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Klage gegen Arcor bereits eingereicht


13.04.2008 17:28 - Gestartet von mohlis

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,547081,00.html

Wird mal Zeit, dass endlich gerichtlich gegen solche unseriösen Geschäftsgebahren vorgegangen wird.
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[1] akaz25 antwortet auf mohlis
13.04.2008 17:44
Woher weiß Arcor überhaupt, dass die Flatrate gewerblich benutzt wurde? Nur aus der Dauer? Oder wurden die Verbindungen aufgezeichnet?
Aber so ist das mit Pauschalen. Wenn der kalkulierte Mittelwert überschritten wird, verdient man nichts mehr.
Auf andere Bereiche übertragen, würde das ja bedeuten, dass z.B. die Bahn einem Kunden die Monatskarte wegnimmt oder ihn aus dem Zug wirft, wenn es zuviel Zug fährt.
Das kann ja heiter werden!
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[1.1] mohlis antwortet auf akaz25
13.04.2008 17:55
Benutzer akaz25 schrieb:
Woher weiß Arcor überhaupt, dass die Flatrate gewerblich benutzt wurde? Nur aus der Dauer? Oder wurden die Verbindungen aufgezeichnet?


"Wissen" tut Arcor mit Sicherheit nichts. Sie behaupten einfach. Warum können Privatkunden nicht Durchschnitt 1.5h/Tag tel. ?
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[1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf mohlis
13.04.2008 19:57

"Wissen" tut Arcor mit Sicherheit nichts. Sie behaupten einfach. Warum können Privatkunden nicht Durchschnitt 1.5h/Tag tel. ?

Für eine Frau ist das noch wenig und in jedem Fall unterdurchschnittlich ;-)
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[1.1.2] vickycolle2006 antwortet auf mohlis
13.04.2008 20:03
Benutzer mohlis schrieb:
Benutzer akaz25 schrieb:
Woher weiß Arcor überhaupt, dass die Flatrate gewerblich benutzt wurde? Nur aus der Dauer? Oder wurden die Verbindungen aufgezeichnet?


"Wissen" tut Arcor mit Sicherheit nichts. Sie behaupten einfach. Warum können Privatkunden nicht Durchschnitt 1.5h/Tag tel. ?

weil dann die kalkulation der billig-flats kippt :-)
pöser pöser kunde du :-)

wäre man seriöser rangegangen und hätte zb 9,95 kalkuliert,
wären dadurch fast alle echten privatkunden abgewickelt worden,
aber dann hätte man in preiskonkurrenz mit den seriösen voip anbietern nicht standgehalten, also hat man es für lau auf den markt geworfen.

das perfide und HINTERLISTE an dem arcor-zeug ist ja, da du dieses zeuch nur buchen kannst, wenn du dich von denen in ketten legen lässt.
so sammelt man vollanschlusskunden ein.
(ein schelm der böses dabei denkt und hier gar vorsatz unterstellen würde)

aber irgendwann ist mal eine/einer dabei der vor gericht nachweisen kann, das er "nur" seine freundin in polen/usa etc. anruft und 2 stunden täglich mit ihr quatscht (nix geschäftsliche unterstellung) und dann wird ein hoffentlicht einsichtiger richter die grosse rote karte gegen diese praxis rausholen ... und dann brennt es auf dem "flat-rate"-markt
und wir können ein flat-sterben beobachten.


gruss
vicky
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[1.2] fb antwortet auf akaz25
13.04.2008 19:55
Benutzer akaz25 schrieb:
Auf andere Bereiche übertragen, würde das ja bedeuten, dass z.B. die Bahn einem Kunden die Monatskarte wegnimmt oder ihn aus dem Zug wirft, wenn es zuviel Zug fährt.

Wobei man das tägliche Pendeln zur Arbeit ja auch vorzüglich als "gewerbliche Nutzung" definieren könnte...
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[1.3] sushiverweigerer antwortet auf akaz25
13.04.2008 19:56
Benutzer akaz25 schrieb:
Woher weiß Arcor überhaupt, dass die Flatrate gewerblich benutzt wurde? Nur aus der Dauer? Oder wurden die Verbindungen aufgezeichnet?

Naja 90 Minuten im Schnitt pro Tag, die die Frau nach Polen telefoniert hat, vermutlich ist es eine Polin, ist, gerade für eine Frau, nicht besonders viel. Von daher ist die Argumentation von Arcor, gewerbliche Nutzung, unsinnig.

Außerdem, wer einen Vertrag aus diesem Grund kündigt, hat diese Unterstellung natürlich auch zu beweisen, zumindest wenn die Angelegenheit vor Gericht endet.

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[1.3.1] mohlis antwortet auf sushiverweigerer
13.04.2008 20:19
[...]

Außerdem, wer einen Vertrag aus diesem Grund kündigt, hat diese Unterstellung natürlich auch zu beweisen, zumindest wenn die Angelegenheit vor Gericht endet.


Und genau aus diesem Grund sind wir auch alle auf die Beweisanführung von Arcor sehr gespannt :-)
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[1.3.1.1] tatort antwortet auf mohlis
13.04.2008 20:58
Benutzer mohlis schrieb:
[...]

Außerdem, wer einen Vertrag aus diesem Grund kündigt, hat diese Unterstellung natürlich auch zu beweisen, zumindest wenn die Angelegenheit vor Gericht endet.


Und genau aus diesem Grund sind wir auch alle auf die Beweisanführung von Arcor sehr gespannt :-)


Warum sollte hier etwas vor Gericht landen? Ich denke, Arcor wird die Flatrates ordentlich ohne Grund kündigen und nicht außerordentlich wegen gewerblicher Nutzung.
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[1.3.1.1.1] Zwei-Stein antwortet auf tatort
13.04.2008 21:34

2x geändert, zuletzt am 13.04.2008 21:47
Hallo,

ich habe vor etwa 2 Jahren einen Prozess gegen Arcor vor dem Landgericht gewonnen.
Da ging es auch um die überdurchschnittliche Nutzung einer Flatrate - damals zum Festnetz. Sie wollten doch schon wegen Nachberechnung einen fünfstelligen Betrag erstreiten und sind gescheitert. Es ging allerdings nicht um die unterstellte geschäftliche Nutzung, sondern um allerlei andere Verstöße gegen ihre AGB.
Zu deren Pech haben die dem Gericht ihre neuesten AGB untergeschoben und nicht die bei Vertragsabschluss, wo derartige Passagen noch nicht enthalten waren.
OK - mehrere 100 Std. Gesprächszeit pro Monat waren nicht sehr nett von mir. Die Interkonnekt-Entgelte überstiegen die Flatrate-Einnahmen um ein vielfaches.
Arme Arcor musste den gesperrten Anschluss wieder bereitstellen mit den alten Konditionen.
Ich wollte ihnen eigentlich eine Beileitskarte senden, jedoch hat das mein RA in Form seiner Liquidation schneller erledigt.
Lasst Euch nicht alles gefallen, nur weil sie Arcor, E-Plus oder, oder, oder heissen. - Recht haben die noch lange nicht! Sie erschwindeln es sich nur leider zu oft. Heute sind die AGB sicherlich ausgereifter, aber zu dem, was deren eigene Werbung verspricht musste sich damals auch Arcor bekennen. Und auch heute müssen die das.

Nicht unterkriegen lassen und nicht vor angedrohten Berufungsverfahren zurückschrecken. Fast alle großen Firmen setzen auf das Einknicken des Kunden, wenn es zum Gericht geht oder die Beträge vermeintlich hoch werden. Bei mir hat Arcor erst kurz vor dem Berufungsurteil am Oberlandesgericht zurückgezogen, da so ein Urteil nicht mehr anfechtbar gewesen wäre.

Schöne Grüße