Benutzer garfield schrieb:
Es kann doch wohl nicht so schwer sein, alle den Kunden interessierenden Angaben VOR der Abforderung persönlicher Daten(und natürlich der Bankverbindung) bereit zu stellen.
(...)
Hier wäre eine lange überfällige gesetzliche Regelung im Verbraucherrecht fällig, in dem Sinne dass alle relevanten Angaben (zumindest sämtliche Preise und die vom Üblichen abweichenden Bedingungen) im Bestellvorgang aufgeführt werden müssen und zwar VOR der Abfrage von persönlichen Daten.
Stimme ich 100% zu. Ob die auf Bestellungen "aus Versehen" spekulieren?? Oder die Kosten verstecken wollen? Man weiss es leider nicht...