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auch Arcor bietet Service


07.05.2009 06:56 - Gestartet von stefie-im-netz
Hallo,

ich bin Kunde bei Arcor und auch dort gibt es Service über eine kostenlose Hotline (0800 1073010). Und den sogar ziemlich schnell.
Nur hat Arcor nicht so viel Wind darum gemacht.
Mein WLAN-Modem beendete ohne >Grund immer wieder die Verbindung. Ein Anrufbei der Hotline mit kurzer Beschreibung des Problems und alles wurde geregelt. Innerhalb von 5 Minuten war eine Annahmebestättigung der Störung da und nach nicht mal 48 Stunden kam per Post ein neues Modem. Und das war sogar ein besseres Modem als das Alte.
Ich bin zufrieden mit dem Service und kann nur sagen weiter so!!!

Gruß

Stefan
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[1] tneuhetzki antwortet auf stefie-im-netz
07.05.2009 09:07
Benutzer stefie-im-netz schrieb:
Hallo,

ich bin Kunde bei Arcor und auch dort gibt es Service über eine kostenlose Hotline (0800 1073010). Und den sogar ziemlich schnell.

Hallo,

ja, klar bieten auch andere Anbieter guten Service. Allerdings geben sie keine belastbaren Versprechen. Um diese ging es im Arikel.

Thorsten
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[1.1] stefie-im-netz antwortet auf tneuhetzki
07.05.2009 09:40
Benutzer tneuhetzki schrieb:
Benutzer stefie-im-netz schrieb:
Hallo,

ich bin Kunde bei Arcor und auch dort gibt es Service über eine kostenlose Hotline (0800 1073010). Und den sogar ziemlich schnell.

Hallo,

ja, klar bieten auch andere Anbieter guten Service. Allerdings geben sie keine belastbaren Versprechen. Um diese ging es im Arikel.

Thorsten


Doch die gibt es. Zwar sind die für Geschäftskunden, aber sie gibt es. Und das nicht erst seit diesem Jahr. Das ist ein Auszug aus den AGB´s Stand: 02/06

http://www.arcor.de/pdf/arcor/business/soho/telefon/isdn_auftrag.pdf

Hier stehen sie:
Service Level classic
Arcor beseitigt in der Regel Störungen innerhalb von 24 Stunden, sofern die Störungsmeldung werktags d.h. montags 0.00 bis freitags 18.30 Uhr eingegangen ist. Geht die Störungsmeldung freitags nach 18:30 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen ein, beginnt die
Entstörfrist am folgenden Werktag um 0.00 Uhr. Ziel der Entstörung ist, dass der Kunde wieder Verbindungen aufbauen und entgegennehmen kann. Wenn erforderlich, vereinbart Arcor mit dem Kunden vormittags oder nachmittags einen Termin für den Besuch eines Service-Technikers.
Ist aufgrund vom Kunden zu vertretender Gründe eine
Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die
Regelentstörfrist als eingehalten. Bei einer von Arcor zu vertretenden Überschreitung der Regelentstörfrist erhält der Kunde eine Gutschrift bis zur Höhe des monatlichen Basispreises für den betroffenen ISDNAnschluss, die mit Forderungen von Arcor aus diesem Vertragsverhältnis verrechnet wird. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

Service Level classic plus
Arcor beseitigt Störungen innerhalb von 8 Stunden. Ziel der Entstörung ist, dass der Kunde wieder Verbindungen aufbauen und
entgegennehmen kann. Wenn erforderlich, vereinbart Arcor mit dem
Kunden einen Termin für den Besuch eines Service-Technikers mit einer Genauigkeit von zwei Stunden. Ist aufgrund vom Kunden zu
vertretender Gründe eine Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die Entstörfrist als eingehalten.
Bei einer von Arcor zu vertretenden Überschreitung der Entstörfrist erhält der Kunde eine Gutschrift bis zur Höhe des monatlichen Basispreises für den betroffenen ISDN-Anschluss und den Service Level classic plus, die mit Forderungen von Arcor aus diesem Vertragsverhältnis verrechnet wird. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
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[1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf stefie-im-netz
07.05.2009 10:12
Geschäftskunden versprechen zählen nicht für Privatnutzer!
Um die geht es hier aber primär.
Alice hat mit comfort vorher auch schon einen Tarif mit Serive im Programm gehabt.

Privatkundenservice bei Arcor:
Hier habe ich leider gegenteilige Erfahrungen von meiner Schwester zu berichten. Auch dort gab es Ärger mit dem WLAN-Router.
Mehrfache Aussage der Hotline: klar können Sie einen neuen kriegen, aber nur wenn einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zugestimmt wird! Genau das wollte die WG aber nicht, da sie ihren Altvertrag derzeit 3 monatlich kündigen können und nicht klar ist wie lange die WG noch existieren wird.

Und auch eine andere WG die ich kenne musste ihrem Austauschmodem etwa 3 Wochen hinterher laufen. Hier konnte ich zum Glück mit meinem Altgerät aushelfen.
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[1.1.1.1] rotella antwortet auf interessierter_Laie
07.05.2009 12:27

einmal geändert am 07.05.2009 12:29
Na, der WLAN-Router wurde dir ja auch von Arcor geschenkt/verkauft und ist ja dein Eigentum, ähnlich wie das Telefon, mit dem du telefonierst.
Wenn dein Telefon kaputt ist, kaufst du dir im Blödmarkt oder sonstwo ein neues und fragst auch nicht bei Arcor nach.
Klar will Arcor, wenn sie dir ein neues schenken sollen, auch selbst einen Vorteil davon haben, aber du kannst dir einen neuen, gebrauchten Router ja auch für kleines Geld bei ebay oder sonstwo schießen.

[edit] Immer vorausgesetzt, der Router ist erst nach Ende der Gewährleistungsfrist kaputtgegangen...
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[1.1.1.1.1] stefie-im-netz antwortet auf rotella
07.05.2009 13:45
Benutzer rotella schrieb:
Na, der WLAN-Router wurde dir ja auch von Arcor geschenkt/verkauft und ist ja dein Eigentum, ähnlich wie das Telefon, mit dem du telefonierst.
Wenn dein Telefon kaputt ist, kaufst du dir im Blödmarkt oder sonstwo ein neues und fragst auch nicht bei Arcor nach. Klar will Arcor, wenn sie dir ein neues schenken sollen, auch selbst einen Vorteil davon haben, aber du kannst dir einen neuen, gebrauchten Router ja auch für kleines Geld bei ebay oder sonstwo schießen.

[edit] Immer vorausgesetzt, der Router ist erst nach Ende der Gewährleistungsfrist kaputtgegangen...

Das kann ich so nicht stehen lassen.
Also ich hatte vorher schon mal einen Tausch, wegen eines Defektes und da lief die Garantie normal weiter, als hätte ich den alten Router noch. Und als der getauschte Router auch kaputt ging, war das ca. 2 Monate nach Ende der Garantiezeit. Bekam ich ohne eine Vertragsverlängerung um 2 Jahre einen neuen WLAN-Router.
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[1.1.1.1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf stefie-im-netz
07.05.2009 14:29
Benutzer stefie-im-netz schrieb:
Benutzer rotella schrieb:
Na, der WLAN-Router wurde dir ja auch von Arcor geschenkt/verkauft und ist ja dein Eigentum,

das der WG meiner Schwester;)
aber prinzipiell hast du natürlich recht

selbst einen Vorteil davon haben, aber du kannst dir einen neuen, gebrauchten Router ja auch für kleines Geld bei ebay oder sonstwo schießen.

genauso wurde das Problem auch gelöst.

[edit] Immer vorausgesetzt, der Router ist erst nach Ende der Gewährleistungsfrist kaputtgegangen...

Das kann ich so nicht stehen lassen.
Also ich hatte vorher schon mal einen Tausch, wegen eines Defektes und da lief die Garantie normal weiter, als hätte ich den alten Router noch. Und als der getauschte Router auch kaputt ging, war das ca. 2 Monate nach Ende der Garantiezeit. Bekam ich ohne eine Vertragsverlängerung um 2 Jahre einen neuen WLAN-Router.

Die Zeit in der der Verkäufer (Arcor) zur Gewährleistung verpflichtet ist beginnt für ein Austauschgerät neu!
Wenn auch nicht mit 2 Jahren sondern nur mit einem Jahr.
Garantie gibts nur vom Hersteller und die Zeitspanne beträgt dabei nicht zwingend 2 Jahre.

Diesbezüglich empfehle ich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
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[1.1.1.1.1.1.1] Blobber antwortet auf interessierter_Laie
07.05.2009 23:51
Benutzer interessierter_Laie schrieb:


Die Zeit in der der Verkäufer (Arcor) zur Gewährleistung verpflichtet ist beginnt für ein Austauschgerät neu!

Nein!

Du kaufst ein Gerät und es geht nach 1,5 Jahren kaputt,dann kann der Hersteller nachbessern.

Wenn er dafür z.B. 14 Tage braucht hast Du ab Kaufdatum:
2 Jahre und 14 Tage Gewährleistung.

Bye
Ralf
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[1.1.1.1.1.1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf Blobber
08.05.2009 10:39
Benutzer Blobber schrieb:
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Die Zeit in der der Verkäufer (Arcor) zur Gewährleistung verpflichtet ist beginnt für ein Austauschgerät neu!

Nein!

Du kaufst ein Gerät und es geht nach 1,5 Jahren kaputt,dann kann der Hersteller nachbessern.

Wenn er dafür z.B. 14 Tage braucht hast Du ab Kaufdatum: 2 Jahre und 14 Tage Gewährleistung.

Bist du Dir sicher?
Ich hab es bei Siemens (3x) und SE Handys (1x) genau wie von mir beschrieben erlebt.
Natürlich kann das reiner Goodwill der Anbieter gewesen sein.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] Blobber antwortet auf interessierter_Laie
08.05.2009 15:15

einmal geändert am 08.05.2009 15:17
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Benutzer Blobber schrieb:
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Die Zeit in der der Verkäufer (Arcor) zur Gewährleistung verpflichtet ist beginnt für ein Austauschgerät neu!

Nein!

Du kaufst ein Gerät und es geht nach 1,5 Jahren kaputt,dann kann der Hersteller nachbessern.

Wenn er dafür z.B. 14 Tage braucht hast Du ab Kaufdatum: 2 Jahre und 14 Tage Gewährleistung.

Bist du Dir sicher?
Ich hab es bei Siemens (3x) und SE Handys (1x) genau wie von
mir beschrieben erlebt.
Natürlich kann das reiner Goodwill der Anbieter gewesen sein.

Ich habe vor ca. 3 Jahren mal nen Lehrgang uber Garantie/Gewährleistung gehabt.

3 Wochen später bin ich dann mit einer Kundin aneinander geraten.

Sie hat mich verabschiedet mit dem Satz:
"das weiß ich ja wohl besser, ich bin schliesslich Anwähltin"

Kundin hat dann neu gekauft, und ich habe Hausverbot :-)
Der Kollege war von der Dame auch begeistert.

Edit: Gerät war ca 7 Jahre alt, aber angeblich immer wieder kaputt.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf Blobber
08.05.2009 17:48
Benutzer Blobber schrieb:

Ich habe vor ca. 3 Jahren mal nen Lehrgang uber Garantie/Gewährleistung gehabt.

Von wem wurde der abgehalten?

3 Wochen später bin ich dann mit einer Kundin aneinander geraten.

Das sollte natürlich nicht vorkommen, lässt sich aber manchmal nicht vermeiden.
Daraus schließe ich dass Du Verkäufer bist?

Sie hat mich verabschiedet mit dem Satz: "das weiß ich ja wohl besser, ich bin schliesslich Anwähltin"

Wen Wählte sie denn an?
Spaß beiseite: Anwälte gibt es gute und schlechte und zudem in zahlreichen Fachgebieten, dass man das Staatsexamen bestanden hat sagt also absolut nichts zur fachlichen Qualifikation zu einem Thema.

Kundin hat dann neu gekauft, und ich habe Hausverbot :-) Der Kollege war von der Dame auch begeistert.

Das verstehe ich nicht! Warum hat die tolle Dame nicht geklagt wenn Sie so von Ihrem Recht überzeugt war sondern im selben Laden Geld ausgegeben?
Und wo hast Du Hausverbot?
Sehr sehr undurchsichtig Deine Schilderung.

Edit: Gerät war ca 7 Jahre alt, aber angeblich immer wieder kaputt.

Angeblich ist ja auch ne sehr aussagekräftige Formulierung.

Ich hab mit dem Austauschgerät immer wieder einen neuen Lieferschein erhalten, der die Seriennummer (IMEI) des Gerätes (die waren durchaus gebraucht) und das Lieferdatum ausgewiesen hat, dadurch war eindeutig nachweisbar, dass ich es zum Zeitpunkt des Defekts weniger als ein Jahr in meinem Besitz hatte. Und für Gebrauchtgeräte gilt nun mal eine einjährige Gewährleistungspflicht.

Bei einer Reparatur des ursprünglichen Gerätes mag das aber durchaus anders aussehen.