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Ruf nach dem Gesetzgeber...


02.06.2008 09:15 - Gestartet von klaussc
Leider sehe ich keine andere Möglichkeit, als das Eingreifen des Gesetzgebers zu fordern.

Die Kunden sind gegenüber den Konzernen hoffnungslos benachteiligt und die Anbieter sind sich einig.

Solange sich ein Kunde an die Vorgaben aus seinem Vertrag hält darf er meines Erachtens vom Anbieter nicht einfach gekündigt werden. Die Vertragsfreiheit muss in diesem Punkte dringend bearbeitet werden.

Butterweiche Formulierungen in den AGB müssen zum Vorteil des Kunden ausgelegt werden. Erst wenn exakt aufgeführt wird, welche Obergrenzen oder Verhaltensregeln gelten, kann der Anbieter verlangen, dass sich der Kunde daran hält.

Gruß
Klaus
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[1] CGa antwortet auf klaussc
02.06.2008 23:30
Benutzer klaussc schrieb:
Leider sehe ich keine andere Möglichkeit, als das Eingreifen des Gesetzgebers zu fordern.

Die Kunden sind gegenüber den Konzernen hoffnungslos benachteiligt und die Anbieter sind sich einig.

Solange sich ein Kunde an die Vorgaben aus seinem Vertrag hält darf er meines Erachtens vom Anbieter nicht einfach gekündigt werden. Die Vertragsfreiheit muss in diesem Punkte dringend bearbeitet werden.

Du willst also die vereinbarte MVLZ nur für den KD gelten lassen und der Anbieter MUSS den Kd ewig halten? Das kanns nicht sein. Der Vertrag muss für beide Seiten gelten und du wirst kein Unternemen finden das solche AGBs aufnehmen wird. Ebenso kannst du von keinem Staat verlangen das er so ins Vertragsrecht eingreift. Nicht einmal die Telekom muss jeden Kunden nehmen!

cu ChrisX
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[1.1] klaussc antwortet auf CGa
03.06.2008 09:01
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Leider sehe ich keine andere Möglichkeit, als das Eingreifen des Gesetzgebers zu fordern.

Die Kunden sind gegenüber den Konzernen hoffnungslos benachteiligt und die Anbieter sind sich einig.

Solange sich ein Kunde an die Vorgaben aus seinem Vertrag hält darf er meines Erachtens vom Anbieter nicht einfach gekündigt werden. Die Vertragsfreiheit muss in diesem Punkte dringend bearbeitet werden.

Du willst also die vereinbarte MVLZ nur für den KD gelten lassen und der Anbieter MUSS den Kd ewig halten? Das kanns nicht sein. Der Vertrag muss für beide Seiten gelten und du wirst kein Unternemen finden das solche AGBs aufnehmen wird.

Freiwillig natürlich nicht. Die Anbieter gehen mit ihren Angeboten an die Öffentlichkeit. Wenn nun ein Kunde dieses Angebot annehmen möchte, kann es doch nicht sein, dass er ohne gegen irgendwelche Anbieter-Regeln zu verstoßen davon ausgeschlossen wird, nur weil er das Angebot vereinbarungsgemäß nutzt. Die Anbieter suchen sich bei den Flats einfach die Kunden aus, die den Gewinn maximieren und die anderen fliegen raus. Richtig wäre es, das Angebot gegebenenfalls zu überarbeiten, so dass es auch wirtschaftlich ist. Bei REAL fliege ich ja auch nicht raus, weil ich die billige Nutella kaufe, die das Unternehmen als "Lockvogel" unter dem EK eingekauft hat.

Die Auslandsflat für 3,95 ist meines Erachtens genau so ein Lockvogelangebot, weil sie sich kaum wirtschaftlich betreiben lässt, wenn der Kunde sie wirklich nutzt (nicht ausnutzt).

Ebenso kannst du von keinem Staat verlangen das er so ins Vertragsrecht eingreift. Nicht einmal die Telekom muss jeden Kunden nehmen!

Abwegig ist das nicht. Z.B. werden Kunden, die sonst kein Girokonto bekommen würden ebenfalls mit einem Konto versorgt, da es heute kaum mehr möglich ist ohne Konto zurechtzukommen.

Ähnlich sehe ich das z.B. mit einem "Kommunikationsanschluss".

Der Unterschied ist, dass man sein Konto nicht verliert, wenn man sich an die Vereinbahrungen mit der Bank hält. Seinen Anschluss/Tarif aber gegebenenfalls schon.

Gruß
Klaus
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[1.1.1] writetome antwortet auf klaussc
03.06.2008 10:37
Benutzer klaussc schrieb:
Bei REAL
fliege ich ja auch nicht raus, weil ich die billige Nutella kaufe, die das Unternehmen als "Lockvogel" unter dem EK eingekauft hat

Na klar, auch dort darfst du nur soviel kaufen wie im Privat Bereich üblich, Großabnehmer dürfen das nicht. Ist das selbe Spiel.
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[1.1.1.1] CGa antwortet auf writetome
03.06.2008 19:35
Benutzer writetome schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Bei REAL
fliege ich ja auch nicht raus, weil ich die billige Nutella kaufe, die das Unternehmen als "Lockvogel" unter dem EK eingekauft hat

Na klar, auch dort darfst du nur soviel kaufen wie im Privat Bereich üblich, Großabnehmer dürfen das nicht. Ist das selbe Spiel.

Und man hat auch kein Recht dort einzukaufen. Denn man betritt ein Grundstück wo das Geschäft das Hausrecht hat und mir/dir verbieten kann einzukaufen.

cu ChrisX
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[1.1.1.1.1] platon antwortet auf CGa
06.06.2008 19:07
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer writetome schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Bei REAL
fliege ich ja auch nicht raus, weil ich die billige Nutella kaufe, die das Unternehmen als "Lockvogel" unter dem EK eingekauft hat

Na klar, auch dort darfst du nur soviel kaufen wie im Privat Bereich üblich, Großabnehmer dürfen das nicht. Ist das selbe Spiel.

Und man hat auch kein Recht dort einzukaufen. Denn man betritt ein Grundstück wo das Geschäft das Hausrecht hat und mir/dir verbieten kann einzukaufen.
Ist aber ggf. eingeschränkt, wenn es aus diskriminierenden Gründen geschieht: http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz#Unerlaubte_Diskriminierung_im_Zivilrecht