelefonate sind höchstens teuer, bringen jedoch nichts, da du keinen Nachweis hast und etwaige gemachte Zusagen fast immer nachträglich bestritten werden oder der Callcenter-Agent gar keine Befugnisse für Zusagen hat.

Aus Dokumentations- und Nachweisgründen (eine detaillierte schriftliche Fehlerbeschreibung ist immer zweckmäßiger als ein Telefonanruf, wo der Callcenter-Agent deine Angaben mehr oder weniger ungenau und verkürzt aufnimmt) ist somit immer eine schriftliche Kommunikation ratsam.
Zur rechtlichen Durchsetzung ist es nun mal immer erforderlich, Fristen zu setzen, da dein Vertragspartner einerseits ausreichend Gelegenheit zur Störungsbehebung haben muß und andererseits auch wissen muß, daß du vorhast, bei erfolglosem Verstreichen der Frist entsprechende Rechtsfolgen zu setzen.
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[3] cassiel antwortet auf maci
15.05.2009 23:54
Ich kann mich den Vorpostern nur anschliessend.

Ergänzend kann ich aus eigener Erfahrung sagen:
man sollte sich ein juristisch wasserdichtes Vorgehen zur Regel machen und dies auch gegenüber der Firma deutlich machen, dass man seine Rechte kennt und gewillt ist davon Gebrauch zu machen.
Da spuren die gleich doppelt so schnell.
Aber immer schön sch***freundlich bleiben. Mein Standardsatz bei der Fristsetzung: "Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile meinerseits setzt ich Ihnen ..." oder auch "Zur Wahrung meiner rechtlichen Ansprüche ..." Das wirkt oft Wunder! :-D

Aber das Beste ist natürlich man hat einen zuverlässigen Provider, den man nicht wechseln muss.