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Wenigstens ein kleiner Pluspunkt


02.04.2009 10:47 - Gestartet von garfield
Zitat:
"Auch die einmaligen Versandkosten für die Hardware nennt der Anbieter direkt unter der Angabe zur Grundgebühr, wenn auch in kleinerer Schriftgröße und blasser Schriftfarbe."

Endlich mal was Positives.
Mich nervt ständig bei diversen Anbietern, dass man - um die tatsächlichen Gesamtkosten angezeigt zu bekommen - sich erst mal als Donald Duck anmelden muss, um den Bestellvorgang bis zu eben diesem Punkt durchzuklappern.
Es kann doch wohl nicht so schwer sein, alle den Kunden interessierenden Angaben VOR der Abforderung persönlicher Daten (und natürlich der Bankverbindung) bereit zu stellen.

Natürlich finde ich Versandkosten, wenn sie auf einer Sonderseite oder den AGBs vorhanden sind. Nur habe ich es auch da schon erlebt, dass dort Preise pro Paketgröße angegeben sind, ich als Kunde nun rätseln darf, in welche Box der Hersteller den Artikel nun versenden würde. Oder irgendwelche vovon auch immer abhängigen "Handling"zuschläge, wo ich dann erst mal selber rechnen darf (das kriege ich zwar noch hin, ist aber in DER Form trotzdem unakzeptabel).
Vielleicht sollten die Verantwortlichen sich einfach mal in die Situation eines Kunden versetzen (sofern sie das können) und auf ihrer eigenen Seite mal einen Bestellvorgang durchspielen. Spätestens wenn die Bankdaten abgefragt werden, sollte dann der Aha-Effekt kommen.

Hier wäre eine lange überfällige gesetzliche Regelung im Verbraucherrecht fällig, in dem Sinne dass alle relevanten Angaben (zumindest sämtliche Preise und die vom Üblichen abweichenden Bedingungen) im Bestellvorgang aufgeführt werden müssen und zwar VOR der Abfrage von persönlichen Daten.
Im Geschäft fragt mich doch auch keiner nach meinem Namen und meiner Bankverbindung, wenn ich nur einen Preis in Erfahrung bringen will.
Die Anbieter würden sich selber einen Gefallen tun, weil sie dann nicht 'zig Schnulli-Anmeldungen aus ihrem System entfernen müssen.
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[1] judi antwortet auf garfield
02.04.2009 18:13
Benutzer garfield schrieb:

Es kann doch wohl nicht so schwer sein, alle den Kunden interessierenden Angaben VOR der Abforderung persönlicher Daten(und natürlich der Bankverbindung) bereit zu stellen.
(...)
Hier wäre eine lange überfällige gesetzliche Regelung im Verbraucherrecht fällig, in dem Sinne dass alle relevanten Angaben (zumindest sämtliche Preise und die vom Üblichen abweichenden Bedingungen) im Bestellvorgang aufgeführt werden müssen und zwar VOR der Abfrage von persönlichen Daten.


Stimme ich 100% zu. Ob die auf Bestellungen "aus Versehen" spekulieren?? Oder die Kosten verstecken wollen? Man weiss es leider nicht...