Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Blockiert der Netzbetreiber diese, ohne rechtliche Legitimation, so muss man mal über die rechtlichen Möglichkeiten nachdenken.
§ 46 Abs. 4 TKG lautet:
(4) Betreiber öffentlicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass alle Anrufe in den europäischen Telefonnummernraum ausgeführt werden.
Die Definition von Nummernraum hilft nicht wirklich weiter, aber ohne Kommentierung würde ich schlicht nach dem Wortlaut davon ausgehen, dass O2 rechtswidrig handelt.
Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de , die Beschwerden sicher gerne nachgeht.
Sp.