Benutzer Kati.-- schrieb:
der Endverbraucher darf die Telefone aber weiterhin nutzen
Also die müssten's wissen:
http://www.bundesnetzagentur.de
Dort "Verbrauerservice Telekommunikation - Aktuelle Information zu schnurlosen Telefonen".
(Der Link ist zu lang zum Posten...)
da sie [...] nur
von der jeweiligen Station bis zum Hörer senden.
Leider wissen die Funkwellen nicht, wie sie auf gezieltem Wege von der Basisstation zum Hörer kommen. D.h. sowohl die Basis als auch der Hörer sind praktisch "rundstrahlend".
Es kann nicht angehen, dass der Endverbraucher teuer Geräte erwirbt, die er plötzlich nicht mehr nutzen können soll, ohne beim Kauf oder mittels Gebrauchsanweisung darauf hingewiesen worden zu sein. Das ist ein Fall für den Verbraucherschutz und auch insofern völlig absurd.
Das ist sicher richtig. Allerdings habe ich einen Bericht im Fernsehen gesehen, wonach es der Verbraucherschutz schlicht und einfach "verschlafen" hat, gegen einen entsprechenden Entwurf der Bundesnetzagentur vorzugehen. (Naja, war vermutlich auch nicht ganz einfach zu finden im Amtsblatt...)
Ich bin auch etwas überrascht, dass für CT1+ kein Bestandschutz gilt. Ein Gerät, das einmal zugelassen ist, sollte auch zugelassen bleiben, oder wenn, dann sollten sehr lange Übergangsfristen gelten. Aber rein rechtlich gesehen - ohne dass ich das gutheiße - scheint gegen das Verbot von CT1+ nichts einzuwenden sein.
Marcus