Benutzer michael ciesla schrieb:
...
Das war mal wieder ein geiler Beitrag!
Leider muß in diesem sch... Land hier bis zum Klo-Schiß alles gesetzlich geregelt werden und auch die Größe des "zu legenden" Haufens und die zulässige Form dieser Wurst per Verordnung noch abgeklärt werden ...
Vernunft gibt es ja bei uns grundsätzlich nicht mehr!
Vernunft gibt es zwar immer noch, doch wenn es um das Geschäft und den "schnöden Mammon" geht, hat letzteres leider sehr oft Vorrang.
Aber ein Anbieter muß schon mal durch den Kunden auf einen Fehler hingewiesen werden, denn oftmals kann er den allein nicht erkennen.
Manche Fehler wird der Anbieter vielleicht erkennen können, doch muß dabei nicht immer klar sein, was die Ursache ist.
Wenn du z.B. dein DSL-Modem absteckst oder in deiner Wohnung den Strom abschaltest, weil du auf Urlaub fährst, dann bekommt der Anbieter bei der Überwachung deines Anschlusses entsprechende Alarme.
Ob dies jedoch eine technische Störung oder ein vom Kunden absichtlich gesetztes Verhalten ist, kann bestenfalls nur bedingt interpretiert werden.
Daher wird vor Entsendung eines Technikers zur Entstörung sinnvollerweise auf eine Störungsmeldung des Kunden gewartet.
Schließlich kosten unnötig anfahrende Techniker auch Geld und du würdest umgekehrt sicher auch kritisieren, für eine unnötige und von dir nicht bestellte Technikeranfahrt zahlen zu sollen.
Diese (natürlich preußisch bürokratisch im BGB definierte) Mitwirkungspflicht ist also schon mal existenzielle Voraussetzung.
Die Fristsetzung bzw. Inverzugsetzung ist dann mal wieder ein genialer geistiger Erguß deutscher Rechtsverdreher, weil man > ja auf Vernunft (und somit freiwillige Schadensbeseitigung mit maximal möglicher Geschwindigkeit) nicht rechnen darf!
Natürlich wird wohl kaum ein Anbieter absichtlich und vorsätzlich eine Störung anstehen lassen.
Doch zeigt sich leider, daß in der Praxis mitunter Umstände wie z.B. (notorische) Personalknappheit, interne Kommunikationsprobleme sowie Koordinationsprobleme mit externen Partnern wie z.B. der Telekom bei DSL-Anschlüssen auftreten können.
Der Anbieter hat dabei allerdings kaum ein Problem damit, schließlich zieht er die vollen Grundgebühren von dir jeden Monat automatisch von deinem Konto ein.
Dich hingegen wird wohl mehr stören, wenn dein Anschluß tage- oder wochenlang nicht funktioniert und die Schuld wie beim Pingpong-Spiel zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben wird.
Hotlinetelefonate sind höchstens teuer, bringen jedoch nichts, da du keinen Nachweis hast und etwaige gemachte Zusagen fast immer nachträglich bestritten werden oder der Callcenter-Agent gar keine Befugnisse für Zusagen hat.
Aus Dokumentations- und Nachweisgründen (eine detaillierte schriftliche Fehlerbeschreibung ist immer zweckmäßiger als ein Telefonanruf, wo der Callcenter-Agent deine Angaben mehr oder weniger ungenau und verkürzt aufnimmt) ist somit immer eine schriftliche Kommunikation ratsam.
Zur rechtlichen Durchsetzung ist es nun mal immer erforderlich, Fristen zu setzen, da dein Vertragspartner einerseits ausreichend Gelegenheit zur Störungsbehebung haben muß und andererseits auch wissen muß, daß du vorhast, bei erfolglosem Verstreichen der Frist entsprechende Rechtsfolgen zu setzen.