Benutzer Blobber schrieb:
Ich habe vor ca. 3 Jahren mal nen Lehrgang uber Garantie/Gewährleistung gehabt.
Von wem wurde der abgehalten?
3 Wochen später bin ich dann mit einer Kundin aneinander geraten.
Das sollte natürlich nicht vorkommen, lässt sich aber manchmal nicht vermeiden.
Daraus schließe ich dass Du Verkäufer bist?
Sie hat mich verabschiedet mit dem Satz: "das weiß ich ja wohl besser, ich bin schliesslich Anwähltin"
Wen Wählte sie denn an?
Spaß beiseite: Anwälte gibt es gute und schlechte und zudem in zahlreichen Fachgebieten, dass man das Staatsexamen bestanden hat sagt also absolut nichts zur fachlichen Qualifikation zu einem Thema.
Kundin hat dann neu gekauft, und ich habe Hausverbot :-) Der Kollege war von der Dame auch begeistert.
Das verstehe ich nicht! Warum hat die tolle Dame nicht geklagt wenn Sie so von Ihrem Recht überzeugt war sondern im selben Laden Geld ausgegeben?
Und wo hast Du Hausverbot?
Sehr sehr undurchsichtig Deine Schilderung.
Edit: Gerät war ca 7 Jahre alt, aber angeblich immer wieder kaputt.
Angeblich ist ja auch ne sehr aussagekräftige Formulierung.
Ich hab mit dem Austauschgerät immer wieder einen neuen Lieferschein erhalten, der die Seriennummer (IMEI) des Gerätes (die waren durchaus gebraucht) und das Lieferdatum ausgewiesen hat, dadurch war eindeutig nachweisbar, dass ich es zum Zeitpunkt des Defekts weniger als ein Jahr in meinem Besitz hatte. Und für Gebrauchtgeräte gilt nun mal eine einjährige Gewährleistungspflicht.
Bei einer Reparatur des ursprünglichen Gerätes mag das aber durchaus anders aussehen.