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Mietbestimmungen aus d Jahr 2008


15.09.2010 15:26 - Gestartet von Bossi79
Hallo....
ich habe auch das selbe Problem mit Eplus/Base
bei Vertragsabschluss hatte ich mich für`s SonyC902 entschieden habe dafür Monatl. 13 bezahlt mit der Option zum Vertragsende zu 3 Monatsmieten zu kaufen...
Nun habe ich meinen Vertrag gekündigt und Eplus will 114 Euro haben?
aber 3 mal 13 macht doch 39? oder ;)
Ich bin auch schon mit einigen Shop`s in Verbindung getreten und nur 1 Shop war dabei, der die neuen Bestimmungen noch nicht kannte? und er auch der Meinung ist, das der Kunde zum Vertragsende das Handy mit 3 Monatsraten (Mietpreis) käuflich erwerben kann.
Bei der Hotline weiß man von nichts? das war schon immer so, das der Kunde sein Handy für einen Zeitmarktwert behalten kann?
Nun bin ich auf dieses Forum gestoßen und mir sind die Mietbestimmungen ins Auge gefallen ( Punkt 2 auf Seite 10 von 12 )
Haben sie die möglichkeit, mir diese zu mailen?
denn die Dame von der Hotline hätte diese gerne mal per mail? denn diese Klausel würde es niemals geben?
Ich würde mich über eine positive Antwort sehr freuen
Mfg Bossi79 aus Berlin
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[1] harun101 antwortet auf Bossi79
15.09.2010 21:58
Hallo Bossi 79,

habe dir gerade die Seite 10 der Mitbestimmung gemailt.
Ich würde nicht telefonieren, schreib einfach an die Geschäftsleitung, schildere kurz den Sachverhalt und füg die Mitbestimmung bei.Danach einfach die 39 Euro überweisen und abwarten.


Gruß

Harun101
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[1.1] manyana antwortet auf harun101
27.09.2010 12:08
Benutzer harun101 schrieb:
Hallo Bossi 79,

habe dir gerade die Seite 10 der Mitbestimmung gemailt. Ich würde nicht telefonieren, schreib einfach an die Geschäftsleitung, schildere kurz den Sachverhalt und füg die Mitbestimmung bei.Danach einfach die 39 Euro überweisen und abwarten.


Gruß

Harun101

Hallo harun101,

kannst Du mir bitte auch die Seite zur Verfügung stellen?

Danke schön!
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[1.1.1] ungerlaubte Abbuchungen vom Bankkonto
sara100 antwortet auf manyana
27.09.2010 22:54

einmal geändert am 27.09.2010 22:55
Vorsicht Leute, e-Plus bucht einfach so ohne Genehmigung Schadensersatzforderungen vom Konto ab...ist mir passiert, war im Urlau, haben obwohl ich das Handy zurückgegeben habe und auch eine Bestätigung erhalten habe, den Betrag vom Konto abgebucht...also darauf achten, entweder rückfordern oder im schlimmsten Falle einklagen...dieses Unternehmen hat sich meilenweit von einem seriösen Unternehmen entfernt...die sind froh über jeden cent den sie einem noch aus der Tasche ziehen könne...also schön kündigen und auf eure Kontoauszüge achten...und schön weiter erzählen ...
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[1.1.1.1] RE: unerlaubte Abbuchungen vom Bankkonto
Ali.As antwortet auf sara100
27.09.2010 23:19
Benutzer sara100 schrieb:
Vorsicht Leute, e-Plus bucht einfach so ohne Genehmigung Schadensersatzforderungen vom
Konto ab...ist mir passiert, war im Urlau,
haben obwohl ich das Handy zurückgegeben habe und auch eine Bestätigung erhalten habe, den Betrag vom Konto abgebucht...also darauf achten, entweder rückfordern oder im schlimmsten Falle einklagen...

Warum so kompliziert?
Statt an E-Plus ("rückfordern")
oder ans Gericht ("einklagen")
einfach an die eigene Bank wenden und die Lastschrift rückbuchen lassen, wenn die Forderung unberechtigt ist.

(Vielleicht sicherheitshalber E-Plus informieren.
Eventuell folgende Inkasso-Mahnschreiben, gerichtlichen Mahnbescheid (dem widersprechen!), Gerichtsverfahren kannst Du siegessicher abwarten, denn Du hast ja eine schriftliche Bestätigung, daß Du das Handy zurückgegeben hast.)

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https://www.teltarif.de/forum/s31460/24-4.html
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[1.1.1.1.1] sara100 antwortet auf Ali.As
28.09.2010 16:36

Warum so kompliziert?
Statt an E-Plus ("rückfordern")
oder ans Gericht ("einklagen")
einfach an die eigene Bank wenden und die Lastschrift rückbuchen lassen, wenn die Forderung unberechtigt ist.

(Vielleicht sicherheitshalber E-Plus informieren. Eventuell folgende Inkasso-Mahnschreiben, gerichtlichen Mahnbescheid (dem widersprechen!), Gerichtsverfahren kannst Du siegessicher abwarten, denn Du hast ja eine schriftliche Bestätigung, daß Du das Handy zurückgegeben hast.)

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https://www.teltarif.de/forum/s31460/24-4.html

mein Problem ist, dass ich fast drei Monate im Ausland war und die Bank Rückbuchungen nur innerhalb von 6 Wochen betätigt...deswegen habe ich jetzt einen Brief hingeschickt und eine Frist gesetzt innerhalb der der Betrag auf mein Konto überwiesen werden soll. mal schauen, ob die das hinkriegen.
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[1.1.1.1.1.1] Ali.As antwortet auf sara100
29.09.2010 08:24
Benutzer sara100 schrieb:
Benuzter Ali.As schrieb:
Warum so kompliziert?
Statt an E-Plus ("rückfordern")
oder ans Gericht ("einklagen")
einfach an die eigene Bank wenden und die Lastschrift rückbuchen lassen, wenn die Forderung unberechtigt ist.

mein Problem ist, dass ich fast drei Monate
im Ausland war und die Bank Rückbuchungen nur innerhalb von 6 Wochen betätigt...


Bist Du Dir da GANZ SICHER und hast Deine Bank gefragt?

Zumindest vor dem 1.11.2009 (Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie) galten die 6 Wochen
NICHT nach Buchung,
sondern nach RECHNUNGSABSCHLUSS, der üblicherweise quartalsweise (also alle 3 Monate) erfolgte.
Und auf meinen Girokontoauszügen steht das auch immer noch so drauf.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift#Widerspruchsfristen :
"... gilt im nationalen Einzugsermächtigungsverfahren eine Frist von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses ..., der entweder am Ende eines Monats oder eines Quartals versandt wird."

Und falls E-Plus gar keine Einzugsermächtigung (mehr) für Dein Konto hatte, kannst Du sogar 13 Monate lang widerrufen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift#Widerspruchsfristen
"Bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen."

Hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnungsabschluss#Folgen_des_Rechnungsabschlusses
steht das nochmal etwas abweichend.

Wikipedia scheint also in solchen Rechtsfragen keine hundertprozentig verläßliche Quelle zu sein (wer hätte das gedacht ;-) ).

Aber Du kannst ja auch selber mal googeln, z. B. wie ich nach "Lastschrift widerrufen".

Langer Rede kurzer Sinn: Am besten heute noch versuchen, bei Deiner Bank die unberechtigte E-Plus-Lastschrift rückbuchen zu lassen!

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https://www.teltarif.de/forum/s31460/24-8.html
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[1.1.1.2] manyana antwortet auf sara100
28.09.2010 08:29
Bei uns waren die sogar so dreist, das Geld vor Rechnungsstellung abzubuchen. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen widerspricht das sogar den eigenen AGBs, Punkt 5.7:

"Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, zieht EPS den Rechnungsbetrag frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung im Lastschriftverfahren von dem hierfür vorgesehenem Konto ein."

Bei uns ist das vorgesehene Konto unser Haushaltsgirokonto. Meine Frau und ich überweisen dann immer Geld von unseren Konten auf dieses Konto und von diesem Konto werden dann unsere Verpflichtungen gezahlt. (Miete, Handys, Internet, etc.)

Uns lag Mitte Juli 2010 eine abschließende Rechnung (letze da Vertrag gekündigt wurde) von EPL über 17,00 vor. Am 27.07.
wurden jedoch knapp 80,00 abgebucht. Einerseits hat EPL die durch den Vertriebspartner zugesicherte Eigenschaft des Vertrages nicht eingehalten (Kauf des Handys nach Ablauf des Vertrages für 3 Monatsmieten, jedoch mindestens 20,00 ) andererseits buchen die widerrechtlich Geld ab ohne vorheriger Rechnungsstellung und Nichteinhaltung der Frist (laut deren AGBs). Die Rechnung für den Handy "Schadenersatz" bekammen wir nämlich 1 Woche später.

Mangels Deckung (Haushaltskonto)wurden die 80,00 durch unsere Bank zurückgebucht. Die von EPL 2 Wochen später eingegangene Mahnung beinhaltete 15,00 Mahngebühr. Ich habe per Fax denen den Sachverhalt erklärt aber es scheint so zu sein, dass die gegen sowas immun sind. Mehrere Schreiben von mir in sachlicher Form sind unbeantwortet geblieben. Selbstverständlich bezahle ich die Mahngebühr und den erhöhten Schadenersatz nicht, im Gegenteil, durch die durch meine Hausbank widerrufene Lastschrift sind mir durch meine Hausbank Gebühren berechnet worden. Ich habe das Recht, diese EPL in Rechnung zu stellen (was ich unter Angabe einer Zahlungsfrist getan habe) Diese ist vorgestern fruchtlos verstrichen und ich habe deshalb über meinen Anwalt das Mahnverfahren eingeleitet.

Der Witz an der Geschichte ist, dass EPL mir den von mir vor 4 Monaten gekündigten Vertrag nun mit neuem Schreiben fristlos gekündigt hat ;)

Ich habe auch ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten mit welchem mir mitgeteilt wurde, dass die den Auftrag von EPL haben, von mir den "Schadenersatz" für das Handy und die 15,00 Mahngebühren "einzutreiben". Die bieten mir sogar eine Ratenzahlung an aber versäumen es, die laut §§ 174,410 BGB erforderliche Vollmacht dem Schreiben beizulegen.

Mittlerweile habe ich die Deckungszusage meiner Rechtschutzversicherung und sehe dem Ganzen äußerst entspannt zu.

Ich finde diese Vorgehensweise von EPL einfach widerlich, eine ganze Menge Menschen sind von denen getäuscht worden und dann kommt so ein *******er Pressesprecher von EPL und erzählt öffentlich, "das haben wir damals nicht so gemeint"

Nö mein Lieber, noch ist das hier ein Rechtsstaat und wenn ihr darauf spekuliert die Menschen mit euren Rechtschutzabteilungen und Inkassobüros einschüchtern zu können (was auch zum größten Teil auch funktionieren mag)so gibt es auch Leute die sich wehren werden.

MfG an das Forum


Benutzer sara100 schrieb:
Vorsicht Leute, e-Plus bucht einfach so ohne Genehmigung Schadensersatzforderungen vom Konto ab...ist mir passiert, war im Urlau, haben obwohl ich das Handy zurückgegeben habe und auch eine Bestätigung erhalten habe, den Betrag vom Konto abgebucht...also darauf achten, entweder rückfordern oder im schlimmsten Falle einklagen...dieses Unternehmen hat sich meilenweit von einem seriösen Unternehmen entfernt...die sind froh über jeden cent den sie einem noch aus der Tasche ziehen könne...also schön kündigen und auf eure Kontoauszüge
achten...und schön weiter erzählen ...
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[1.1.1.2.1] Telly antwortet auf manyana
28.09.2010 13:40
Selbstverständlich bezahle ich die Mahngebühr und den erhöhten Schadenersatz nicht, im Gegenteil, durch die durch meine Hausbank widerrufene Lastschrift sind mir durch meine Hausbank Gebühren berechnet worden.

Die Hausbank darf Dir nichts berechnen. Das zumindest habe ich schon in sehr vielen Verbrauchersendungen gesehen. Es gibt da ein Urteil, dass den Banken verbietet, Gebühren für "geplatzte" Lastschriften einzuziehen.

Grund: Die Bank weiß am besten, ob das Konto genügend Deckung aufweist oder nicht. Tut es das nicht, muss sie die Lastschrift ja nicht ausführen. Aber erst abbuchen um dann festzustellen, dass da nicht genügend Deckung ist, ist nicht Ordnung. Zumindest dürfen dafür keine Gebühren erhoben werden.

Ich empfehle Dir, nach diesem Urteil zu suchen. Vielleicht kann hier jemand auch schnell mit einem Link aushelfen. Das wäre schön.

Telly
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[1.1.1.2.1.1] Ali.As antwortet auf Telly
29.09.2010 08:30
Benutzer Telly schrieb:
Benutzer manyana schrieb:
Selbstverständlich bezahle ich die Mahngebühr und den erhöhten Schadenersatz nicht, im Gegenteil, durch die durch meine Hausbank widerrufene Lastschrift sind mir
durch meine Hausbank Gebühren berechnet worden.

Die Hausbank darf Dir nichts berechnen. Das
zumindest habe ich schon in sehr vielen
Verbrauchersendungen gesehen. Es gibt da
ein Urteil, dass den Banken verbietet,
Gebühren für "geplatzte" Lastschriften
einzuziehen.

Grund: Die Bank weiß am besten, ob das
Konto genügend Deckung aufweist oder nicht.
Tut es das nicht, muss sie die Lastschrift
ja nicht ausführen. Aber erst abbuchen um
dann festzustellen, dass da nicht genügend
Deckung ist, ist nicht Ordnung. Zumindest
dürfen dafür keine Gebühren erhoben werden.

Ich empfehle Dir, nach diesem Urteil zu
suchen. Vielleicht kann hier jemand auch
schnell mit einem Link aushelfen. Das wäre schön.


Wider Erwarten habe ich bei den Recherchen für mein anderes Posting das hier gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift#Lastschriftr.C3.BCckgabe :
"Bankgebühren für Lastschriftrückgaben dürfen aufgrund verschiedener Urteile des Bundesgerichtshofs von der Zahlstelle vom Zahlungspflichtigen nicht verlangt werden."

Die den Nachweis liefernde Fußnote
http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift#cite_note-10
lautet "BGH, Urteil vom 8. März 2005, Az. XI ZR 154/04"
und nennt als Link für den Volltext
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005-3&Seite=6&nr=32212&linked=pm&Blank=1 .

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https://www.teltarif.de/forum/s31460/24-7.html
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[1.1.1.2.1.1.1] sara100 antwortet auf Ali.As
04.10.2010 19:47
Hallo meine Lieben,
nach meinem Schreiben an e-Plus mit einer Fristsetzung das abgebuchte Geld zurückzuüberweisen, habe ich einen Brief erhalten, indem Sie sich entschuldigen. Heute war das Geld zum Glück auf meinem Konto...na geht doch...aber trotzdem sollten die Leute vorsichtig sein, die die vereinbarten 3 Monatsraten zahlen, da in diesem Falle e- Plus höchstwahrscheinlich die angebliche Schadenersatzforderung vom Konto abbuchen wird. Mir wurde auch von der Verbraucherschutzzentrale empfohlen den vereinbarten Betrag, also die drei Raten zu zahlen und einen Brief hinzuschicken. Ich habe das Handy trotzdem zurückgegeben, da ich es nicht mehr brauch und mir alles zu ungewiss ist...aber ich bin zum Glück e-Plus los, da ich auch den Vertrag gekündigt aber...endlich gerettet.
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[1.1.1.2.1.1.1.1] Telly antwortet auf sara100
04.10.2010 20:06
aber ich bin zum Glück e-Plus los, da ich auch den Vertrag gekündigt aber...endlich gerettet.

Gratulation!

Telly
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[1.1.1.2.1.2] wolframcgn antwortet auf Telly
01.11.2010 18:03
Benutzer Telly schrieb:
Selbstverständlich bezahle ich die Mahngebühr und den erhöhten Schadenersatz nicht, im Gegenteil, durch die durch meine Hausbank widerrufene Lastschrift sind mir durch meine Hausbank Gebühren berechnet worden.

Die Hausbank darf Dir nichts berechnen. Das zumindest habe ich schon in sehr vielen Verbrauchersendungen gesehen. Es gibt da ein Urteil, dass den Banken verbietet, Gebühren für "geplatzte" Lastschriften einzuziehen.


Meine Kreissparkasse Köln sagt, dass Sie durch die Allgemein eingeführten AGB zum Europäischen Zahlungsverkehr SEPIA ab Oktober 2009 sehr wohl wieder eine "Auslagenpauschale" für das Benachrichtigen (Brief) in Höhe von 2,50/geplatzter Rücklastschrift fordern dürfen + werden.

Man kannte die diversen Gegenurteile - diese sind jedoch -laut meiner Bank- zwischenzeitlich durch ebendiese neuen AGB "ausgehebelt".

Fieses Pack, dass :-/
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[1.1.1.2.1.2.1] Telly antwortet auf wolframcgn
01.11.2010 18:07
Meine Kreissparkasse Köln sagt, dass Sie durch die Allgemein eingeführten AGB zum Europäischen Zahlungsverkehr SEPIA ab Oktober 2009 sehr wohl wieder eine "Auslagenpauschale" für das Benachrichtigen (Brief) in Höhe von 2,50/geplatzter Rücklastschrift fordern dürfen + werden.

Man kannte die diversen Gegenurteile - diese sind jedoch -laut meiner Bank- zwischenzeitlich durch ebendiese neuen AGB "ausgehebelt".

Fieses Pack, dass :-/

Die Bank sagt das. Deshalb muss es nicht stimmen.

Lt. Verbrauchermagazine haben sie sich lange auch gegen die Urteile gesträubt. Sicher gibts heute noch Banken, die ihr Verhalten nie geändert haben und immer kassierten.

Wenn Du betroffen bist, solltest Du Dich daher näher informieren. Hast Du vielleicht eine Rechtsschutzversicherung mit kostenloser Anwaltsberatung?

Telly
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[1.2] SinanBuddha antwortet auf harun101
18.10.2010 18:00
Hallo Harun. Könntest du mir die Mietbestimmungen auch bitte mal zu mailen? Ich habe nämlich das gleiche Problem :(

email dasalphaunddasomega AT go4more.de
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[1.2.1] estev antwortet auf SinanBuddha
23.10.2010 16:41
Hallo!
auch ich habe jetzt das Problem mit Eplus.
Könnte ich bitte auch die "Klausel" per Mail bekommen?

meine Email lautet: st22berlin@yahoo.de

Danke & Gruß
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[1.2.2] SinanBuddha antwortet auf SinanBuddha
01.12.2010 13:41
LEUTE! ICH HAB "GEWONNEN"!!! :)
Nach 5maligem hin- und hermailen mit E-Plus, haben sie mir heute geantwortet, dass die das rückwirkend für mich regeln und ich das Handy jetzt zu den Konditionen behalten darf, wie zu Vertragsbeginn VEREINBART!!!

Ich hab denen 3 Fristen gesetzt, welche die ungenutzt verstrichen ließen. Dann hab ich die letzte Mail geschickt und CC: an die C'T-Redaktion, an Akte20.10 UND an den Verbraucherschutz... heute kam diese Antwort:

"...es tut uns sehr leid, dass wir Ihnen erst jetzt auf Ihre Rechnungsanfrage antworten können. Durch eine systembedingte Fehlleitung gelangte Ihre E-Mail auf Umwegen zu uns. Diese Beeinträchtigung ist aber zum Glück inzwischen behoben. Künftige E-Mails beantworten wir selbstverständlich innerhalb kurzer Zeit.

Die entstandenen Unstimmigkeiten und Missverständnisse bedauern wir.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie bis zur Deaktivierung Ihres Vertrages am 28. September 2010 keinen Mietkauf beantragt haben. Nach der Deaktivierung wurde automatisch der Schadensersatz von € 130,24 erhoben.

Herr xxx, gern ändern wir die Konditionen auch rückwirkend für Sie. Daher haben wir eine Korrekturgutschrift von € 70,24 für Sie erstellt. Den Differenzbetrag von € 60,00, sowie die Rechnung vom 30. September 2010 von € 28,00 überweisen Sie bitte umgehend..."
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[1.3] estev antwortet auf harun101
24.10.2010 11:52
Hallo HArun,

kannst du mir bitte auch die Mietbestimmungen an

st22berlin@yahoo.de

emailen?!

1000 Dank
estev


Benutzer harun101 schrieb:
Hallo Bossi 79,

habe dir gerade die Seite 10 der Mitbestimmung gemailt. Ich würde nicht telefonieren, schreib einfach an die Geschäftsleitung, schildere kurz den Sachverhalt und füg die Mitbestimmung bei.Danach einfach die 39 Euro überweisen und abwarten.


Gruß

Harun101
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[1.3.1] FRank02 antwortet auf estev
26.10.2010 15:43
Hallo HArun,
ich könnte auch die Mietbestimmung gebrauchen.
Es wäre schön wenn Du sie mir auch mailen könntest.
Email lautet

frankmcenter-infos@yahoo.de

Ich habe gerade so einen Hals !
Ich habe heute die "Schadensersatzforderung" von EPL bekommen, dann die Hotline angerufen und mich darüber beschwert das 12 Tage nach Vertragsende dieser Schadenserstz gefordert wird zumal in den AGB´s unter Punkt 4 speziell 4.6 keinerlei Rückgabefrist genannt wird.
Die Aussage der Hotline war. kann man nichts mehr machen.
grüße
Frank
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[1.3.2] Schneewittchen-9 antwortet auf estev
29.10.2010 15:12
Hallo zusammen,

könnte ich bitte auch die Mietbestimmungen zum eplus-Handymietvertrag (Seite 10?) per email bekommen? email: schneewittchen99@gmx.com
Vielen herzlichen Dank im voraus.

Schneewittchen
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[1.3.2.1] Marc Kessler antwortet auf Schneewittchen-9
29.10.2010 15:19
Liebe Handymiet-Betroffene,

am Montag wird es ein für Sie sehr interessantes und wichtiges Update zu der Angelegenheit geben.

Mehr lesen Sie am Montag! :-)


Viele Grüße

Marc Kessler
(teltarif.de)
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[1.3.2.1.1] Telly antwortet auf Marc Kessler
29.10.2010 16:52
Benutzer Marc Kessler schrieb:
Liebe Handymiet-Betroffene,

am Montag wird es ein für Sie sehr interessantes und wichtiges Update zu der Angelegenheit geben.

Mehr lesen Sie am Montag! :-)


Viele Grüße

Marc Kessler
(teltarif.de)

Krasser Teaser!

Die Erwartungshaltung ist jetzt groß. Das ist Dir hoffentlich klar!

Telly
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[1.3.3] Chrissy18 antwortet auf estev
28.12.2010 12:40
Hallo Leute,

habe jetzt auch mal gemerkt das mein Handy mit einem Mietvertrag läuft. Der Verkäufer hat mir voll die falsche Auskunft gegeben. Er hat gesagt das ich das nach 2 Jahren ausbezahlt habe. Weiß jetzt nicht was ich machen soll. Könnte mir von euch jemand auch diese Mietbestimmungen zuschicken. Meine E-mail ist: Ch.gorr@gmx.de wäre echt super nett von euch
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[1.4] roxy83 antwortet auf harun101
30.10.2010 00:04
Benutzer harun101 schrieb:
Hallo Bossi 79,

habe dir gerade die Seite 10 der Mitbestimmung gemailt. Ich würde nicht telefonieren, schreib einfach an die Geschäftsleitung, schildere kurz den Sachverhalt und füg die Mitbestimmung bei.Danach einfach die 39 Euro überweisen und abwarten.


Gruß

Harun101

Lieber Harun 101,
würdest du mir auch bitte diese Mietbestimmung mailen?
oksana_kolesnyk AT yahoo.de
vielen dank!!!!
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[1.5] tina82 antwortet auf harun101
14.01.2011 09:02
Hallo harun 101,
Kannst auch mirDie Mietbstimmungen mailen? Bin auch gerade in einem scheinbar endlosen und vorallem endlos nervigen Streit mit E-Plus um die Ablösung des Miethandys. Die Mietbestimmungen wären echt hilfreich!
Lieben Gruß, Tina

Benutzer harun101 schrieb:
Hallo Bossi 79,....
habe dir gerade die Seite 10 der Mitbestimmung gemailt....
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[1.6] tina82 antwortet auf harun101
14.01.2011 09:16
Hi harun101,
hier nochmal tina82, habe meine E-Mail-Adresse vergessen:

timm-tina@gmx.de

Hoffe auf Antwort, erneuten Gruß,Tina


Benutzer harun101 schrieb:
Hallo Bossi 79,....
habe dir gerade die Seite 10 der Mitbestimmung gemailt...
Gruß Harun101