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Rücklastschrift?


21.09.2000 22:39 - Gestartet von ippich
Ist es ratsam, eine Rücklastschrift bei der Bank anzufordern, wenn man für 5 Monate im vorraus bezahlt hat, und nach 1,5 Monaten wegen "Verstoß gegen die AGBs" fristlos gekündigt wurde? Droht den Jungs von MIC eine Pleite?
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[1] tailland antwortet auf ippich
23.09.2000 17:50
SOFORT ZURUECKBUCHEN LASSEN!!!
danach den prozentual anfallenden betrag fuer die tatsaechlich erbrachten leistungen ueberweisen..
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[1.1] Keks antwortet auf tailland
23.09.2000 19:50
Benutzer tailland schrieb:

SOFORT ZURUECKBUCHEN LASSEN!!!

Würde ich auch so machen.

danach den prozentual anfallenden betrag fuer die tatsaechlich erbrachten leistungen ueberweisen..

So ist man auf der sicheren Seite. Wobei man bei unvollständigen Monaten pro Tag 1/30 des Monatsbetrages berechnet.

Gruß, Keks.
blitztarif.de
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[1.1.1] Wolfsblut antwortet auf Keks
25.09.2000 16:22
Unter diesen Umständen würde ich es als Betroffener wohl auch machen. Hatte letztens im Forum geschrieben, daß ich Rückbuchungen immer etwas vorsichtig gegenüber stehe. Aber das scheint wohl ein besonders merkwürdiger Fall zu sein. Aber unklar ist mir, wozu man die Kontoverbindung nochmal angeben sollte. Schließlich haben die das Geld von Euch doch auch abgebucht. Demnach sollte ihnen doch die gültige Bankverbindung jedes Kunden bekannt sein. Was ich wirklich scharf finde, ist, daß die Herrschaften für fünf Monate im Voraus Geld einkassiert haben. Das wäre für mich schon ein Grund gewesen, das Angebot niemals zu nutzen. Denn, worin soll der logisch verständliche Grund für eine solche Maßnahme bestehen ? Haben die kein Vertrauen zu den Kunden oder kein Geld oder beides nicht ?

Gruß
Wolfsblut